LKWFahrten pro Tag Summe des Ziel und Quellverkehrs in der Endausbaustufe des Magna Parks aus

Ortslage belastet. Eine Anbindung des Geländes ist über die bisherige B 27 südlich der Ortslage Hebenshausen vorgesehen. Da nur für diese eine Verknüpfung mit der B 27 (alt) geplant ist, wird der gesamte Schwerverkehr, von dem anzunehmen ist, dass er weit überwiegend aus bzw. in Richtung A 38 fährt, diese Umgehung benutzt. Für die Dimensionierung einer ausreichend leistungsfähigen Verknüpfung mit dem Magna Park geht die Straßenund Verkehrsverwaltung aufgrund von Erfahrungswerten von ca. 3.

LKW-Fahrten pro Tag (Summe des Ziel- und Quellverkehrs) in der Endausbaustufe des Magna Parks aus. Inwieweit sich das angenommene LKWAufkommen durch die Nutzung der eingeplanten Schienenverbindung noch reduzieren wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Gleiches gilt für den PKW-Verkehr, insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Magna Parks, zumal sich der Bahnhof Eichenberg in unmittelbarer Nachbarschaft zum Parkgelände befindet.

Insgesamt müssen die nicht vermeidbaren lokalen und zum Teil nur temporären Beeinträchtigungen in der Abwägung zu den dauerhaft erwarteten positiven Wachstums-, Arbeitsmarkt und Einkommenseffekten, die sich für die als strukturschwach eingestufte Region Werra-Meißner und für Nordhessen ergeben, in Kauf genommen werden.

Frage 8. a) Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass das Sondergebiet Logistik sich unmittelbar an die Ortslage Hebenshausen anschließt und der Magna Park in der Hauptwindrichtung der Ortschaft geplant wird?

b) Sind durch die Tallage der Ortschaft besondere Beeinträchtigungen zu erwarten?

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neu-Eichenberg sieht für die Ortsrandlage Hebenshausen in Teilbereichen ein Wohngebiet und teilweise ein Mischgebiet vor. Die derzeitige Bebauung lässt eine Einstufung als allgemeines Wohngebiet zu. Somit beträgt der Mindestabstand zu neu anzusiedelndem Gewerbe 200 m. Die Planung sieht allerdings einen Abstand von 100 m vor. Dieser Abstand ist aus der Sicht des Immissionsschutzes nur dann realisierbar, wenn zwischen Wohngebiet und Magna Park ein mindestens 5 m hoher Erdwall errichtet wird, der eine ausreichende Lärmminderung sicherstellt. Dies ist seitens des Investors vorgesehen. Die Anforderungen des Lärmschutzes sind im Bauleitplanverfahren zu konkretisieren.

Frage 9. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch den Wegfall der landwirtschaftlichen Flächen - insbesondere der Forschungsflächen für den ökologischen Landbau - auf den Hochschulstandort Witzenhausen und die dort durchgeführte Lehre und Forschung sowie die regionale Landwirtschaft?

In der Gemarkung Hebenshausen sind rund 24 ha domänenfiskalische Flächen der Universität Kassel bis zum 30. Juni 2008 im Pachtwege überlassen.

Zur Wahrung der Belange von Lehre und Forschung ist beabsichtigt, der Universität Ersatzland zur Verfügung zu stellen. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), die für die Verwaltung des domänenfiskalischen Grundvermögens zuständig ist, hat hierzu bereits Kontakt mit dem Kanzler der Universität aufgenommen. Die HLG kann Flächen an anderer Stelle in der von der Universität benötigten Größe anbieten. Die Universität Kassel hat darauf hingewiesen, dass eine Aufgabe der bisherigen Flächen notwendigerweise für die wissenschaftliche Forschung einen Verlust zur Folge hat. In Langzeitversuchen gewonnene Klima- und Bodendaten des bisherigen Standorts können nicht fortgeschrieben werden. Die neu zur Verfügung gestellten landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen voraussichtlich in mehrjähriger Arbeit auf eine ökologische Bewirtschaftung umgestellt und für die agrarwissenschaftliche Forschung aufgebaut werden. Die bisher in der Gemarkung Hebenshausen genutzten landwirtschaftlichen Versuchsflächen zeichnen sich zudem durch eine sehr hohe gleichmäßige Bodengüte und eine besonders ebene Lage aus. Vermutlich können diese für die wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der ökologischen Agrarwissenschaften vorteilhaften Voraussetzungen kurzfristig nicht wieder hergestellt werden. Insofern sind mit einem Verzicht auf die sehr guten landwirtschaftlichen Nutzflächen der Domäne Hebenshausen und dem Aufbau neuer Versuchsflächen zumindest vorübergehend nachteilige Konsequenzen insbesondere für die Forschung verbunden. Die Universität und die Landesregierung halten diese Auswirkungen jedoch nicht für eine wesentliche Beeinträchtigung des Universitätsstandorts Witzenhausen und der dort durchgeführten Lehre und Forschung und insofern grundsätzlich für vertretbar.

