PTLV

Dies wurde auch durch die Zeugin Frötschl erklärt.

Dem H. wurde auch keine andere Aufgabe innerhalb des PTLV zugewiesen.

Diesbezüglich hat der Zeuge Heymach erklärt, dass H. Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung wahrgenommen habe, nämlich die Telefonie und Telefonie-Abrechnung. Die Prüfung der Rechnungen habe aufgrund der Unplausibilität der Rechnungen Einbehalte in der Größenordnung von monatlich EUR 50.000 erbracht.

Entsprechendes gelte für die Zusammenarbeit des H. mit der AG Funk. Dort seien zunächst Kosten von 9 Millionen geschätzt worden. In der eigentlichen Umsetzung sei es, so glaube der Zeuge Heymach, gelungen, die Funkumstellung mit der Hälfte der Kosten zu erzielen.

Es habe sich abgezeichnet, dass diese beiden Angelegenheiten als Erfolgsstorys eng mit dem Namen H... verbunden gewesen seien.

Der Zeuge Nösinger hat diesbezüglich erläutert, „Es ist zwar schwer vorstellbar, aber jemanden, der Kostenbescheide erstellt, können Sie im Zweifel relativ schnell auf eine andere Funktion setzen. Jemanden, in den diese ganzen komplexen technischen Verfahren münden, der in diesem Bereich tätig ist und vonseiten der Polizei durchgehend gefordert wird, können (...) Sie nicht einfach rausnehmen."

Auch der Zeuge Brendel hat diesbezüglich ausgesagt, dass es nach damaliger Bewertung keine Möglichkeit gegeben habe, H. an anderer Stelle einzusetzen. Es habe insbesondere aber keine Möglichkeit gegeben, die Aufgaben des H. auf eine andere Person zu übertragen, die diese ebenso wie H. hätte erfüllen können. Eine Rotation sei insoweit nicht möglich gewesen.

Es erfolgten sodann Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hinsichtlich der Vorwürfe gegenüber H. Eigene Ermittlungen seitens des PTLV erfolgten zunächst nicht, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden.

Der Zeuge Heymach hat diesbezüglich erläutert: „Die Verwaltungsermittlungen und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen für mich in einem besonderen Verhältnis. Ich hatte in diesem Führungskolleg (...) 16 Wochen Fortbildung im Laufe von zwei Jahren. Eine dieser Fortbildungen war auch um den Themenkomplex Korruption. Wir hatten damals den Korruptionsfachmann Schaupensteiner (...) aus Frankfurt, und der hat meines Erachtens damals, für mich jedenfalls schlüssig und überzeugend, dargelegt, dass es ein Gefahrenmoment gibt bei Korruptionsfällen, wenn Behörden verwaltungsinterne Ermittlungen machen, die dann das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gefährden, weil ­ für mich war es schlüssig ­ die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mehrere Instrumente haben. Sie können nämlich nicht nur die Nehmerseite, wie wir, befragen, sondern auch die Geberseite. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit der Durchsuchung von Privatwohnungen, Geschäftsräumen etc. etc.

Da hat er damals deutliche Hinweise gegeben, im Zweifel bei solchen Verdachtsmomenten sofort den Staatsanwalt einzuschalten. Deshalb haben wir auch im Zusammenhang mit der ersten Verdachtskündigung, natürlich auf Ersuchen, der Staatsanwaltschaft zugearbeitet, aber keine eigenen Ermittlungen durchgeführt."

Die Zeugin Wetz hat diesbezüglich ausgeführt: „Üblicherweise ist es nach meiner beruflichen Praxis so, dass, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, vor Ort eine gewisse Zurückhaltung geübt wird und man weitere Ermittlungen im Grunde nur in Absprache mit der Staatsanwaltschaft vornimmt."

In Verlaufe des Ermittlungsverfahrens erfolgten wiederholt Sachstandsanfragen seitens des PTLV gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dies wurde seitens des Zeugen Dr. Thoma bestätigt. Dieser wies darauf hin, dass beispielsweise die Zeugen Heymach und Sedlak auch angefragt hätten, wie lange das Verfahren denn dauern möge, um auch arbeitsrechtliche Schritte ergreifen zu können.

