Neue Regelungen zur Klassengröße lassen die Schließung von Berufsschulklassen im ländlichen Raum erwarten

Die Klassenhöchst- und Klassenmindestwerte für Berufsschulklassen wurden in der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 3. Dezember 1992 (ABl. 1/93) festgelegt. Danach beträgt die Schülermindestzahl für die Berufsschule 15, die Schülerhöchstzahl 30 Schülerinnen und Schüler. Werden die Mindestzahlen langfristig unterschritten, wurden und werden Bezirks- oder Landesfachklassen durch Rechtsverordnung gebildet. In den so genannten "Splitterberufen" werden länderübergreifende Fachklassen eingerichtet. Das Staatliche Schulamt kann aus besonderen Gründen Abweichungen von den gesetzten Mindest- und Höchstwerten genehmigen. Dabei ist unter Berücksichtigung pädagogischer Überlegungen zwischen der Größe und Anzahl der Klassen und der Unterrichtsabdeckung abzuwägen.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Beabsichtigt die Hessische Landesregierung im Bereich der beruflichen Schulen eine Festlegung der Sollstärke von Berufsschulklassen (z.B. im Rahmen einer "Fachklassenrichtlinie")? Nein. Daher entfällt die Beantwortung der Fragen 2 bis 9.

Frage 2. Falls ja, aus welchen Gründen, ab wann und in welcher Form?

Frage 3. Welche Konsequenzen erwartet die Landesregierung aus dieser Entscheidung für die Ausbildungsbereitschaft in ländlichen Regionen, wenn die Berufsschüler/-innen - in manchen Regionen werden 60 v.H. von den Neuregelungen betroffen sein - aufgrund ihrer längeren Fahrzeiten noch weniger Zeit im Betrieb verbringe können?

Frage 4. Welche Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ist künftig je Ausbildungsberuf vorgesehen?

Frage 5. Welche Schulen werden nach heutigem Kenntnisstand aufgrund der Neuregelungen organisatorische Veränderungen vornehmen müssen und um welche Art Veränderungen kann es sich nach Auffassung der Landesregierung dabei handeln?

Frage 6. Wo ist zu erwarten, dass Berufsschulklassen geschlossen werden müssen und wie viele Schülerinnen und Schüler (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der Berufsschüler/-innen) und welche Ausbildungsrichtungen sind jeweils betroffen?

Frage 7. Welche Schulwege hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang für zumutbar und wer wird für die höheren Transportkosten aufkommen, die durch die Verlagerungen beim Berufsschulklassenangebot auf die Schülerinnen und Schüler zukommen?

Frage 8. Wie und wann werden die beruflichen Schulen über die Neuregelungen informiert und wie und wann wird ihnen mitgeteilt, dass und bis wann sie Änderungen vornehmen müssen?

Frage 9. War die Landesregierung im Vorfeld der Entscheidung für eine Sollstärke von Berufsschulklassen in Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden bzw. waren die Schulträger im Vorfeld der Entscheidung mit in die Problemlösungsdebatte einbezogen?

Frage 10. Falls ja, wer war wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis beteiligt, und falls nein, warum nicht?