Die Durchführung eines Methadonprogramms ist in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden nicht möglich

Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksachen 16/3693, 3694, 3696, 3698, 3703, 3709­3720 7 gen, so wird sie im Zentralkrankenhaus bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I vorgenommen. Über die weitere, insbesondere behandlungsorientierte Vorgehensweise wird in der Behandlungskonferenz entschieden. Die getroffenen Maßnahmen richten sich im Wesentlichen am Einzelfall aus. So kommen z. B. auch verstärkte Gesprächsangebote, Vorstellungen beim externen Drogenberater, Aussetzen von Vollzugslockerungsmaßnahmen, Erhöhung der Kontrolltestungen pp. in Betracht.

Justizvollzugsanstalt Kassel III

Der Schwerpunkt der Intervention in diesen Fällen wird von der externen Drogenberatung vorgenommen. Für medizinische Akutfälle steht der ärztliche Dienst zur Verfügung Justizvollzugsanstalt Limburg an der Lahn

In der Justizvollzugsanstalt Limburg ist ein externer Drogenberater angestellt, der die Gefangenen hinsichtlich ihrer Drogenproblematik betreut. Im Rahmen der Aufnahme festgestellte Drogenabhängigkeit wird mit Drogenentzug unter medikamentöser Begleitung behandelt. Gleiches gilt für festgestellten Drogenkonsum während der Haftverbüßung.

Justizvollzugsanstalt Rockenberg

Bei der Einweisung und Aufnahme erfolgen eine Behandlung und Beratung durch die Anstaltsärztin.

Während der Haftverbüßung erfahren Strafgefangene, bei denen Drogenkonsum und/oder Drogenbesitz festgestellt wird, medizinische und therapeutische Behandlung durch die Anstaltsärztin und/oder den externen Drogenberater.

Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt Zugänge, die sich im Methadonprogramm befinden, oder Gefangene, die eine akute Entzugsproblematik zeigen, werden in das Zentralkrankenhaus bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I verlegt.

Strafgefangenen werden im Bedarfsfall Medikamente verordnet, um eventuelle Entzugserscheinungen zu mindern. Weitere Maßnahmen werden über eine externe Drogenberatung mit dem medizinischen Dienst abgesprochen. Die externe Drogenberatung wird auch im Rahmen der Vollzugsplanung hinsichtlich eventuell zu veranlassender therapeutischer Maßnahmen eingeschaltet.

Justizvollzugsanstalt Weiterstadt

Während der Zugangsphase wird der Gefangene im Rahmen der Entzugsbehandlung mit Methadon/Doxepin substituiert, gegebenenfalls unter Einschaltung des psychologischen Dienstes.

Während der weiteren Inhaftierung besteht für die Gefangenen die Möglichkeit, an speziellen Gesprächskreisen in der Justizvollzugsanstalt teilzunehmen. Diese werden sowohl von externen Trägern als auch durch die internen Fachdienste im Rahmen der Einzelbetreuung angeboten. Weiterhin besteht nach eingehender Erörterung mit den medizinischen Fachkräften die Möglichkeit der Aufnahme in das Polamidonprogramm.

Justizvollzugsanstalt Wiesbaden

Es erfolgt eine umfangreiche Anamnese zum bisherigen Rauschmittel- und Alkoholkonsum. Weitere Informationen werden über die regelmäßig stattfindenden Gruppengespräche mit dem in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden tätigen Drogenberater gewonnen. Die im Rahmen der Anamnese und der Gruppengespräche gewonnenen Erkenntnisse finden Eingang in den so genannten Förderplan, der u.a. darauf abzielt, eine binnendifferenzierte Unterbringung des Gefangenen in einer geeigneten Wohngruppe zu gewährleisten.

Zugänge werden über die Wirkungsweise der gängigen Suchtmittel und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und soziale Entwicklung aufgeklärt. Die medizinische Behandlung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bezieht sich auf die Durchführung und Überwachung von Drogenentzügen, wobei dies bei Bedarf stationär im Zentralkrankenhaus bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I oder in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Butzbach erfolgt, sowie auf die Eingangsdiagnostik der oft mit Drogenkonsum einhergehenden Begleiterkrankungen.

Die Durchführung eines Methadonprogramms ist in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden nicht möglich. Gefangene, die sich bei der Aufnahme in einem Methadonprogramm befinden, werden daher in eine Justizvollzugsanstalt verlegt, in der die Fortführung des Methadonprogramms möglich ist. Auf eigenen Wunsch des Gefangenen kann auch ein Absetzen der Substitution unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

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Im Übrigen gibt es folgende Behandlungsangebote:

- Vermittlung in eine Drogentherapie,

- Besuch von Aufklärungsveranstaltungen (im Jahr 2004 fanden insgesamt 10 Veranstaltungen dieser Art für jeweils 12 Gefangene statt),

- Einbindung in das Urinkontrollprogramm,

- Teilnahme am sportpädagogischen Programm für Leistungsschwache,

- Normakzeptanztraining zur Erlernung und verbindlichen Einhaltung von Regeln,

- Teilnahme an der so genannten Selbsthilfe im Taunus (SIT), die Gesprächsgruppen in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden anbietet,

- Inanspruchnahme der externen Drogenberatung (z.B. Rückfallpräventionstraining),

- Gruppenveranstaltung zur Vorbereitung einer Therapie durch die externe Drogenberatung,

- psychologische Behandlung und Betreuung durch zwei Anstaltspsychologen,

- Behandlung eventueller Begleiterkrankungen mit dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes durch den medizinischen Dienst.

