Rahmenverträge Unfall- und Haftpflichtversicherung zwischen dem Land Hessen und der Sparkassenversicherung

Im Januar 2003 wurden zwischen dem Land Hessen und der SV SparkassenVersicherung Hessen-Nassau-Thüringen zwei Rahmenverträge zum Schutz ehrenamtlich und freiwillig engagierter Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen. Die Rahmenverträge zur Haftpflicht- und Unfallversicherung sollen subsidiär die bestehenden Lücken im Versicherungsschutz für Inhaber von Ehrenämtern schließen und so zur weiteren Entwicklung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Hessen beitragen.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Anträge auf Schadensregulierung wurden seit Abschluss der Rahmenverträge im Januar 2003 bei der Sparkassenversicherung gestellt:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

Seit Abschluss des Rahmenvertrages sind vier Schadensfälle für den Bereich Haftpflicht angefallen.

Zu b:

Im Bereich der Unfallversicherung wurden drei Anträge gestellt.

Frage 2. In wie vielen Fällen wurden die Anträge positiv beschieden und der entstandene Schaden tatsächlich durch die Sparkassenversicherung reguliert:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

In einem Schadensfall wurde eine Entschädigungsleistung von 1.000 ausgezahlt.

Zu b:

Bisher sind keine positiven oder negativen Entscheidungen getroffen worden (vgl. Antwort auf Frage 3 a).

Frage 3. Wie lange dauerte es

a) von der Antragstellung bis zur Bescheidung durch die Sparkassenversicherung,

b) von der positiven Bescheidung eines Antrages bis zur tatsächlichen Regulierung durch die Sparkassenversicherung?

Zu a:

Die Bearbeitungsdauer lag bei den einzelnen Haftpflicht-Schadensfällen zwischen zwei und acht Tagen, gerechnet von der Schadensmeldung bis zur abschließenden Entscheidung bzw. Auszahlung. In der Unfallversicherung gab es bisher - wie schon erwähnt - keine Entscheidung. Hier werden Leistungen erbracht, wenn eine Dauerschädigung nach Ablauf eines Jahres seit dem Eintritt des Unfallereignisses besteht. Innerhalb weiterer drei Monate (also insgesamt 15 Monate nach dem Unfallereignis) muss diese ärztlich nachgewiesen werden.

Zu b:

Der Schaden wurde unmittelbar nach Zustellung des positiven Bescheides reguliert.

Frage 4. In welcher Höhe sind seit dem 6. Januar 2003 Versicherungsleistungen erbracht worden:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

Im Bereich Haftpflichtversicherung sind 1.000 ausgezahlt worden.

Zu b:

Bisher sind keine Versicherungsleistungen erbracht worden (vgl. Antwort auf Frage 3 a).

Frage 5. Aus welchen Bereichen ehrenamtlicher Tätigkeit wurden Anträge auf Schadensregulierung gestellt:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

Die Anträge zur Haftpflichtversicherung kamen aus den Tätigkeitsfeldern Kultur/Brauchtumspflege, humanitäre Hilfe, ehrenamtliche Betreuung und Kommunen.

Zu b:

Die Anträge zur Unfallversicherung kamen aus den Bereichen Senioren, Kultur und Natur/Umwelt.

Frage 6. In welcher Höhe wurden im Einzelnen Anträge aus den jeweiligen Bereichen ehrenamtlicher Tätigkeit positiv beschieden und der entstandene Schaden durch die Sparkassenversicherung reguliert:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

Es wurde wie erwähnt in einem Schadensfall eine Entschädigungsleistung von 1.000 erbracht.

Zu b:

Es gab bisher weder positive Bescheide noch Ablehnungen (vgl. Antwort auf Frage 3 a)

Frage 7. Aus welchen Gründen wurde in den Fällen der Nichtregulierung von Schäden eine solche Regulierung abgelehnt:

a) im Bereich des Rahmenvertrages zur Haftpflichtversicherung,

b) im Bereich des Rahmenvertrages zur Unfallversicherung?

Zu a:

In einem Fall konnte nicht in die Regulierung eingetreten werden, weil ein Schaden an einer geliehenen Sache entstanden war; in einem anderen Fall wurde der Schaden nicht reguliert, weil aufgrund der Benzinklausel kein Versicherungsschutz bestand. Schäden dieser Art sind über die Kfz-Haftpflicht- bzw. die Kaskoversicherung gedeckt.

Zu b:

Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht beantworten, da bisher keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte (vgl. Antwort auf Frage 3 a).

Frage 8. Auf welche Weise werden die Verantwortlichen für ehrenamtliche Tätigkeiten über die Existenz und den Inhalt der Rahmenverträge informiert?

- Pressekonferenz und Presseveröffentlichungen in den Medien,

- schriftliche Information des Innen- und Außendienstes der SparkassenVersicherung sowie aller Sparkassen,

- Veröffentlichung im SV-Kurier,

- Informationen im Internet unter www.gemeinsam-aktiv.de,

- Informationen durch Regierungsmitglieder bei Veranstaltungen,

- Informationen im Rahmen von Veranstaltungen der Landkreise,

- Brief des Hessischen Ministerpräsidenten an alle Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte,

- Musterinterview des Sprechers der Hessischen Landesregierung u.a. in Anzeigenblättern,

- 30.000 Faltblätter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" wurden von der Sparkassen-Versicherung an Sparkassen versandt und an Interessenten ausgegeben,

- Verteilung der Faltblätter auf dem Hessentag,

- ca. 500 Anrufe von Interessenverbänden, Vereinigungen und ehrenamtlich Tätigen auf der Hotline der SparkassenVersicherung,

- zahlreiche Anfragen von Vereinigungen, Interessenverbänden und Bürgermeistern aus anderen Bundesländern zum Thema Ehrenamt und Rahmenverträge des Landes Hessen.