Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Bei welchen hessischen Staatsanwaltschaften gibt es

a) gesonderte Abteilungen,

b) Sonderzuständigkeiten einzelner Staatsanwälte für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität?

Zu a): Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main besteht eine Abteilung mit hessenweiter Zuständigkeit für Strafsachen der organisierten Kriminalität nach § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung).

Diese Abteilung besteht aus einem Abteilungsleiter und fünf Staatsanwälten.

Die nicht in der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB liegenden Straftaten der organisierten Kriminalität werden bei allen hessischen Staatsanwaltschaften in als solchen gesondert ausgewiesenen Abteilungen bearbeitet. Teilweise werden in diesen Abteilungen zusätzlich auch andere, nicht der organisierten Kriminalität zugehörige Verfahren bearbeitet.

Eine Ausnahme gilt für die Staatsanwaltschaften Fulda und Marburg. Dort werden, aufgrund eines relativ geringen Fallaufkommens, die Verfahren der organisierten Kriminalität in den nach allgemeinen Kriterien zuständigen Abteilungen geführt.

Zu b): Eine Sonderzuständigkeit einzelner Staatsanwälte für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergibt sich zum einen aus der Zugehörigkeit zu einer der dargestellten Spezialabteilungen.

Darüber hinaus ist bei jeder hessischen Staatsanwaltschaft ein so genannter "OK-Beauftragter" installiert. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu planen und zu koordinieren sowie bevorzugt Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zu bearbeiten.

Zur Bekämpfung besonderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität wird auch auf die beim Generalstaatsanwalt bestehende Eingreifreserve zurückgegriffen.

Frage 2. Wie viele Staatsanwälte sind bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften zuständig für die Bearbeitung von Strafsachen der organisierten Kriminalität?

Die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität sind vielgestaltig, weshalb entsprechenden Ermittlungsverfahren die unterschiedlichsten Delikte zugrunde liegen können. Deshalb bearbeiten nicht nur OK-Staatsanwälte Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, sondern auch andere Staatsanwälte, die für die jeweils im Vordergrund stehende Straftat zuständig sind. So werden beispielsweise in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften zunehmend Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität bearbeitet.

Es kann daher keine konkrete Zahl von Staatsanwälten genannt werden, die Fälle der organisierten Kriminalität bearbeiten.

Frage 3. Wie viel zusätzliches Personal steht bei den einzelnen Staatsanwaltschaften für die Bearbeitung von Strafsachen der organisierten Kriminalität zur Verfügung und welche berufliche Vorbildung haben diese Mitarbeiter?

Bei der Bearbeitung von Strafsachen der organisierten Kriminalität steht den Staatsanwaltschaften qualifiziertes Personal zur Verfügung. So kann beispielsweise bei OK-Verfahren mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt auf Wirtschaftsreferenten und Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter zurückgegriffen werden.

Wirtschaftsreferenten verfügen grundsätzlich über einen betriebs- volkswirtschaftlichen Hochschulabschluss, Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter über eine kaufmännische Lehre.

Derzeit sind bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main drei Wirtschaftsreferenten und sechs Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter, bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt zwei Wirtschaftsreferenten und vier Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter, bei der Staatsanwaltschaft Kassel ein Wirtschaftsreferent und zwei Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter und bei der Staatsanwaltschaft Gießen ein Wirtschaftsstrafsachensachbearbeiter beschäftigt.

Daneben kommt, je nach Bedarf im Einzelfall, sowohl der Einsatz externer Wirtschaftsprüfer als auch der von anderen Sachverständigen in Betracht.

Frage 4. Wie viele Fälle der organisierten Kriminalität wurden von den einzelnen Staatsanwaltschaften in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003 jeweils bearbeitet?

Unter Zugrundelegung der Verfahren, die in den von der Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei dem Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ZOK) und von dem Hessischen Landeskriminalamt abgestimmten jährlichen OK-Lageberichten als OKVerfahren eingestuft wurden, waren in den Jahren

2000 76,

2001 60,

2002 40,

2003 38 von der hessischen Polizei bearbeiteten OK-Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig.

Hinzu kamen in den Jahren

2000 18,

2001 19,

2002 15,

2003 11 Ermittlungsverfahren, die von den Zollfahndungsämtern, dem Bundesgrenzschutz und dem Bundeskriminalamt bei den hessischen Staatsanwaltschaften anhängig gemacht wurden.

Frage 5. Wie viele Ermittlungsverfahren in Strafsachen der organisierten Kriminalität wurden von den einzelnen Staatsanwaltschaften in Hessen in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003 zum Abschluss gebracht?

e) Auf welche Weise geschah dies jeweils?

Frage 6. Wie hoch war der Schaden, der aufgrund der bei den hessischen Staatsanwaltschaften in den Jahren

a) 2000,

b) 2001,

c) 2002,

d) 2003 anhängigen Strafverfahren wegen organisierter Kriminalität entstanden ist?

Unter Zugrundelegung der Verfahren, die in den von der Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei dem Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ZOK) und von dem Hessischen Landeskriminalamt abgestimmten jährlichen OK-Lageberichten als OK4

Verfahren eingestuft wurden, ist nach der polizeilichen Kriminalstatistik von folgenden Schadenshöhen auszugehen.