Illegale Verfütterung von Tiermehl

Unzureichend erhitztes Tiermehl gilt als Ursache für die Verbreitung der Rinderseuche BSE. Presseberichten (FR vom 8. Oktober 2004) zufolge wird Tiermehl, was nur als Dünger verwendet werden darf, teilweise illegal in der Fütterung eingesetzt.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. In welchen Anlagen wird in Hessen Tiermehl hergestellt und wie viel Tonnen Tiermehl fallen jährlich in Hessen an?

Tiermehl wird in den beiden hessischen Tierkörperbeseitigungsanstalten, der TBA Schäfer GmbH, 36318 Schwalmtal (Hopfgarten), und der Süpro GmbH, 68623 Lampertheim-Hüttenfeld, hergestellt.

Im Jahr 2003 wurden folgende Mengen produziert:

- Fa. TBA Schäfer GmbH 13.376,43 t,

- Fa. Süpro GmbH 12.085,24 t.

Frage 2. Wie und in welchen Mengen wird das hergestellte Tiermehl weiterverwendet, welche Mengen wurden bzw. werden in welchen Anlagen verbrannt, welche Mengen werden anderen Verwertungen zugeführt?

Das in Hessen im Bezugszeitraum hergestellte Tiermehl wurde und wird ausnahmslos in dafür zugelassenen Anlagen innerhalb und außerhalb Hessens verbrannt. Die diesbezüglichen Überprüfungen der zuständigen Behörden führten nicht zu Hinweisen auf eine unsachgemäße Verwendung des Tiermehls.

Frage 3. Können die zuständigen Behörden in Hessen den Weg des gesamten in Hessen hergestellten oder nach Hessen importierten Tiermehls lückenlos dokumentieren?

Wenn nein, warum nicht, wann und wie wird dies geändert?

Anhand der die Tiermehllieferungen begleitenden Handelspapiere und Übernahmescheine sowie der vor Ort durchgeführten Kontrollen ist die Überprüfung des Weges des produzierten und eingeführten Tiermehls bis zur Verbrennung bzw. anderen zugelassenen Verwendungen durch die zuständigen Behörden gegeben.

Frage 4. Liegen den hessischen Behörden Hinweise vor, dass Tiermehl, was als Dünger Verwendung finden sollte, illegal zur Verfütterung eingesetzt wurde?

Wenn ja, um welche Mengen handelt es sich und ist der Landesregierung bekannt, auf welchen Betrieben dies geschieht?

Der amtlichen Futtermittelüberwachung liegen keine Hinweise vor, dass Tiermehl, welches als Dünger Verwendung finden sollte, illegal zur Tierfütterung verwendet wird.

Frage 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung wann ergreifen, um diese illegalen Zustände zu unterbinden und um eine Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch BSE auszuschließen?

Es gibt in Hessen derzeit keine Hinweise auf eine illegale Verwendung von Tiermehl.