Jede Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen kann sich für einen betroffenen Betrieb negativ darstellen. Nachhaltige Beeinträchtigungen der regiona len Landwirtschaft werden wegen der Kompensationsmöglichkeiten im vorliegenden Fall jedoch nicht befürchtet.

Frage 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung der Regionalplanung beim RP Kassel, die Öffentlichkeit durch die Durchführung eines Abweichungsverfahrens statt eines Raumordnungsverfahrens von der Beurteilung des Vorhabens weitgehend auszuschließen und dadurch bereits in einer Frühphase die für ein solches Großvorhaben dringend erforderliche Transparenz zu verhindern?

Die Entscheidung der Regionalplanung beim Regierungspräsidium in Kassel, ein Abweichungsverfahren nach § 12 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) durchzuführen, ist sachgerecht. Bereits im RPN 2000 ist raumordnerisch festgelegt, dass an geeigneten ausgewählten Standorten Schwerpunkte ausgewiesen werden sollen, wenn die aktuellen Planungen zur A 38 das Realisierungsstadium erreicht haben.

Im Hinblick auf die A 38 kommt als Standort für den Magna Park in Nordhessen nur die Gemeinde Neu-Eichenberg infrage. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist deshalb aus planungsrechtlichen Gründen nicht angezeigt, weil ein solches Verfahren nach der Raumordnungsverordnung des Bundes nicht vorgesehen ist und auch nach § 18 Abs. 1 Satz 1 HLPG nur durchzuführen ist, wenn der Raumordnungsplan für eine raumbedeutsame Planung oder Maßnahme kein räumlich und sachlich hinreichend konkretes Ziel der Raumordnung enthält. Hinzu kommt, dass alle raumordnerischen Belange des Vorhabens auch im Abweichungsverfahren umfassend geprüft werden.

Frage 11. a) Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze?

b) Wie viele und wie qualifizierte Arbeitsplätze erwartet die Landesregierung durch die Sonderfläche Logistik Magna Park insgesamt?

Auf der Basis von Vergleichszahlen aus anderen Regionen dürften bei einer hier angenommenen Gebäudenutzfläche von 250.000 qm im Endausbau die vom Investor erwarteten 1.200 bis 1.500 neuen Arbeitsplätze eine realistische Größe darstellen. Die Berufsfelder sind dabei sehr unterschiedlich. In der Leistungspalette von Logistikunternehmen finden sich erfahrungsgemäß Beschäftigungsmöglichkeiten z. B. in Bereichen wie Lagerarbeit, Verladung, Kommissionierung, Verwaltung, EDV, technische Wartung, Reinigungsdienst, Instandsetzungsdienste, Fuhrpark, Landschaftspflegedienste, Sicherungsdíenste und Führungstätigkeiten, ohne dass diese Aufzählung einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben würde. Bei der deutlich über dem hessischen Landesdurchschnitt liegenden Arbeitslosenquote im Werra-MeißnerKreis bzw. der Arbeitsmarktregion Eschwege wird das Angebot an Arbeitsplätzen in den unterschiedlichsten Bereichen auf eine hohe Nachfrage treffen.

Mit der Ansiedlung solcher Großvorhaben sind auch Folgewirkungen für vor- und nachgelagerte Produzenten oder Dienstleister in der Region verbunden. Hier kann mit indirekten Arbeitsplatzeffekten von 10 bis 15 v.H. gerechnet werden. Darüber hinaus entstehen einkommensinduzierte Multiplikatoreffekte.

Für die Gesamtregion und damit für die Entwicklungsstrategie für Nordhessen wirkt sich die Ansiedlung eines solchen Unternehmens als zusätzlicher Vermarktungsfaktor aus. Die damit verbundenen Arbeitsplatz- und Einkommenseffekte sind allerdings aus heutiger Sicht noch nicht zu quantifizieren.