Frage 7. Welche repressiven Maßnahmen erfahren Strafgefangene in der Justizvollzugsanstalt Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden, bei denen während der Haftverbüßung Drogenkonsum und/oder Drogenbesitz festgestellt wird?

Jeder Drogenbesitz von Strafgefangenen wird bei der Staatsanwaltschaft zur Strafanzeige gebracht. Darüber hinaus wird bei Drogenbesitz und/oder festgestelltem Drogenkonsum ein Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Strafgefangenen eingeleitet; Haftraum und Arbeitsplatzumfeld werden verstärkt kontrolliert. Es kann ein Besuchsverbot oder ein Verbot des Empfangs von Paketen verhängt bzw. Trennscheibenbesuch angeordnet werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Drogen über entsprechende Wege in die Justizvollzugsanstalt eingebracht werden sollen. Drogenbesitz und/oder der Drogenkonsum findet weiterhin Berücksichtigung in der behandlerischen Auseinandersetzung mit den Strafgefangenen und in der Vollzugsplangestaltung.

Frage 8. Wie hoch waren die Kosten, die dem Land Hessen in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 für Durchführung von

a) Urinkontrollen,

b) Überprüfung von aufgefundenen Substanzen in den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden entstanden sind?

Zu b: Aufgefundene Substanzen werden an die jeweilige Polizeidienststelle übergeben. Die dort anfallenden Kosten belasten nicht den Etat der Justizvollzugsanstalten.

Bei den Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und Gießen sind im Jahre 2001 Kosten in Höhe von 312 entstanden. Diese wurden für ein Vortestset verausgabt, das auch in den Folgejahren eingesetzt wurde. In den Jahren 2000, 2002, 2003 und 2004 sind hierfür somit keine Kosten entstanden.

Die Kosten von Untersuchungen betäubungsmittelverdächtiger Substanzen aus hessischen Justizvollzugsanstalten werden nicht gesondert erfasst. Sie entstehen im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und belasten daher den Etat des Innenressorts. Eine Recherche im Vorgangserfassungssystem der hessischen Polizei ergab für die Jahre 2000 bis 2004 eine Zahl von unter 20 entsprechenden Fällen; ausgehend von etwa 100 Untersuchungskosten pro Fall dürften Gesamtkosten von ca. 2.000 entstanden sein.

Frage 9. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden präventive Maßnahmen und Aufklärungsmaßnahmen zur Bekämpfung des Drogenkonsums umgesetzt?

Justizvollzugsanstalt Butzbach

Der Anstaltsarzt bestellt den Gefangenen kurz nach Eintreffen in der Anstalt zur Zugangsuntersuchung. Er trifft alle Entscheidungen über notwendige medizinische Maßnahmen. Die Gefangenen werden hinsichtlich der Drogenproblematik regelmäßig belehrt. Hilfestellungen erhalten die Betroffenen durch psychiatrische und psychologische Betreuung.

Außerdem findet Polamidonsubstitution statt. Der Anstaltsarzt entscheidet über die Teilnahme an der Maßnahme.

Für den oben genannten Personenkreis gibt es eine Gesprächsgruppe, die durch den psychologischen und den Krankenpflegedienst betreut wird.

Der Drogenberater der Justizvollzugsanstalt Butzbach vermittelte 263 Inhaftierte in ambulante und stationäre Behandlungseinrichtungen außerhalb des Vollzuges.

Jährlich finden mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema "Drogenbekämpfung im Justizvollzug" statt. Diese Fortbildung wird von einer Mitarbeiterin der Hessischen Polizeischule durchgeführt. Durchschnittlich nehmen ca. 60 bis 70 Bedienstete aller Berufsgruppen teil.

Justizvollzugsanstalt Darmstadt

Sämtliche Kontroll-, Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen haben im weiteren Sinne auch präventive Wirkung. Die Bemühungen um Gefangene zielen auf die Darstellung von Angeboten, die durch die Fachdienste und die externe Drogenberatung gestellt werden.

Die Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes werden im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung regelmäßig geschult.

Justizvollzugsanstalt Dieburg

Im Zugangsverfahren werden alle Gefangenen durch den Sozialdienst hinsichtlich einer möglichen Drogenproblematik befragt und belehrt und im Bedarfsfalle auf die speziellen Angebote der externen Sucht- und Drogenberatung verwiesen.

Von der externen Drogenberatung konnten im Jahre 2004 insgesamt 64

Gefangene in Therapieeinrichtungen vermittelt werden.

Außerdem gibt es eine so genannte Motivationsgruppe Sucht, die regelmäßig und im wöchentlichen Rhythmus durch externe Fachkräfte angeboten wird.

Zudem werden bei Bedarf Gefangene durch Methadon substituiert und im Rahmen dieser Maßnahme vom medizinischen Dienst beraten und gegebenenfalls auch dem Psychiater vorgestellt.

In den Jahren 2000 bis 2004 fanden diverse Fortbildungsmaßnahmen für Vollzugsbedienstete statt. Hierunter fielen beispielsweise Informationsveranstaltungen des Hessischen Landeskriminalamts sowie anstaltseigene Fortbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus wurden kleinere Gruppen von Bediensteten in einem externen Seminar in der Bekämpfung der Drogenkriminalität gesondert beschult.

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I

Es werden Methadonsubstitutionen und Entzugsmaßnahmen eingeleitet. In Anbetracht der kurzen Verweildauer der Gefangenen von ca. 1 bis 2 Tagen sind Präventivmaßnahmen nur ansatzweise durchführbar.