Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Zeugen W. und dem HPVA aus. Aufgrund dieser Kündigung des Arbeitsverhältnisses setzte sich der Zeuge W. mit dem Zeugen Dr. Jung in Verbindung und teilte diesem mit, dass sein Arbeitsverhältnis gekündigt worden sei, er dies nicht für in Ordnung halte und er daher einen Rechtsanwalt beauftragen und klagen werde.

Mit Schreiben vom 17.06.1999 wandte sich der Zeuge W. an den Zeugen Dr. Jung und den Zeugen Bouffier, wies auf die erfolgte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses hin und schilderte seine persönliche Situation.

Der Zeuge Bouffier leitete daraufhin das Schreiben des W. vom 17.06.1999 durch den Zeugen W. Koch an die Polizeiabteilung zur Prüfung weiter. Von dort aus wurde sodann berichtet, dass die seitens des Zeugen W. erhobenen Vorwürfe gegen den Amtsleiter geprüft worden seien und sich nicht bestätigt hätten, dass die Kündigung gerechtfertigt und notwendig sei.

Der Zeuge W. Koch erkundigte sich danach, ob der Zeuge W. im Verlauf des Kündigungsschutzverfahrens, das sich an die Kündigung des Zeugen W. anschloss und durch Vergleich beendet wurde, Hinweise im Zusammenhang mit dem Schreiben vom 28.04.1999 gegeben habe. Dies sei ausweislich der Aussage des Zeugen W. Koch jedoch nicht der Fall gewesen.

Anonyme Anschuldigungen bezüglich H.:

Am 12.07.2001 erhielt das Polizeipräsidium Westhessen eine anonyme Anzeige, in der der Vorwurf erhoben wurde, dass H. eine Anzahl von 1000 Handy-Karten über den Bedarf des PTLV hinaus bestellt habe und dass diese bereits aktiviert seien und somit unnötigerweise Grundgebühren verursachten. Als Gegenleistung habe H. Rucksäcke, Sweatshirts und Startgelder angenommen.

Der Zeuge Nösinger wurde als Justitiar des PTLV sodann darüber durch den Zeugen Heymann in Kenntnis gesetzt.

Ebenfalls noch im Juli 2001 erfuhr dies auch der Zeuge Heymach als Vizepräsident des PTLV, da der Zeuge Heymann diesen um einen Termin in dieser Angelegenheit bat. Der Zeuge Heymann bat den Zeugen Heymach um Vertraulichkeit der Ermittlungen.

Auch der Zeuge Dr. Scheu, die Zeugin Wetz und der Zeuge Bernhardt erhielten in diesem Zeitraum Kenntnis von der ersten anonymen Anzeige gegen H..

Sowohl der damalige Leiter des Büros des Innenministers, der Zeuge W. Koch, als auch der damalige Staatssekretär im Innenministerium, der Zeuge Corts, wurde am 23.07.2001 durch den Zeugen Dr. Scheu hinsichtlich der ersten anonymen Anzeige gegen H. informiert.

Am 28.09.2001 setzte der Zeuge Heymach den Zeugen Kaschmieder im Zusammenhang mit einer Durchsuchung der Büroräume des H. im PTLV von der ersten anonymen Anzeige gegen H. in Kenntnis.

Auch der Zeuge Brendel wurde durch den Zeugen Heymach vor der anstehenden Durchsuchung von der ersten anonymen Anzeige in Kenntnis gesetzt.

Im August 2001 erreichte das PTLV ein weiteres ­ zweites ­ anonymes Schreiben, in dem Vorwürfe gegen H. im Zusammenhang mit PC-Beschaffungen unter Hinweis auf einen „Hoflieferanten" erhoben wurden.

Der Zeuge Heymach unterrichtete den Zeugen Dr. Scheu am 28.09.2001 im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Büroräume des H. von dem Eingang des zweiten anonymen Schreibens. Der Zeuge Dr. Scheu wies daraufhin den Zeugen Heymach an, dieses Schreiben sofort zu den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu geben, was sodann mit Schreiben des PTLV vom 01.10.2001 erfolgte.

