In den letzten zehn Jahren wurden 394 Tollwutfälle amtlich festgestellt

Januar 2005 über vermehrte Tollwutfälle im "Dreiländereck" Hessen/Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Das Magazin berichtet weiter: "Von Osten her fiel das Virus in die Pfalz ein, von Hessen aus, dem letzten Seuchenherd."

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Fälle von Tollwut gab es in den letzten Jahren in Hessen und in welchen Landkreisen wurden die Fälle festgestellt?

In den letzten zehn Jahren wurden 394 Tollwutfälle amtlich festgestellt.

Ein vermehrtes Auftreten von Tollwut in Hessen ist derzeit nicht festzustellen.

Bisher sind seit Jahresbeginn drei Tollwutfälle amtlich zur Kenntnis gelangt.

Zwei der Fälle wurden im Landkreis Bergstraße und ein Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg festgestellt. Seit etwa drei Jahren ist eine Verlagerung der Fälle von Norden nach Süden wahrzunehmen, wobei im Jahr 2004 vornehmlich im Landkreis Bergstraße Tollwutfälle auftraten. Gerade die stark zersiedelte Struktur entlang der Bergstraße gestaltet eine Luftbeköderung schwierig und macht eine umfängliche Handauslage der Impfköder erforderlich.

Eingegangen am 13. Juni 2005 · Ausgegeben am 23. Juni 2005

Frage 3. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bei der Impfung von so genannten "Stadtfüchsen"?

Das vermehrte Eindringen von Füchsen in den urbanen Bereich ist europaweit zu beobachten. Hohe Fuchspopulationen sowie auch die starke Zersiedelung der waldnahen Gebiete führen zu einem vermehrten Besatz von Füchsen in stadtnahen Bereichen. Das vielfältige Nahrungsangebot aus Abfalltonnen und nicht sachgerechter Lagerung von Speiseresten bieten Füchsen wie auch Dachsen einen "reich gedeckten Tisch". Da eine Flugbeköderung im urbanen Bereich nicht möglich ist, wird vermehrt mit einer Handauslage der Impfköder gearbeitet.

Die Attraktivität des Fischmehlköders konkurriert bezüglich seiner Aufnahmerate mit den Angeboten aus Abfalltonnen und nicht sachgerecht gelagerten Lebensmitteln. Des Weiteren muss auch mit einer Konkurrenz von streunenden Hunden gerechnet werden.

Erfahrungen aus Frankfurt und Offenbach aber zeigen, dass mit konsequenter Handauslage der Impfköder das Tollwutgeschehen sicher zum Stillstand gebracht werden konnte.

Frage 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Impfungen in Hessen nicht sachgerecht ausgeführt wurden?

Nein, es liegen keine Erkenntnisse dieser Art vor.

Frage 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die unsachgemäße Lagerung von Tollwutimpfköder vor?

Im Rahmen einer Kontrolle der Kommission im November 2004 wurde nach dem vorläufigen Bericht festgestellt, dass Tollwutimpfköder in einem Kühlhaus für einen Zeitraum von bis zu acht Tagen bei einer Lagertemperatur zwischen +2 °C und der Umgebungstemperatur zwischengelagert wurden.

Dies entspricht nicht den Lagerungsbedingungen des Herstellers. Laut Temperaturprotokoll des Kühlhauses sind die Impfstoffköder dort vom 17. September 2004 bis zum 24. September 2004 bei einer Temperatur zwischen +1,8 °C und +5,4 °C für acht Tage nachweislich gelagert worden.

Rechnet man nun doch hierzu eine Handauslagezeit von etwa zwei Tagen hinzu (Köder dürfen nach dem Auftauen nicht mehr tiefgefroren werden), wurde die vom Hersteller angegebene Lagerungstemperatur unter Kühlbedingungen um etwa fünf Tage überschritten.

Allerdings hatte dieser Mangel keinen Einfluss auf den Impferfolg. Die vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor durchgeführten Untersuchungen (Titrationen nach Lagerungsversuchen) haben eindeutig ergeben, dass der ausgelegte Impfstoff auch nach sieben Tagen unter Außentemperaturen noch einen ausreichend hohen Immunisierungstiter aufwies.

Demnach haben die festgestellten Mängel bei der Lagerung den Impferfolg in Hessen keinesfalls beeinträchtigt. Dennoch wurden die Mängel umgehend abgestellt.

Zu diesem Zweck wurde in unmittelbarer Nähe des Handauslagegebietes ein Tiefkühlhaus in Heppenheim mit permanenter Temperaturaufzeichnung zur Einlagerung der Impfköder angemietet. Ferner werden der Temperaturverlauf von der Ausgabe der Impfköder aus dem Tiefkühlhaus zum Flugplatz sowie die Lagerung der zur Auslage dort bereitgestellten Flugköder in einem Kühlkontainer auf dem Flughafen mit Temperaturloggern permanent überwacht.

Frage 6. Gab es Beanstandungen der EU im Zusammenhang mit der Lagerung von Impfködern?

Hierzu verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 5.

Frage 7. Mussten Impfköder wegen der unsachgemäßen Lagerung vernichtet werden?

Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind dem Land hierdurch entstanden?

Nein, das war nicht der Fall.