Opferhilfe durch Erleichterung der Regulierungspraxis bei Verkehrsunfällen

Die Landesregierung wird aufgefordert, auch in Hessen zu ermöglichen, dass es den Polizeibehörden gestattet wird, eine maximal dreiseitige Verkehrsunfallanzeige bei Strafsachen an den durch Vertretungsvollmacht ausgewiesenen Rechtsanwalt des Geschädigten zu übersenden.

Begründung:

Bereits im Saarland, in Niedersachsen und Bayern gibt es die als "Saarländer Modell" benannte Möglichkeit, im Rahmen eines verkürzten Akteneinsichtsverfahrens nach Verkehrsunfällen dem Geschädigtenanwalt die Daten aus der Verkehrsunfallanzeige zur Kenntnis zu bringen.

Auf diese Weise kann die Unfallregulierung erheblich beschleunigt werden, denn die Betroffenen werden viel schneller in die Lage versetzt, ihre unfallbeschädigten Kraftfahrzeuge reparieren zu lassen.