Der damalige Staatssekretär im Innenministerium, der Zeuge Corts, wurde durch Schreiben des PTLV vom 01.10.2001 über das zweite anonyme Schreiben informiert.

Der Zeuge Sedlak wurde am 27.11.2001 und somit unmittelbar im Anschluss an seinen Dienstantritt als Präsident des PTLV, der am 26.11.2001 erfolgte, durch den Zeugen Heymach hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens gegen H. informiert.

Der Zeuge Dr. Scheu erhielt am 27.12.2002 ein weiteres ­ drittes ­ anonymes Schreiben, das Angaben darüber enthielt, dass H. Mitglied eines Kart-Teams sei und engagiert und mit Freude diesen Sport ausübt.

Von diesem dritten anonymen Schreiben erhielt die Zeugin Wetz am 02.01.2003 Kenntnis, das PTLV wurde am 03.01.2003 in Kenntnis gesetzt.

Inhalt einer Internetseite:

Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen gegen H. aufgenommen hatte, erhielt im Mai 2002 der Zeuge Bode durch den Leiter der HZD Kenntnis von einer Internetseite, auf der H. als Leiter eines Kartrennteams zu sehen war und mit einem Overall bekleidet war, auf dem Werbung für ein Mobilfunkunternehmen zu erkennen war. Auch seitens des Zeugen W. Koch, der die Information ebenfalls durch den Leiter der HZD erhalten hatte, wurde der Zeuge Bode auf die Internetseite hingewiesen. Der Zeuge T. Koch, der ab dem 01.01.2002 Leiter des Büros des Innenministers war, erhielt ebenfalls im Jahr 2002 Kenntnis von der Internetseite. Der Zeuge Bode informierte den früheren Staatssekretär im Innenministerium, den Zeugen Corts, noch im Mai 2002 hinsichtlich der Internetseite. Dabei wurde vereinbart, die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu informieren, was auch geschah.

Die Angelegenheit wurde sodann auch an die Polizeiabteilung des Innenministeriums gemeldet und von dort aus geprüft.

Der Zeuge Bernhard erhielt Kenntnis hinsichtlich der Internetseite und informierte die Zeugin Wetz unter Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft diesbezüglich bereits informiert sei.

Im Jahr 2002 erhielt auch der Zeuge Brendel Kenntnis von dieser Internetseite. Der Zeuge Etz erhielt ebenfalls im Jahr 2002 Kenntnis von der Internetseite. Am 09. oder 10.06.2002 erhielt die Zeugin Ludwig Kenntnis von der Internetseite. Auch die Zeugen Jurk und Sedlak erhielten Kenntnis von der Internetseite, ebenso die Zeugen Kaschmieder, Braun, Siebenhaar, Vogel und Klämke.

Das Landespolizeipräsidium hat per Erlass das PTLV um die Fortführung des dienstaufsichtsrechtlichen Verfahrens gegenüber H. gebeten.

Übergabe von Briefumschlägen durch Firmenvertreter an H. Zumindest ein Firmenvertreter übergab in den Räumen des PTLV Briefumschläge, die für H. bestimmt waren.

Diese wurden entweder unmittelbar dem H. übergeben oder in den Räumen des PTLV für H. hinterlassen. Nicht erwiesen werden konnte, welchen Inhalt die Briefumschläge hatten. Ebenso konnte nicht erwiesen werden, dass dieser Vorgang den Vorgesetzten des H. bekannt war.

Maßnahmen im Hinblick auf die Anschuldigungen gegen H.

Nachdem gegenüber dem PTLV der Eingang der ersten anonymen Anzeige bezüglich H. im Juli 2001 bekannt gegeben worden war, wurde seitens der Polizei eine Durchsuchung in Aussicht gestellt.

In der Zwischenzeit hielt der Zeuge Heymach Kontakt zu der Polizei. Die Polizei legte Wert darauf, dass der Vorwurf gegen H. nicht transparent gemacht wird, damit die Ermittlungsarbeiten nicht gefährdet werden.

