Fach- und Fördergrundsätzen "Offensive für Kinderbetreuung"

Zuwendungen nach den Fach- und Fördergrundsätzen "Offensive für Kinderbetreuung". Weitere 2.255.900 stehen für Zuschüsse nach den Fachund Fördergrundsätzen zur Förderung der Sprachkompetenz von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse zur Verfügung; diese Mittel werden bisher hauptsächlich von Kindergärten in Anspruch genommen.

Wie bereits zu Frage 16 angeführt, liegt in Hessen keine verlässliche Datenbasis für eine Ermittlung der Gesamtkosten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vor. Daher ist auch eine Angabe zum prozentualen Anteil der originären Landesmittel an den Gesamtkosten der Kinderbetreuungsplätze nicht möglich.

Frage 19. Wie verteilen sich diese Mittel auf die Altersklassen

- bis drei Jahre,

- drei bis sechs Jahre,

- sechs bis zwölf Jahre?

Die Verteilung der Landesmittel nach den Fach- und Fördergrundsätzen "Offensive für Kinderbetreuung" und den Fach- und Fördergrundsätzen zur Förderung der Sprachkompetenz von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse stellt sich im Jahr 2004 wie folgt dar: bis 3 Jahre Kinderkrippen nach Nr. 2.3 bis der Fördergrundsätze Offensive für Kinderbetreuung.

Hinzu kommen 604.902 für den Bestandsschutz nach Nr. 2.7 der "Offensive für Kinderbetreuung". Hierunter fallen überwiegend Zuwendungen für Krippen und Horte, die bis zum Jahr 2001 eine Förderung aus dem Vorgängerprogramm der "Offensive für Kinderbetreuung", dem Sofortprogramm Kinderbetreuung, erhielten.

Darüber hinaus werden nach Nr. 2.1 der Aufbau eines hessischen Netzwerkes Tagespflege sowie Beratungs- und Vermittlungsstellen mit 1.607.975 und nach Nr. 2.2 qualifizierte Tagespflegepersonen mit 568.600 unterstützt. Weiterhin werden nach Nr. 2.11 Modellversuche, Beratungsdienste und Vereine mit landesweitem Wirkungskreis mit 651.960 und nach Nr. 3

Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen freier Träger mit insgesamt 447.097 gefördert.

Frage 20. Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Bezuschussung mit originären Landesmitteln?

Empfänger der Landesleistungen nach der "Offensive für Kinderbetreuung" können

- Tagespflegevereine und -personen,

- kirchliche und sonstige Träger der freien Jugendhilfe,

- Mütterzentren und gemeinnützige Elterninitiativen sowie

- örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Städte und Gemeinden sein.

Mit den Fach- und Fördergrundsätzen zur Förderung der Sprachkompetenz von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird ergänzend zu den Vorlaufkursen zur Sprachförderung, die mit der Einschulung an hessischen Grundschulen angeboten werden, ein frühzeitiges Sprachförderangebot vorgehalten, das bereits im Elementarbereich ansetzt.

Das Sprachförderprogramm ist als zusätzliches Integrationsangebot zu betrachten, das die gezielte Deutschförderung insbesondere von Kindern aus Zuwandererfamilien zum Inhalt hat und je nach örtlichem Bedarf und Situation konzeptionell ausgestaltet werden kann. Wesentliche Kriterien hierbei sollen Elternarbeit und die Kooperation insbesondere mit den Grundschulen sein. Es können Projekte gefördert werden, die folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:

- Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse,

- Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und sonstige für die Sprachvermittlung geeignete Personen.

Die Fach- und Fördergrundsätze sehen vor, dass pro Kind ein bestimmtes Stundenkontingent für die gezielte Deutschförderung ermittelt und entsprechend dem Bedarf festgelegt wird. Die Landeszuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt 1,25 pro Stunde und Kind. Es können kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger gefördert werden.

Frage 21. Wie hoch ist die Fördersumme aus originären Landesmitteln für Kinderbetreuung in den übrigen Bundesländern und wie verteilen sich diese auf Betriebskostenzuschüsse, Investitionsförderung und platzbezogene Zuschüsse?

