Sprachkursangebote

Frage 8. Wie bewertet die Landesregierung den Umfang und die Qualität des derzeitigen Sprachkursangebotes in Hessen im Hinblick auf den Bedarf?

Würde eine Pauschalierung der Sprachfinanzierung eine flexiblere Reaktion auf den tatsächlichen Bedarf fördern?

Die Agenturen für Arbeit in Hessen sind bemüht, den Umfang und die Qualität des Sprachkursangebotes dem Bedarf anzupassen. Hierzu verweise ich auch auf meine Ausführungen zu Frage 7. Ihre Qualität wird im Rahmen der Prüfgruppentätigkeit der Regionaldirektion berücksichtigt.

Eine Pauschalierung der Sprachförderung kann eine flexiblere Reaktion auf den tatsächlichen Bedarf fördern. Diesem Umstand hat die Landesregierung bereits Rechnung getragen, indem aus dem Landeshaushalt unterstützte Sprachfördermaßnahmen nicht mehr kurs- sondern teilnehmerbezogen mit 1,00 pro Person und pro Unterrichtsstunde bezuschusst werden. Die teilnehmerbezogene Förderung hat sich ebenfalls bei der Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse bewährt. Auch hier wird teilnehmerbezogen mit einem Betrag von 1,25 pro Kind und pro Unterrichtsstunde gefördert.

Frage 9. In welcher Höhe standen in den vergangenen fünf Jahren öffentliche Mittel zur Finanzierung von Sprachkursen zur Verfügung und was ist für die folgenden Jahre vorgesehen?

Für Sprachkurse wurden in den letzten Jahren von den Hessischen Agenturen für Arbeit folgende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Nach Aussage der Hessischen Agentur für Arbeit ist eine Aufschlüsselung nach den Anspruchsberechtigten (Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge) nicht möglich.

Des Weiteren wurden dem Land Hessen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Sprachfördermaßnahmen nach dem so genannten Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich - folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

Hinzu kommen Sprachfördermaßnahmen für ausländische Arbeitnehmer, die vom Bund über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in Nürnberg finanziert und organisiert werden. Das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern sah sich jedoch aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes nicht in der Lage, Informationen in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen.

Da ausreichende Sprachkenntnisse die wichtigste Voraussetzung von Integration sind, hat die Landesregierung ab dem Jahre 2001 Mittel für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von Integrationsprojekten für Erwachsene und ab dem Jahre 2002 Mittel für die Förderung von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse bereitgestellt.

Die Mittelhöhe ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

Aus der ATG 83 wurden erstmals im Jahre 2003 Elternkurse von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkurse finanziert. Des Weiteren wurde bei der ATG 83 in 2004 der Schwerpunkt der Projektförderung auf die Sprachförderung Erwachsener gelegt.

Aus der ATG 84 werden Sprachkurse für Kindergartenkinder und Fortbildungen für Erzieherinnen finanziert.

Das Zuwanderungsgesetz sieht vor, dass der Bund die Kosten für Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes (Ausländer) und nach § 9 BVFG (Spätaussiedler) trägt. Insgesamt sind nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) für die Finanzierung der Integrationskurse Bundesmittel in Höhe von 264 Mio. für das kommende Jahr geplant.

Frage 10. Welche Institutionen erhalten bisher als Träger von Sprachkursen für Spätaussiedler einerseits und für Ausländer andererseits öffentliche Mittel?

Die hessischen Agenturen für Arbeit lassen die Sprachkurse für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge nach § 419 SGB III von nachfolgend auszugsweise genannten Trägern durchführen:

- Hermann Kirchner GmbH + Co KG, Bad Hersfeld

- Kreishandwerkerschaft Bergstr., Bensheim

- Bildungszentrum des Hessischen Handels GmbH, Frankfurt

- HEMA Bildungsinstitut, Friedberg

- F+U Gemeinn. Bildungseinr. GmbH, Darmstadt

- Sprache und Bildung GmbH, Gießen

- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Alsfeld

- Gesellschaft für Kommunikation, Grünberg

- Kreisvolkshochschule Vogelsberg e.V., Alsfeld

- Akademie für Erwachsenenbildung des hvv GmbH, Kassel

- VHS Landkreis Kassel, Wolfhagen

- Sprach-, Berufs- und Integrationsförderzentrum Schwalm-Eder, Knüllwald-Remsfeld

- VBSF Dienstleistungs-GmbH, Kassel

- Grone Bildungszentrum, Hess. Lichtenau

- Berufsbildungszentrum, Marburg

- Sprachförderungszentrum Schwalm-Eder e.V., Knüllwald-Remsfeld

- Starthilfe e.V., Marburg

- Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e.V., Pohlheim

- Kombi GmbH, Grünberg

- HEMA-Bildungsinstitut, Friedberg

- VHS Wiesbaden e.V., Wiesbaden

- Euro-Schulen Wiesbaden GmbH, Wiesbaden

- Internationaler Bund, Wiesbaden Träger von Sprachfördermaßnahmen in Hessen nach dem so genannten Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich - sind:

- Akademie für Erwachsenenbildung des Hessischen Volkshochschulverbandes in Fulda, Kassel, Korbach und Volkmarsen