Der Zeuge Sedlak hat in diesem Zusammenhang erklärt, er habe sich am 30. April 2002, nachdem dies bis zu diesem Zeitpunkt durch den Zeugen Heymach erfolgt sei, bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Stands des Verfahrens erkundigt. Er habe die Auskunft erhalten, es gebe keine neuen Verdachtsmomente gegen H. Es sei bei den Vorwürfen geblieben, die auch bereits im September 2001 bestanden, nämlich Vorteilsannahme von Rucksäcken, Pullis und Startgeldern für das Gokart-Team. Die Ermittlungen würden im Mai 2002 abgeschlossen.

Nachdem im Jahr 2002 der Zeuge Brendel Kenntnis von der Internetseite erhalten hatte, auf der H. mit einem Overall bekleidet zu sehen war, der als Aufdruck den Namen eines Telekommunikationsunternehmens enthielt, prüfte dieser gemeinsam mit dem Zeugen Nösinger, ob eine Interessenkollision des H. im Hinblick auf eine Ausschreibung vorliegt. Dies wurde verneint, da H. keine Entscheidungsbefugnis im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hatte; zudem wurde festgestellt, dass das Mobilfunkunternehmen an der Ausschreibung überhaupt nicht beteiligt war.

Erst am 02.07.2003 wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen H. hinsichtlich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vorwürfe durch Beantragung eines Strafbefehls abgeschlossen. Nachdem am 02.07.2003 dieser Antrag auf Erlass eines Strafbefehls im PTLV eingegangen war, wurde dies gegenüber dem Innenministerium berichtet.

Am 14.07.2003 erfolgte der Ausspruch einer fristlosen Verdachtskündigung, hilfsweise einer ordentlichen Verdachtskündigung gegenüber H.; er wurde zudem sofort von der Arbeit freigestellt. Von der erfolgten Kündigung wurde das Innenministerium informiert. Im unmittelbaren Anschluss an die erfolgte Verdachtskündigung vom 14.07.2003 wurde dem H. durch den Ze ugen Sommer als Beauftragtem für den Haushalt die Anordnungsbefugnis entzogen.

Die Verdachtskündigung vom 14.07.2003 wurde in der Folge im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens durch Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden aufgehoben. Es schloss sich ein Rechtsmittelverfahren vor dem Landesarbeitsgericht an.

Am 28.07.2003 wurde sodann infolge von Verwaltungsermittlungen des Mitarbeiters Müller des PTLV der Tatkomplex hinsichtlich des Vereinnahmens des Erlöses für den Verkauf von Tonerkartuschen und Tintenpatronen des HPVA/PTLV durch H. bekannt und kurzfristig ermittelt. Im August 2003 erfolgte daraufhin eine weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses des H. wegen dieses Tatkomplexes.

Seitens des Zeugen Sedlak wurden nach Verkündung des Strafurteils vom 11.11.2004 Verwaltungsermittlungen initiiert. Aufgrund vorgenommener Verwaltungsermittlungen wurde unter anderem der Tatkomplex hinsichtlich der Erhöhung des Betrages des Software-Angebotes um EUR 100.000,00 bekannt.

Im Februar 2005 erfolgte wiederum eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses des H. wegen des Tatkomplexes der Vereinnahmung von Startguthaben eines TK-Unternehmens durch H. Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht im Hinblick auf die Vorwürfe gegen H. durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport/Landespolizeipräsidium

Der Ausschuss hat im Weiteren untersucht, in welcher Weise das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bzw. das Landespolizeipräsidium im Hinblick auf die Vorwürfe gegen H. die Dienst- und Fachaufsicht wahrgenommen hat.

Der Ausschuss hat folgendes festgestellt:

Nach Bekanntwerden der ersten anonymen Anzeige gegen H. fand ein Gespräch zwischen Vertretern des Landespolizeipräsidiums sowie des PTLV statt.

