Ortsumgehung Erlensee/LangendiebachNeuberg/Ravolzhausen (Main-Kinzig-Kreis)
Die Kleine Anfrage beantworte wie folgt:
Frage 1. a) Wann wurde mit dem Planfeststellungsverfahren (PL 319307) zum Bau der Ortsumgehung Erlensee/Langendiebach-Neuberg/Ravolzhausen-Süd begonnen?
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen hat die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die L 3193/L 3445, Ortsumgehung Erlensee/Langendiebach-Neuberg/Ravolzhausen beim Regierungspräsidium Darmstadt mit Schreiben vom 24. November 1999 beantragt.
b) Wann kann mit dessen Ende bzw. mit dem Baubeginn gerechnet werden?
Das Anhörungsverfahren konnte vom Regierungspräsidium Darmstadt bislang noch nicht abgeschlossen werden, da wegen noch erforderlicher Änderungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes im 1. Quartal 2005 die Einleitung eines Planänderungsverfahrens erforderlich wird. Daher kann eine Aussage über den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bzw. den Baubeginn derzeit nicht getroffen werden.
Frage 2. Trifft es zu, dass vonseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den beiden Kommunen Erlensee und Neuberg die Zusage gegeben wurde, dass in "zeitlichem Zusammenhang" nach dem Bau der Anschlussstelle Langenselbold-West (A 45/L 3445/L 3193) auch die oben genannte Ortsumgehung realisiert würde?
Das Land Hessen hat der Gemeinde Erlensee die Zusage gegeben, dass absprachegemäß die Baumaßnahme des "halbseitigen westlichen Anschlusses" der Anschlussstelle Langenselbold-West gleichzeitig mit den Umgehungsstraßen realisiert werden wird, nachdem das Baurecht in Form des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt.
Frage 3. Wann kann mit dem Abschluss der Baumaßnahme Anschlussstelle LangenselboldWest gerechnet werden?
Die Anhörungs- und Planunterlagen für den Bau (A) der Autobahnanschlussstelle Langenselbold-West in Form eines "halbseitigen nordwestlichen Anschlusses" und (B) der Teilortsumgehung Ravolzhausen der Gemeinde Neuberg im Zuge der Landesstraße 3193 sind bei der Planfeststellungsbehörde im Januar 2004 eingegangen. Im Hinblick auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Baumaßnahmen ist mit der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses zwischenzeitlich begonnen worden. Aufgrund der Prüfung der Unterlagen hat die Planfeststellungsbehörde noch ergänzende Unterlagen bei der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung angefordert, die nach deren Eingang dann in den Beschluss einzuarbeiten sein werden. Daher ist eine Aussage über den genauen Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses zurzeit noch nicht möglich.
Frage 4. In welchem konkreten zeitlichen Abstand wäre dann realistischerweise mit dem Ausbau der oben genannten Ortsumgehung zu rechnen?
Die Möglichkeit der Finanzierung des "Maßnahmenpaketes" bestehend aus dem "halbseitigen westlichen Anschluss" der Autobahnanschlussstelle Langenselbold-West, der Teilortsumgehung Neuberg/Ravolzhausen im Zuge der Landesstraße 3193 sowie der Ortsumgehung Erlensee/LangendiebachNeuberg/Ravolzhausen im Zuge der L 3193 und L 3445 wird nach Vorlage des Baurechts geprüft. Dabei wird angestrebt, die vorgenannten Umgehungsstraßen gleichzeitig mit dem Bau der Anschlussstelle zu realisieren.