- Arbeit und Bildung e.V., Marburg

- Ausbildungszentrum Kirchner, Bebra

- Berufsbildungsinstitut HEMA, Friedberg

- Berufsbildungsinstitut Marburg

- Berufsbildungszentrum Marburg

- Bildungsverein "Kreidekreis", Fulda

- Bildungszentrum des Hessischen Handels, Frankfurt

- Bildungszentrum Hanau

- Caritasverband des Main-Kinzig-Kreises, Hanau

- Caritasverband Kassel

- Euro-Sprachschule, Worms

- Förderverein "manage it" e.V., Weilburg

- Förderverein der Beruflichen Schulen "Pro Päd" e.V., Bad Hersfeld

- Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung, Limburg

- Gesellschaft für Qualifizierung, Aus- und Fortbildung des Rheingau-Taunus-Kreises

- Gesellschaft für Wirtschaftskunde, Hanau

- Grone Bildungszentrum, Kassel

- Inlingua-Sprachschule, Frankfurt

- Inlingua-Sprachschule, Fulda

- Institut für Berufs- und Sozialpädagogik, Pohlheim

- Internationaler Bund für Sozialarbeit in Darmstadt, Gießen, Langen, Laubach, Lich, Marburg, Offenbach-Hanau, Wetzlar, Wiesbaden

- Jugendwerkstatt Felsberg e.V.

- Psychosoziale Beratungsstelle für Spätaussiedler der Stadt Hofgeismar

- Schule für EDV und berufliche Bildung, Wächtersbach

- Seminar für berufliche Bildung (sbb), Fulda

- Sprach-, Berufs- und Integrationsförderungszentrum Schwalm-Eder e.V., Knüllwald-Remsfeld

- Sprache & Bildung GmbH, Gießen

- Sprache und Bildung, Fulda

- Starthilfe e.V./Lessingkolleg, Marburg

- Werkstatt für junge Menschen Eschwege e.V.

Zu den Trägern von Sprachkursen für ausländische Arbeitnehmer können aus den zu Frage 9 angegebenen Gründen vom BMI keine Angaben gemacht werden.

In den zu Frage 6 in der Tabelle dargestellten Förderprogrammen Garantiefonds- Hochschulbereich - und Akademikerprogramm ist darauf hinzuweisen, dass die Förderkurse im Auftrag des Bundes durch die Otto-Benecke-Stiftung als alleiniger Träger durchgeführt werden.

Die im Folgenden genannten Sprachkursträger führen durch das Hessische Sozialministerium im Haushaltsjahr 2004 geförderte Sprachkurse für Erwachsene durch:

- Magistrat der Stadt Frankfurt a. M., Amt für multikulturelle Angelegenheiten

- Alice e.V., Darmstadt

- Gemeindevorstand der Gemeinde Kriftel

- TANDEM DEUTSCH-INTERNATIONAL, Wiesbaden

- Magistrat der Stadt Rodgau

- Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Frauenbüro, Hofheim

- Volkshochschule Wiesbaden e.V., Fachbereich Sprachen

- Frauenzentrum Bockenheim e.V., Frankfurt a. M.

- Magistrat der Stadt Nidderau, Frauenbeauftragte, Nidderau

- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bergstraße e.V., Heppenheim

- Gemeindevorstand der Gemeinde Gründau

- Gemeindevorstand der Gemeinde Erlensee

- Kreisausschuss des Kreises Hersfeld-Rotenburg, Sozialamt, Abt. II Migration und Integration, Bad Hersfeld

- Interkulturelle Bildung und Beratung e.V., Obertshausen

- Magistrat der Stadt Fulda in Kooperation mit der Volkshochschule der Stadt Fulda

- Magistrat der Stadt Geisenheim

- Frauenzentrum Bockenheim e.V. in Kooperation mit dem Zentrum für interkulturelle Kommunikation, Frankfurt a. M.

- Magistrat der Stadt Reinheim als Träger der KiTa "Am Stadtpark"

- Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Einwohner- und Integrationsamt Integrationsabteilung 3304, Wiesbaden

- Magistrat der Stadt Weilburg

- Kath. Familienbildungsstätte (FBS), Haus St. Elisabeth, Buseck

- Behindertenhilfe Zuwanderung Migration e.V. (BZM), Dreihausen

- Magistrat der Stadt Bad Homburg, Fachbereich Soziales u. Jugend Kindertagesstättenverwaltung, Bad Homburg v.d.H.

- Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)

- Bildungszentrum "Rodnik" e.V., Wiesbaden

- Caritasverband Frankfurt e.V., Quartiersmanagement Fechenheim, Frankfurt a. M.

- Infrau e.V., Frankfurt a. M. Frage 11. Wie prüft die Landesregierung die Kompetenz, Zielsetzung, Durchführung, Qualität und den Erfolg der Sprachkurse?

Bei den Sprachförderkursen nach § 419 SGB III und dem so genannten.

Garantiefonds ­ Schul- und Berufsbildungsbereich - steht der Landesregierung kein eigenes Prüfrecht zu. Die Deutschsprachlehrgänge der Arbeitsverwaltung unterliegen wie berufliche Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Durchführung, den Anforderungen des § 93 SGB III, den Durchführungsanweisungen zu § 93 SGB III und den Qualitätsstandards von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie sind deshalb gleichermaßen in die Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Prüfgruppeneinsätze einzubeziehen.

Bezüglich der Ausführung des Sprachförderprogramms des Hessischen Sozialministeriums für Erwachsene und für Kinder im Kindergartenalter wurden Fach- und Fördergrundsätze geschaffen. In diesen Fach- und Fördergrundsätzen sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine Landesförderung vorgegeben und müssen von den jeweiligen Sprachkursträgern bei Antragstellung nachgewiesen werden.