Ergebnisse der Pilotphase Schulinspektion

Die Landesregierung wird ersucht, im Kulturpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstrand zu berichten:

1. a) Von welchem Qualitätsbegriff gehen die externen Evaluationen oder Schulinspektionen aus?

b) Welche Ziele und Funktionen wurden als Qualitätsinhalte zugrunde gelegt?

c) Welches Leitbild von Qualität liegt den Inspektionen zugrunde?

2. Welche Qualitätsbereiche wurden von den Schulinspektionen erfasst?

3. Lassen sich grundsätzliche Aussagen zur Qualitätsentwicklung aus dem Pilotversuch ableiten?

Wenn ja, welche?

4. Welcher Art sind die Zusammenhänge zwischen dem Leistungsoutput und den sozialräumlichen Bedingungen einer Schule?

5. Welche Maßnahmenplanungen wurden im Rahmen der Inspektionsberichte erarbeitet, um

- Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse,

- Professionalität der Lehrkräfte,

- Schulführung und Schulmanagement,

- soziales Klima in der Schule/Klasse und Zusammenarbeit mit den Eltern,

- Außenbeziehungen der Schule, Verankerung im Lebensraum/Stadtgebiet zu verbessern?

6. a) Wie sehen die Unterstützungssysteme zur Umsetzung der aus den Inspektionsberichten resultierenden Maßnahmenplanungen und Zielvereinbarungen aus?

b) Sind zur Umsetzung an einzelnen Schulen auch zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen notwendig?

c) Wenn ja, in welchem Rahmen werden diese zur Verfügung gestellt?

7. In welcher Form sollen die zuständigen Dezernenten der Staatlichen Schulämter die Einhaltung von Maßnahmenplanungen und Zielvereinbarungen kontrollieren?

8. a) Wie interpretiert das Kultusministerium zukünftig die Rolle der Staatlichen Schulämter bei der externen Evaluation der Schulen?

b) Welche Aufgaben werden die Staatlichen Schulämter im Qualitätsentwicklungsprozess langfristig übernehmen?

9. Welche Konsequenzen sind für die Schwerpunkte der Schulentwicklungsplanung und die Fortbildung der Lehrkräfte auf Grundlage der Qualitätsbefunde aus der Pilotphase denkbar?

10. In welchem Umfang werden zum jetzigen Zeitpunkt Instrumente der internen Evaluation angewandt

a) an den Pilotschulen,

b) an allen hessischen Schulen?

11. Mit welchen Schritten, Maßnahmen oder Entscheidungen hat das Hessische Kultusministerium die Entwicklung interner Evaluationsprozesse an hessischen Schulen unterstützt?

12. a) Welche Grundlagen zur Durchführung interner Evaluation gibt es außer § 127b Hessisches Schulgesetz?

b) Welche Handreichungen und Hilfestellungen werden den Schulen zur Durchführung interner Evaluationen angeboten?

13. a) Welche Erkenntnisse gibt es im Kultusministerium über die Praxis interner Evaluation an den Schulen?

b) Welche Bedeutung hat der Referenzrahmen für Schulqualität für die interne Evaluation?

c) Wann wird eine komprimierte und aktualisierte Fassung des Referenzrahmens vorliegen?

14. Wie bewertet das Hessische Kultusministerium den Stellenwert der internen Evaluation im Verhältnis zu externer Evaluation?