Der Zeuge Heymach bat den Zeugen Nösinger als Justitiar des PTLV um eine Stellungnahme hinsichtlich der bestehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten aufgrund des bestehenden Vorwurfs gegenüber H. Der Zeuge Nösinger nahm daraufhin Stellung, indem er unterschiedliche Alternativen aufzeigte, so die Möglichkeit einer Beurlaubung des H. oder eine Anordnung hinsichtlich der Vertretungsmacht des H. nach außen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses des H. wurde infolge der konkret vorliegenden Umstände zunächst nicht in Betracht gezogen. Es erfolgten im Weiteren Erörterungen zwische n der Behördenleitung des PTLV sowie dem Justitiar Nösinger hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen.

Nach Bekanntwerden der ersten anonymen Anzeige gegen H. fand zudem ein Gespräch zwischen Vertretern des Landespolizeipräsidiums sowie des PTLV statt. Dabei wurde seitens des Landespolizeipräsidiums die Entziehung der Zeichnungsbefugnis angesprochen und empfohlen, ein Vieraugenprinzip angesprochen und empfohlen und eine fortlaufende schriftliche oder mündliche Berichtspflicht festgelegt. In der Folgezeit fanden dann einzelne Gespräche zwischen Vertretern des Landespolizeipräsidiums sowie der Leitung des PTLV statt.

Die Durchsuchung der Dienst- und Privaträume des H. erfolgte am 27.09.2001. Die Durchsuchung entkräftete im Ergebnis den Vorwurf innerhalb der ersten anonymen Anzeige, wonach H. 1000 Handy-Karten aktiviert im Lager halte. Es wurde lediglich eine Anzahl von 350 Karten im PTLV vorgefunden, die ausweislich der Aussage des Zeugen Dr. Thoma aufgrund der Tatsache, dass die Polizei und andere Behörde n jederzeit Zugriff auf Netzkarten haben müssten, als nicht zu hoch erschienen sei. Zudem ergab sich, dass die Bestellmenge der Handykarten mit dem Innenministerium abgestimmt war. Es verblieb somit lediglich der Vorwurf der Vorteilnahme. Im Anschluss an die Durchsuchung wurde weiterhin seitens der Behördenleitung des PTLV Kontakt zur Staatsanwaltschaft gehalten.

Der Zeuge Heymach erteilte am 08.10.2001 im Beisein des Zeugen Kaschmieder gegenüber H. eine mündliche Anordnung bezüglich dessen Zeichnungsbefugnis. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte der konkrete Wortlaut der erteilten Anordnung nicht hinreichend geklärt werden. Ein „Ruhen der Zeichnungsbefugnis" ist in der Landeshaushaltsordnung nicht vorgesehen. Die Anordnung bezüglich der Zeichnungsbefugnis wurde sodann auch gegenüber den Zeugen Kaiser, Nösinger und Brendel bekannt gegeben. Am 27.11.2001 informierte der Zeuge Heymach den Zeugen Sedlak einen Tag nach dessen Dienstantritt als Präsident des PTLV darüber, dass hinsichtlich der Zeichnungsbefugnis eine Anordnung gegenüber H. erfolgt sei. Der erfolgten Anordnung bezüglich der Zeichnungsbefugnis des H. sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass der Abteilungsleiter Kaschmieder öfter als zuvor die Räume des Hauptsachgebiets des H. aufsuchte, um dort die erforderlichen Unterschriften zu leisten.

Es erfolgten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hinsichtlich der Vorwürfe gegenüber H. Eigene Ermittlungen seitens des PTLV erfolgten zunächst nicht, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden. Im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens erfolgten wiederholt Sachstandsanfragen seitens des PTLV gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Durch Erlass des Landespolizeipräsidiums vom 17.05.2002 wurde das PTLV gebeten, die weitere Verwendung des H. prüfen.

Nachdem der damalige Landespolizeipräsident, der Zeuge Dr. Scheu, am 27.12.2002 ein drittes anonymes Schreiben hinsichtlich des H. erhalten hatte, wurde dieses durch Erlass vom 03.01.2003 an das PTLV übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Einbeziehung in die dienstaufsichtliche Prüfung.

