Geförderter Wohnungsbau und Wohnungsbindung

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung die Wohnungsbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau?

Die Wohnungsbindung sichert die Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen. Die Bindungen sind regional von unterschiedlicher Bedeutung. In Gebieten, in denen die Wohnungsmärkte noch angespannt sind, wie z. B. im Rhein-Main-Verdichtungsraum, erleichtern sie es, den Städten und Gemeinden am Wohnungsmarkt benachteiligten Wohnungssuchenden Wohnraum zu vermitteln. Vielfach sichern sich die Gemeinden im Rahmen ihrer Beteiligung an der Förderung auch Belegungsrechte an den geförderten Wohnungen. In regional entspannten Wohnungsmärkten können die Bindungen von untergeordneter Bedeutung sein, weil der freie Wohnungsmarkt ausreichend Wohnraum auch für sonst benachteiligte Nachfrager bietet. Hier kann allerdings noch für bestimmte Gruppen Bedarf bestehen (z.B. Wohnraum für ältere oder behinderte Menschen mit Betreuungsangebot).

Frage 2. Wie viele Wohnungen sind seit 1999 aus der Wohnungsbindung entfallen (Aufschlüsselung bitte nach Jahren und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)?

Frage 3. Wie viele Wohnungen werden bis einschließlich 2010 aus der Wohnungsbindung herausfallen (Aufschlüsselung bitte nach Jahr und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)?

Die Antwort ergibt sich aus der Tabelle im Anhang.

Frage 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten die Zahl der Wohnungssuchenden?

Die Angaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf die bei den Wohnungsämtern gemeldeten Haushalte, die eine Sozialwohnung suchen. Die Daten werden jährlich zum Stichtag 1. November ermittelt.

Stadt Hanau: Schätzwert wegen nicht durchgeführtem Datenabgleich.

LK Offenbach, Städte Gießen, Fulda: Werte wegen Karteibereinigung nur eingeschränkt vergleichbar.

Frage 5. Wie viele Wohnungen wurden bzw. werden in Hessen seit 1999 gefördert (Angaben bitte jeweils nach Jahren, Förderweg und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Die Antwort ergibt sich aus den Tabellen im Anhang.

Nach 2002 wurden die Förderwege vereinheitlicht. Daher entfällt ab 2002 diese Unterscheidung in der Anlage 2 zu dieser Frage.