Situation der Kampfmittelbeseitigung in Hessen

Die Landesregierung wird ersucht, im Innenausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welche Vorschriften definieren die Kampfmittelräummaßnahmen in Hessen (einschlägige Gesetze, Verordnungen, Sicherheitsvorschriften, Richtlinien und sonstige Bestimmungen)?

2. Wie ist die Zuständigkeit für die Kampfmittelräummaßnahmen in Hessen geregelt?

3. Welche technischen Richtlinien sind in Hessen bei der Kampfmittelräumung zu beachten?

4. Wie wird die Einhaltung der notwendigen Qualitätsstandards sichergestellt?

5. In welchem Umfang sind die Qualitätsstandards als Mindestvoraussetzung in den Ausschreibungen für die Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten als zwingend vorgeschrieben enthalten?

6. Wer kann in Hessen als Auftraggeber einer Kampfmittelräumung auftreten?

7. Wer kann als Auftragnehmer für Kampfmittelräumarbeiten in Hessen diese Aufgaben ausführen?

8. Wie stellt das Land Hessen sicher, dass Kampfmittelräumarbeiten fachlich überwacht werden?

9. Durch wen wird die zu Nr. 8 dargestellte Überwachung durchgeführt?

10. Wie ist die finanzielle Abwicklung der Räummaßnahmen geregelt?

11. Wie müssen die Vertragsarbeiten bei Kampfmittelräummaßnahmen im Einzelnen beschrieben und definiert werden?

12. In welcher Form werden Betriebsangehörige, die bei der Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten eingesetzt werden, bei schuldhaftem Verhalten von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt?

13. Wer muss bei der Einrichtung der Räumstelle vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme informiert und beteiligt werden?

14. Welche Angaben müssen vom Vertragsunternehmen im Rahmen des zu Nr. 13 dargestellten Beteiligungsverfahrens weitergegeben werden?

15. Wer ist bei besonderen Vorkommnissen, die in Zusammenhang mit den Räumarbeiten auftreten können, zu informieren und hinzuzuziehen?

16. Wer ist befugt, bei Kampfmittelräumarbeiten Weisungen im ordnungsrechtlichen Sinne zu erteilen?

17. Wer kann Weisungen fachtechnischer Art gegenüber den Vertragsfirmen erteilen?

18. Wann und in welchem Umfang sind die Beschäftigten der Vertragsunternehmen über die auftretenden Gefahren zu unterweisen?

19. Wer erstellt die Gefährdungsabschätzung für jede Räumstelle und wie wird die Anlage kontrolliert?

20. Wie wird sichergestellt, dass bei flächendeckenden Kampfmittelräumungen sämtliche im Boden liegende Kampfmittel geortet und beseitigt werden?

21. Wie werden Bombentrichter von Kampfmittel gesäubert?

22. Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein, um Tiefensondierungen im Bohr- und Spülverfahren durchführen zu können?

23. Wer führt die Einmessungsarbeiten und die Dokumentation der Messergebnisse durch?

24. Wie sind die Messergebnisse zu dokumentieren?

25. Wer kontrolliert die fachtechnische Richtigkeit und Vollständigkeit der Messergebnisse?

26. Welche EDV-Systeme und Geräte sind für die Dokumentation in Hessen zugelassen?

27. Gibt es in Hessen eine maximale Arbeitszeit pro Tag bei Räumarbeiten und wie hoch ist diese gegebenenfalls?

28. Wie bewertet die Landesregierung die Beschränkung der Räumarbeiten auf Zeiten des Tageslichts?

29. Welche persönlichen Vorraussetzungen müssen Arbeitnehmer vorweisen, die auf Kampfmittelräumstellen eingesetzt werden?

30. Welche formalen Vorraussetzungen an Ausbildung und Qualifikation müssen von Arbeitnehmern erfüllt werden, um bei Räumarbeiten beschäftigt werden zu können?

31. Wie wird in Hessen ausgeschlossen, dass Leihpersonal oder Scheinselbstständige auf den Räumstellen eingesetzt werden?

32. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz von Subunternehmern bei Räumarbeiten?

33. Wer kontrolliert die spezielle Fachkunde der "verantwortlichen Person" auf der Räumstelle?

34. Welche Fachkundeausbildung der Truppführer wird in Hessen anerkannt?

35. In welchen Zeiträumen wird in Hessen gefordert, dass ein Wiederholungslehrgang absolviert wird, damit gewährleistet ist, dass die Truppführer stets den aktuellen Stand der Technik beherrschen?

36. Wie und von wem wird die Grundeinweisung der Mitarbeiter beim erstmaligen Einsatz durchgeführt und wie wird dies dokumentiert?

37. In welcher Form können in Hessen die Vertragsunternehmen dazu verpflichtet werden, dass die eingesetzten Mitarbeiter zum Stammpersonal der mit der Kampfmittelräumung beauftragten Firma gehören müssen?

38. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung aus der Branche, dass das Stammpersonal wenigstens ein Jahr bei der Vertragsfirma ununterbrochen beschäftigt sein müsse?

39. Wo und wie werden die aufgefundenen Munitionsteile, Waffen und Ähnliches sicher gelagert?

40. Wer darf in Hessen Munition, Munitionsteile und Ähnliches transportieren?

41. Wie werden in Hessen Munitionsfunde, die eine besondere Gefährdung darstellen, transportiert und unschädlich gemacht?

42. In welcher Form sind die Arbeiten und Funde auf der Räumstelle zu dokumentieren?

43. Wer führt die Schlussabnahme der Räumstellen durch?

44. Wer kann die von der Kampfmittelräumung betroffen Flächen nach Abschluss der Räumarbeiten wieder freigeben?

45. Wie wird sichergestellt, dass Regressansprüche gegen Vertragsfirmen auch nach Abschluss der Arbeiten durchgesetzt werden können?

In welchem Umfang und von wem werden zur Absicherung solcher Regressforderung Sicherheitsleistungen gefordert?