Nach Bekanntwerden des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls gegen H. bat das Landespolizeipräsidium durch Erlass vom 02.07.2003 das PTLV um Prüfung des Vorgangs H. in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Durch Erlass vom 07.07.2003 wies das Landespolizeipräsidium das PTLV nochmals in deutlicher Weise darauf hin, die Möglichkeit einer Kündigung des H. zu prüfen. Diesbezüglich wurde wiederum Berichtsfrist gesetzt bis zum nächsten Tag, dem 08.07.2003. Der Bericht des PTLV ging fristgemäß bei dem Landespolizeipräsidium ein. Darin teilte das PTLV mit, es sei beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis des H. fristlos zu kündigen, die Anhörung des H. bereits am selben Tag erfolgt sei und H. seinen Schlüssel und die Zugangsberechtigungskarte habe abgeben müssen sowie auch seine persönlichen Gegenstände schon habe entnehmen können. Der Innenminister, der Zeuge Bouffier, wurde diesbezüglich informiert.

Am 14.07.2003 erfolgte der Ausspruch einer fristlosen Verdachtskündigung, hilfsweise einer ordentlichen Verdachtskündigung gegenüber H.; er wurde zudem sofort von der Arbeit freigestellt. Von der erfolgten Kündigung wurde das Innenministerium informiert. Im unmittelbaren Anschluss an die erfolgte Verdachtskündigung vom 14.07.2003 wurde dem H. durch den Zeugen Sommer als Beauftragtem für den Haushalt jegliche Anordnungsbefugnis entzogen. Die Verdachtskündigung vom 14.07.2003 wurde in der Folge im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens durch Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden aufgehoben. Es schloss sich ein Rechtsmittelverfahren vor dem Landesarbeitsgericht an.

Am 28.07.2003 wurde sodann infolge von Verwaltungsermittlungen des Mitarbeiters Müller des PTLV der Tatkomplex hinsichtlich des Vereinnahmens des Erlöses für den Verkauf von Tonerkartuschen und Tintenpatronen des HPVA/PTLV durch H. bekannt und kurzfristig ermittelt. Im August 2003 erfolgte daraufhin eine weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses des H. wegen dieses Tatkomplexes.

Im Februar 2005 erfolgte wiederum eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses des H. wegen des Tatkomplexes der Vereinnahmung von Startguthaben eines TK-Unternehmens durch H. Maßnahmen zur Überprüfung der Strukturen der Dienst- und Fachaufsicht sowie gegenüber Bediensteten des PTLV

Seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde im Jahr 2004 Herr Prof. Dr. Gora mit der Erstellung eines Organisationsgutachtens bezüglich des PTLV beauftragt. Zudem wurde im Jahr 2005 eine Prüfbitte an den Hessischen Rechnungshof gerichtet.

Die Vorschläge aus dem Gutachten des Herrn Prof. Dr. Gora (Zwischenbericht vom 27.07.2004, Endbericht vom 12.04.2005) wurden aufgegriffen. Nachdem der Bericht des Hessischen Rechnungshofes vom 23. Juni 2005 vorlag, wurden die darin enthaltenen Vorschläge in der Folgezeit ebenfalls ganz überwiegend umgesetzt, soweit sie noch nicht umgesetzt waren.

Nach Vorlage des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 28.11.2005 wurde seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport veranlasst, dass gegen sämtliche beteiligte Bedienstete des PTLV Verwaltungsermittlungen durchgeführt wurden und die Frage disziplinarrechtlicher Konsequenzen geprüft wurde.

Teil III Zusammenfassende Bewertungen:

Der Untersuchungsausschuss hatte zunächst einen durch den Einsetzungsantrag (Drs 16/3930) definierten Auftrag, die Mängel der Fach- und Dienstaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, im Landespolizeipräsidium und dem PTLV aufzuklären, die im Rahmen der strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Mitarbeiter des HPVA/ PTLV, Herrn H., offen gelegt worden sind.