Geschwindigkeitsbeschränkungen und Kontrollen
Zentral abrufbare Daten zu Art und Umfang eingeleiteter Verfahren sind nur bei der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel sowie der Bußgeldstelle bei der Stadt Frankfurt am Main vorhanden. Dort sind alle in Hessen eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Geschwindi gkeitsverstößen registriert. Verwarnungsverfahren werden bei den Bußgeldstellen nur erfasst, sofern diese Verfahren von der Polizei oder den örtlichen Ordnungsbehörden zur weiteren Verfolgung und Ahndung nach dort weitergeleitet werden. Bei den Bußgeldstellen liegen keine Informationen über die durch die Polizei erteilten "Barverwarnungen" (die/der Betroffene konnte angehalten werden und zahlt das Verwarnungsgeld vor Ort) sowie die seitens der örtlichen Ordnungsbehörden in eigener Zuständigkeit betriebenen Verwarnungsverfahren vor.
Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. Wie viele Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden im letzten Jahr in Hessen eingeleitet
a) im Bußgeldbereich,
b) im Verwarnungsbereich?
Wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden bei der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel und der Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2005 in Hessen
a) im Bußgeldbereich 241.751 Verfahren und
b) im Verwarnungsbereich 415.517 Verfahren eingeleitet.
Frage 2. Wie viele Verfahren wurden in den einzelnen Kreisen eingeleitet?
Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. In den Vorgangsbearbeitungssystemen erfolgt keine Zuordnung zu den einzelnen Landkreisen.
Frage 3. Wie hoch waren die Einnahmen - nach Kreisen getrennt?
Die Einnahmen aus den bei der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel und der Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2005 abgeschlossenen Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen belaufen sich auf 24.276.200. Eine Differenzierung nach Kreisen ist aus den unter der Antwort zu Frage 2 genannten Gründen nicht möglich.
Frage 4. Wie viele Fahrverbote wurden verhängt?
Wegen Geschwindigkeitsverstößen wurden im Jahr 2005 in Hessen 28.000 Fahrverbote verhängt.
Frage 5. In welchem Verhältnis steht die Entwicklung der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern zur Entwicklung der Unfallzahlen in den Jahren 2004 und 2005?
Die Verkehrsunfallzahlen haben sich in 2005 sehr günstig entwickelt. Nach den polizeilichen Aufzeichnungen reduzierten sich die nachfolgenden statistischen Werte in Hessen in 2005 im Vergleich zu 2004 wie folgt.
Eine nach ausgewählten Verkehrsverstößen differenzierte Erfassung der Einnahmen ist für das Jahr 2004 nicht möglich, da das in 2004 noch in Anwendung befindliche Bearbeitungssystem HESOWI diese Informationen nicht lieferte. Erst mit der im Verlauf des Jahres 2004 bei der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel sowie der Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main erfolgten Umstellung auf die neue Verfahrenssoftware OWI 21 können diese Daten recherchiert werden.