Dabei wurde seitens des Landespolizeipräsidiums die Entziehung der Zeichnungsbefugnis angesprochen und empfohlen, ein Vieraugenprinzip angesprochen und empfohlen und eine fortlaufende Berichtspflicht festgelegt, schriftlich oder mündlich.

Der Berichtspflicht ist in der Folgezeit entsprochen worden. Wiederholt fanden Gespräche zwischen Vertretern des Landespolizeipräsidiums sowie der Leitung des PTLV statt.

Der Zeuge Dr. Scheu hat diesbezüglich ausgeführt, dass überwiegend mündliche Berichte erfolgt seien, da die Vertreter des PTLV nahezu ständig zum Landespolizeipräsidium gekommen seien, insbesondere der Zeuge Heymach aufgrund des Umstands, dass er früher in der Abteilung des Zeugen Dr. Scheu tätig war. In den ersten Zeiten des PTLV sei dies nahezu jede Woche gewesen, später dann in etwas größeren Abständen. Soweit das PTLV Bedarf gehabt habe, sei dezidiert über den Vorgang bezüglich des H. gesprochen worden.

Die Zeugin Wetz hat erklärt: „... es gab dann Sachstandsanfragen an das PTLV nach meiner Erinnerung. Eine telefonische ist sogar aktenkundig vermerkt. Sie datiert vom 28.03.2002. Es ist dann noch eine mit einem förmlichen Erlass vom 10. Juni 2002 darin. Aber dadurch, dass man dienstlich auch immer mal Kontakt hatte, wusste man auch, dass das Verfahren letztendlich noch läuft."

Im Zeitraum von Juni 2002 bis Dezember 2002 war im Landespolizeipräsidium eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Zeugin Ludwig tätig, die sich mit der Problematik möglicherweise fehlerhafter Abrechnungen eines Telekommunikations-Unternehmens gegenüber dem Land Hessen beschäftigte. Diese Arbeitsgruppe wurde durch H. unterstützt.

Der Zeuge Dr. Scheu hat diesbezüglich ausgesagt: „In diesen Zeitrahmen, also ungefähr Herbst 2001, schlug hinein, dass es Differenzen zwischen dem PTLV und der (...TK-Unternehmen...) gab. Es ging dabei um offene Rechnungen in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Das Ganze wurde, soweit ich mich erinnere, vorgebracht von Herrn H. oder sehr stark getrieben von Herrn H., der über eine Software einer Firma X ­ den Namen weiß ich nicht mehr ­ verfügte, mithilfe derer sich die falschen Rechnungsstellungen würden darlegen lassen. Es ging dabei um die Liquidierung von Doppelgesprächen, Gespräche zu unmöglichen Uhrzeiten und dergleichen mehr. Gleichzeitig wurde in den Raum gestellt ­ deshalb spreche ich diesen Sachverhalt insbesondere an ­ der Gegenvorwurf, H. habe versucht, die (... TK-Unternehmen...) zu erpressen. H. ist dann in unser Haus gebeten worden, und er hat (...) damals meiner Erinnerung nach im Beisein unseres damaligen Staatssekretärs, Herrn Corts, und Teilen des Ministerbüros ­ die ich jetzt nicht mehr namentlich festlegen kann, es waren mehrere ­ vorgetragen. Er hat den Gesamtsachverhalt aufgezeigt, in einem Sitzungsraum die Zusammenhänge erläutert, und die Teilnehmer waren beeindruckt.

In der Folgezeit hat mein Vertreter dann mit der (...TK-Unternehmen...) verhandelt, und es wurde eine Arbeitsgemeinschaft oder so etwas eingerichtet unter einer Frau Ludwig, die sich mit dem Sachverhalt befassen sollte. Frau Ludwig ist eine Kriminaloberrätin (...) gewesen, die mit einer Personengruppe diese Sachverhalte überprüfte. Von dem Ergebnis dieser AG sollte das weitere Vorgehen abhängen.

