Tierschutzbeauftragten

Am 20. August diesen Jahres wurden auf dem Gelände des Circus Giovanni Althoff in Bodenheim (Rheinland-Pfalz) die Ponys "Smokey" und "Pinky" durch die Staatsanwaltschaft Hanau beschlagnahmt, die gegen den Zirkus wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelte.

Dies geschah auf Anregung der hessischen Tierschutzbeauftragten Madeleine Martin, die laut Presseberichten gutachterlich eine nicht sachgemäße Haltung der Tiere festgestellt und deshalb die dringende tierärztliche Behandlung der beiden Ponys empfohlen hatte.

Noch am gleichen Tag hatte die internationale Tierrechtsorganisation "PeTA" (People for the Ethical Treatment of Animals) in einer Presseerklärung von den Geschehnissen in Bodenheim berichtet und "Fotos und Film in Sendequalität vom Einsatz in Bodenheim" angeboten.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz wie folgt:

Frage 1. a) Wieso ermittelt die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin wegen nicht sachgerechter Tierhaltung bei einem Zirkus, der zuvor von der niedersächsischen Stadt Osnabrück in das rheinland-pfälzische Oppenheim und dann in das ebenfalls zu Rheinland-Pfalz gehörende Bodenheim umgezogen war?

Nicht die hessische Landestierschutzbeauftragte, sondern die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau ermittelt seit dem 21. Juni 2004 gegen drei Personen als Eigentümer bzw. Halter der im Zirkusbetrieb gehaltenen fünf Elefanten und ca. 15 bis 20 Ponys und Kleinpferde. Die Strafanzeige der Vorsitzenden des "Bunds gegen Missbrauch der Tiere" ging bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau ein, als der Zirkus sich im dortigen Zuständigkeitsbereich aufhielt. Nachdem das Verfahren durch die Medien bekannt geworden war, ging darüber hinaus auch eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation "PeTA" ein. Ehe der am 1. Juli 2004 ergangene Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hanau vollstreckt werden konnte, begab sich der Zirkus, der zuvor in Bad Soden-Salmünster und in Langenselbold gastiert hatte, von Hanau nach Oppenheim in Rheinland-Pfalz. Dort wurde der richterliche Beschluss am 16. Juli 2004 vollstreckt. Mit der Begutachtung der Pferde wurde Frau Dr. Martin als Sachverständige beauftragt. Frau Dr. Martin ist promovierte Tierärztin und arbeitete unter anderem an einer renommierten Pferdeklinik in den USA. Sie ist aufgrund ihrer Fachkenntnis Mitglied in diversen Sachverständigen-Gremien zur Pferdehaltung. Aufgrund des von ihr erstatteten schriftlichen Gutachtens erging antragsgemäß ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Hanau bezüglich zweier Pferde, die der Einziehung unterliegen. Dieser Beschluss ist zwischenzeitlich vom Landgericht Hanau bestätigt worden. Die Durchsuchung und Beschlagnahme erfolgte am 20. August 2004. Frau Dr. Martin war von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau mit der Identifizierung der fraglichen Tiere sowie mit der logistischen Abwicklung des Abtransportes in den staatsanwaltlichen Gewahrsam beauftragt worden.

b) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage ist die Staatsanwaltschaft Hanau im Bundesland Rheinland-Pfalz tätig geworden?

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau wurde nach § 160 StPO tätig. Tatort für die behaupteten strafbaren Handlungen nach § 17 Nr. 2 b TierSchG ist auch Hanau. Die eingeholten Gutachten haben nicht ergeben, dass die Leidenszustände der Tiere erst nach Verlassen des Zuständigkeitsbereiches der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau eingetreten waren.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mainz wurde von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau über die Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen rechtzeitig unterrichtet.

Frage 2. Welche Erkenntnisse lagen den Gutachten von Frau Dr. Martin zugrunde?

Dem Gutachten lagen die durch Frau Dr. Martin vorgenommenen Beobachtungen und Untersuchungen zugrunde. Die Feststellungen des Gutachtens führten zu der amtsgerichtlich angeordneten und landgerichtlich bestätigten Beschlagnahme der Tiere. Das Gutachten von Frau Dr. Martin ist zwischenzeitlich durch nach der Beschlagnahme erfolgte Untersuchungen anderer Sachverständiger bestätigt worden.

Frage 3. a) Woher hat die Tierschutzorganisation "PeTA" ihre Informationen über Zeitpunkt und Ort des Zugriffs der Hanauer Staatsanwaltschaft bezogen?

Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau hat jedenfalls keiner Tierschutzorganisation Kenntnis von den strafprozessualen Maßnahmen gegeben.

b) Ist Frau Dr. Martin Mitglied der "PeTA"? Frau Dr. Martin war und ist weder Mitglied bei "PeTA" noch einem anderen Tierschutzverein.

c) Durch wen wurde der "PeTA" die Erstellung von Film- und Fotoaufnahmen sowie deren anschließende freie Presseverwertung über den von der Staatsanwaltschaft Hanau initiierten Einsatz genehmigt?

Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.

Bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau gingen jedenfalls weder entsprechende Anfragen ein noch wurden Genehmigungen erteilt.