Länderbeobachter bei der EU

Dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, anteilige Kosten für die Unterhaltung der Dienststelle eines Länderbeobachters bei der EU in Höhe von 36.800 zu leisten.

Die Landesregierung wird ersucht, im Europaausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Einsetzung des Länderbeobachters?

2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Dienststelle des Länderbeobachters?

3. Wie stellt sich die Entwicklung der anteiligen Kosten Hessens für die Dienststelle im Verlauf der Jahre 1998 bis 2005 dar?

4. Wie ist die Dienststelle organisiert und aus wie vielen Personen setzt sie sich zusammen?

5. Wo ist der genaue Sitz der Dienststelle?

6. Welche Aufgaben hat der Länderbeobachter?

7. Wie grenzen sich diese Aufgaben von jenen der hessischen Landesvertretung in Brüssel ab?

8. Besteht eine Kooperation zwischen dem Länderbeobachter bzw. seiner Dienststelle und der hessischen Landesvertretung bzw. den Landesvertretungen anderer Bundesländer?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

9. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des Länderbeobachters?

10. Welchen konkreten Einfluss hatte bisher die Arbeit des Länderbeobachters auf die Entscheidungsfindung der Landesregierung und/ oder die Vertretung hessischer Interessen bei der EU, dargestellt an Beispielen?

11. Wie ist die Stelle des Länderbeobachters personell besetzt und über welche Qualifikation und berufliche Erfahrung verfügt der Stelleninhaber?

12. Über welchen Zeitraum ist mit einem Fortbestand der Stelle des Länderbeobachters zu rechnen und zu welchem Zeitpunkt kann die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Hessens frühestens gekündigt werden?

13. Wie bewertet die Landesregierung die Beibehaltung des Länderbeobachters unter dem Gesichtspunkt einer dringend notwendigen personellen und räumlichen Aufstockung der hessischen Landesvertretung in Brüssel?