Frage 12. Wie groß schätzt die Landesregierung den Anteil verlagerter Arbeitsplätze von bisherigen dezentralen Logistikeinrichtungen ein und wie viele Arbeitsplätze gehen voraussichtlich durch die Schließung dezentraler Einrichtungen verloren?

Verlagerungseffekte von Betrieben in der Region werden nicht erwartet. Der Investor will grundsätzlich Geschäftspartner aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem europäischen Ausland für einen Vertrieb vom Standort NeuEichenberg aus gewinnen. Die Betroffenheit von Arbeitsplätzen im nationalen Rahmen zugunsten der Region Nordhessen kann indes nicht ausgeschlossen werden.

Frage 13. a) Welche Alternativstandorte sieht die Landesregierung für ein solches Vorhaben?

b) Welche Initiativen wurden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um Alternativstandorte mit geringeren Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu ermitteln?

Es wurden Alternativstandorte in Thüringen und Niedersachsen geprüft.

Gazeley Properties hat sich jedoch für den Standort Neu-Eichenberg ent6 schieden. Dabei ist eine umfassende Prüfung von Flächenalternativen im engeren Umfeld von Neu-Eichenberg erfolgt. Nur das jetzt gefundene Gelände entspricht den Anforderungen des Investors. Es ist auch der Landesregierung keine andere zusammenhängende Fläche bekannt, die nach Lage, Größe, Verkehrsanbindung über Schiene und Straße sowie Topographie dem Anforderungsprofil dieses Investitionsvorhabens gerecht werden könnte.

Frage 14. a) Welche Fördermittel (EU, Bund, Land) kann ein Investor im Zusammenhang mit dem Sondergebiet Logistik Magna Park in Anspruch nehmen?

b) An welche Bedingungen ist die Vergabe von Fördermitteln geknüpft?

Neu-Eichenberg liegt in den Fördergebieten der GA und des EU-Ziel-2 Programms. Fördermittel im Rahmen dieser Programme können bei der geplanten Errichtung von Logistikimmobilien durch einen Investor nur gewährt werden, wenn die Bedingungen für die Förderung von Wirtschaftsgütern bei fehlender Identität von Investor und Nutzer gemäß Anhang 10 zum 33. Rahmenplan der GA erfüllt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Investor und ein konkreter förderfähiger Nutzer vor Beginn des Vorhabens gemeinsam einen Förderantrag stellen. Die reine Immobilienvermietung oder -verpachtung ist nicht förderfähig.

Investitionen von förderfähigen Nutzern wie z. B. Mietereinbauten etc. sind gegebenenfalls im Rahmen der Regionalförderung nach Teil II Nr. 1 der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung förderfähig. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Frage 15. Welche vergleichbaren Planungen und Initiativen für "Logistikeinrichtungen" in Nordhessen und den angrenzenden Regionen sind der Landesregierung bekannt und wie beurteilt sie einerseits die wirtschaftliche Perspektive dieser Einrichtungen und andererseits die Verstärkung der negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt im Hinblick auf die räumliche Konzentration solcher Einrichtungen?

Das Potenzial Nordhessens, sich als nationales Logistikzentrum zu entwickeln, wird über Ansiedlungserfolge bestätigt. Sowohl im Raum Kassel als auch im Raum Bad Hersfeld sind in den letzten Jahren zahlreiche Neuansiedlungen mit Ausstrahlungseffekten in das wirtschaftliche Umfeld realisiert worden. Auf die in der Antwort zu Frage 1 genannten Beispiele wird verwiesen. Allein im Raum Bad Hersfeld sind ca. 4.500 Arbeitsplätze in und um den Logistikbereich entstanden.

Aufgrund des erheblichen Wachstumspotenzials der Logistikbranche (Globalisierung, EU-Osterweiterung, Zentralisierung der Distribution) sind regionalwirtschaftliche Risiken im Sinne einer Monostruktur nicht zu erwarten.

Die Entwicklung findet überwiegend an den Hauptverkehrsachsen statt und ist damit raumverträglich. Die Flächenbündelung in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Verkehrsachsen minimiert zugleich negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Wie bei jeder neuen Gewerbegebietsausweisung müssen sich aber auch im Logistikbereich die Partner über die quantitative Verträglichkeit und über mögliche Nutzungskonflikte verständigen.

Wiesbaden, 29. Juni 2004