Für die Gesamtbetrachtung der Finanzierung des Systems der Kindertagesbetreuung in den Ländern ist die isolierte Darstellung der zweckgebundenen Zuwendungen aus originären Landesmitteln wenig zielführend. Schon der Zuschussbedarf aus Mitteln der öffentlichen Hand insgesamt ist wegen der unterschiedlichen Familieneinkommen und der unterschiedlichen Anteile freier Träger, insbesondere kirchlicher Träger mit eigenem Kirchensteueraufkommen, zwischen den Ländern durchaus uneinheitlich. Zu berücksichtigen ist ferner, dass innerhalb der öffentlichen Hand die vorrangige Verantwortung für die Finanzierung der Kinderbetreuung aufseiten der Kommunen liegt. Deren Finanzausstattung wiederum ist maßgeblich abhängig von der länderspezifischen Dotierung und Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs, die ihrerseits die jeweilige Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Land widerspiegeln. Und schließlich werden die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen von der Aufteilung des Kommunalen Finanzausgleichs in allgemeine Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Zuweisungen beeinflusst.

Im Ergebnis kommt es daher nicht darauf an, in welcher Höhe das Land sich unmittelbar durch Zuwendungen aus originären Landesmitteln an den Kosten der Kindertagesbetreuung beteiligt, sondern wie es über die Finanzverfassung die Kommunen in die Lage versetzt, ihren Aufgaben nachzukommen.

Da sich ohne Einbettung in das geschilderte Gesamtfinanzierungssystem die originären Landeszuwendungen weder bewerten noch zwischen den Bundesländern sinnvoll vergleichen lassen, wird auf einen solchen Vergleich verzichtet.

Frage 22. Plant die Landesregierung eine Änderung der Bezuschussung von Kinderbetreuungseinrichtungen?

Wenn ja, in welcher Form und welchem Zweck soll die Änderung dienen?

Die Fach- und Fördergrundsätze "Offensive für Kinderbetreuung" treten zum 31. Dezember 2005 außer Kraft. Zurzeit wird geprüft, inwieweit mit einer Überarbeitung dieser Förderrichtlinie sowie der Verwaltungsvorschriften zum Hessischen Kindergartengesetz die landespolitischen Schwerpunkte in der Kindertagesbetreuung, insbesondere die Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, noch stärker zur Geltung gebracht werden können.

Frage 23. Wie hoch sind die Ausgaben der hessischen Kommunen für Kinderbetreuung in Euro und prozentual an der Summe der kommunalen Haushalte in Hessen insgesamt?

Nach einer Sonderauswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes vom Oktober 2004 zur Gemeindefinanzstatistik 2002 beliefen sich die Bruttoausgaben der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise zu den Aufgabenbereichen "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege" sowie "Tageseinrichtungen für Kinder" im Jahr 2002 auf insgesamt 884.097.000. Zieht man die Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Verkauf, Erstattungen, Zuweisungen und Zuschüssen sowie die kalkulatorischen Kosten und inneren Verrechnungen ab, ergeben sich 642.767.000 an Nettoausgaben. Gemessen an den kommunalen Gesamtausgaben machen die Bruttoausgaben für Kinderbetreuung 5,23 v.H. und die Nettoausgaben 4,92 v.H. aus. Alle Angaben beziehen sich auf die Verwaltungshaushalte.

Frage 24. Welchen Anteil an der Finanzierung der Kinderbetreuung sollen nach Auffassung der Landesregierung in Zukunft die Träger, die Kommunen, die Eltern bzw. das Land selbst tragen?

Im Unterschied zu anderen Bundesländern hat Hessen bisher darauf verzichtet, die von den freien Trägern, Kommunen und Eltern zu tragenden Kostenanteile gesetzlich festzuschreiben. Dieser Weg hat sich bewährt, da er das Selbstgestaltungsrecht der Kommunen ebenso wie die Eigenverantwortung der kirchlichen und sonstigen freien Träger respektiert. Die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Kostenbeiträge bleibt den Kommunen und deren vertraglichen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe überlassen. Die Einrichtungsträger können im Übrigen von der Möglichkeit des § 10 Hessisches Kindergartengesetz Gebrauch machen, die Elternbeiträge nach Einkommensgruppen und Kinderzahl zu staffeln.