Im Zuge dieser Überprüfungen der Rechnungslegungen der (...TK-Unternehmen...) stellte die AG unter anderem auch fest, dass sich der Vorwurf gegen H. nicht bestätigt habe nach ihren Überprüfungen, so meine ich mich zu erinnern. In der weiteren Folge hat dann ­ möglicherweise auf der Grundlage der Ergebnisse der AG ­ die Verhandlungen mit der (...TK-Unternehmen...), überwiegend jedenfalls, Herr Staatssekretär Corts geführt und übernommen, wobei wir uns damals ­ auch das meine ich noch im Kopf zu haben ­ der Problematik der Person H. ein bisschen bewusst waren, weil eben diese Vorwurfstupfer auf ihm hingen."

Im Hinblick auf die Tätigkeit des H. für das Landespolizeipräsidium im Rahmen der Abrechnungsproblematik trotz der gegen H. bestehenden Vorwürfe ausweislich der anonymen Anzeigen hat der Zeuge Jurk, der Vorgesetzter der Zeugin Ludwig im Landespolizeipräsidium war, erklärt: „Die Frage stellte sich schon. Die wurde von mir so dann beantwortet ­ das war auch Verständnis und in Gesprächen mit Herrn Bernhardt und Dr. Scheu, dem damaligen Landespolizeipräsidenten, und Herrn Staatssekretär Corts so geregelt ­, dass wir Herrn H. nur insofern, als wir ihn als Lieferanten einfach zwangsweise benötigen, weil er die Informationen nun mal hat, ausfragen und nutzen, aber in keiner Weise in diesen Verhandlungen als Repräsentanten des Landes Hessen in Erscheinung treten lassen wollen.

Wir haben ihn einfach sozusagen mit einem Kokon umgeben, wo wir intern ihn zwar brauchten, aber nach außen ­ das war ein Ermittlungsverfahren, das war noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, aber der Anfangsverdacht war ja da; die Staatsanwaltschaft hätte ohne Anfangsverdacht nichts unternommen ­ wussten, das kann dazu führen, dass sich das bestätigt, und man muss entsprechend vorsichtig mit ihm umgehen."

Auf die Frage, ob für den Zeugen Jurk eine Information dahingehend, dass die Zeichnungsbefugnis des Herrn H. eingeschränkt worden war, wichtig gewesen wäre, hat dieser geantwortet: „Nein. Für mich war nur wichtig, dass er ­ so kannte ich ihn auch nur ­ als Leiter dieser Abrechnungsstelle Informant war. Die eingeschränkte Unterschriftsbefugnis hätte in Bezug auf die Rolle, die er in meiner Aktivität zu spielen hatte, keinen Einfluss genommen."

Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht bzgl. H. durch das Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport/Landespolizeipräsdium hat der Zeuge Sedlak zudem ausgeführt: „Die Funktion des H. wurde bei den Vergleichsverhandlungen mit der Firma T. diskutiert, im Ministerium wie im PTLV und bei gemeinsamen Besprechungen. Am 17. Mai, dem Pfingstfreitag, 2002 gab es ein Gespräch in einer größeren Runde beim Landespolizei-Vizepräsidenten B. wegen der Beschwerde der Firma T. aus diesem Gespräch K., K., P., H. Daraufhin zog das Innenministerium die Vergleichsverhandlungen mit der Firma T. an sich, und alle Akten, diesbezügliche Akten und der Abrechnungsstelle des H., wurden, glaube ich, (...) ins Innenministerium zu der AG Kripo der Kriminaloberrätin L. verbracht."

Durch Erlass des Landespolizeipräsidiums vom 17.05.2002 wurde das PTLV gebeten, die weitere Verwendung des H. prüfen. Durch Bericht vom 21.05.2002 wurde seitens des PTLV gegenüber dem Landespolizeipräsidium mitgeteilt, dass weder Grund noch Anlass gesehen werde, H. dienstlich anders einzusetzen.