Hessisches Staatsbad Bad Hersfeld

Übertragung des landeseigenen Kurparks mit 63.522 m² Grundstücksfläche aus Flur 21 und der landeseigenen fünf Quellgrundstücke mit einer Teilfläche von 4.397 m² aus Flur 17 und 21 des Grundbuchs von Bad Hersfeld auf die Stadt Bad Hersfeld im Zuge der beabsichtigten Übernahme des Kurbetriebs durch die Stadt Bad Hersfeld zum 1. Januar 2006

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der im Zuge der Übernahme des Kurbetriebes notwendigen Übertragung des landeseigenen Kurparks und der landeseigenen fünf Quellgrundstücke zum 1. Januar 2006 auf die Stadt Bad Hersfeld in einer Größenordnung von insgesamt 67.919 m² zuzustimmen.

Begründung:

1. Vorbemerkung:

Das Staatsbad Bad Hersfeld war Betriebsteil des im Jahre 1952 gegründeten Landesbetriebs Hessische Staatsbäder, dem es 1963 als damals kommunaler Bäderbetrieb im Rahmen der Zonenrandförderung als sechstes Staatsbad angegliedert wurde.

Im Zuge des sich spätestens Ende der Siebzigerjahre abzeichnenden tief greifenden bundesweiten Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erzielte auch der Bäderbetrieb Bad Hersfeld nachhaltige Verluste.

Mit notariell beurkundetem Vertragswerk vom 18. Februar 1997 wurde der Kur- und Wasserbetrieb des Staatsbades Bad Hersfeld mit Wirkung zum 1. Juli 1997 vom Land Hessen auf die Eckhard Till Gunter Kerzmann GbR Kurpark Bad Hersfeld übertragen mit der Verpflichtung, die Betriebe auszubauen und auf Dauer so fortzuführen, dass für die Stadt Bad Hersfeld das Prädikat "Heilbad" im Sinne der "Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen" erhalten bleibt.

Durch die Übertragung des defizitären Kurbetriebes sollte der Landesbetrieb Hessische Staatsbäder von einer Verlustquelle entlastet werden.

Im Rahmen des Gesamtvertrages wurden vom Land Hessen unter anderem

- Erbbaurechte an den mit Kurhaus, Kurmittelhaus und Wasserabfüllbetrieb bebauten ca. 21.500 qm großen Grundstücken am Kurpark in Bad Hersfeld bestellt,

- der gesamte Staatsbad- und Wasserabfüllbetrieb (ohne Klinik am Hainberg) mit der Nutzung der im Eigentum des Landes verbleibenden Quellen übertragen,

- die Einnahmen aus der Erhebung von Kurbeiträgen zur Abgeltung von Aufwendungen aus der Herstellung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen zu Kurzwecken zur Verfügung gestellt,

- ein Betrag von 4,8 Mio. DM - in gleichen Jahresraten von 960.000 DM verteilt auf die Jahre 1997 bis 2001 ­ für die Übernahme und Fortführung des defizitären Kurbetriebes gezahlt.

Der Investor verpflichtete sich unter anderem zur Errichtung und Betrieb einer Kurklinik am Kurpark mit 120 Rehabilitationsbetten im orthopädisch-rheumatologischen und psychosomatischen Bereich und zur Unterhaltung und Bewirtschaftung des im Eigentum des Landes verbleibenden, der GbR zur Nutzung überlassenen Kurparks. Weiterhin übernahm er die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des beim Land verbleibenden Personals der zu übernehmenden Bereiche im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages gegen volle Lohnkostenerstattung inklusive Zusatzversorgung durch die GbR.

Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags hatte dem unter Zustimmungsvorbehalt stehenden Vertragswerk am 7. Mai 1997 zugestimmt.

Ausgehend von den genannten Vertragswerken wurden die Naturquellen Bad Hersfeld GmbH & Co. Betriebs KG und die Kurverwaltung Bad Hersfeld GmbH & Co. Betriebs KG gegründet, die insoweit in die bestehenden Vertragsverhältnisse eintraten.

Am 1. November 2004 wurde über das Vermögen der Kurverwaltung Bad Hersfeld GmbH & Co. Betriebs KG als Betriebsgesellschaft für die Kurverwaltung und der Naturquellen Bad Hersfeld GmbH & Co.

Betriebs-KG als Betriebsgesellschaft für die Naturquellen das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Eröffnung der Insolvenz ist der Kurbetrieb durch den Insolvenzverwalter weitergeführt worden, der aber die Kurverwaltung bis spätestens 31. Dezember 2005 abzuwickeln bestrebt ist.

2. Übertragung des Kurparks und der Quellen auf die Stadt Bad Hersfeld

Die Stadt Bad Hersfeld will den Kurbetrieb im Rahmen eines noch zu gründenden Eigenbetriebs zum 1. Januar.2006 vom Insolvenzverwalter übernehmen und weiterführen. Hierfür ist unter anderem die Übertragung der im Eigentum des Landes befindlichen lastenfreien Grundstücksflächen des Kurparks und der Quellen durch das Land erforderlich. Weiterhin beabsichtigt die Stadt, drei bisher im Wege der Personalgestellung für die Kurverwaltung Bad Hersfeld GmbH & Co.

Betriebs-KG tätige Mitarbeiter des Landes zu übernehmen.

In Hinblick auf die Zielsetzung des Vertrages vom 18. Februar 1997, durch den Ausbau und die Fortführung des Kur- und Wasserbetriebs das Prädikat "Heilbad" für die Stadt Bad Hersfeld auf Dauer zu erhalten, sieht sich das Land nach wie vor in der Verpflichtung und hat daher nach längeren Verhandlungen am 20. Dezember 2005 mit der Stadt Bad Hersfeld eine unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung und des Haushaltsausschusses stehende Vereinbarung getroffen, die folgende Eckpunkte umfasst:

Der Kurpark soll entsprechend den bisher durchgeführten Kommunalisierungen als betriebsnotwendiges Grundstück zum 1. Januar 2006 unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Sofern die Stadt Teile dieser Grundstücksflächen an Dritte weiterveräußert und dabei nach Abzug der aus eigenen Haushaltsmitteln erbrachten wertsteigernden Maßnahmen einen Erlös erzielt, ist der Erlös bis zum 31. Dezember 2015 zur Hälfte an das Land abzuführen.

Drei der Quellen, die nach dem Vertrag aus 1997 nicht auf die Till/Kerzmann GbR übergegangen sind, sondern lediglich zur Nutzung überlassen wurden, befinden sich auf einem Grundstück, an dem zugunsten der GbR ein Erbbaurecht, verbunden mit einem dinglichen Vorkaufsrecht, bestellt wurde. Daher erstrecken sich das Erbbaurecht sowie auch das Vorkaufsrecht grundbuchmäßig auch auf die inzwischen herausgemessenen Quellgrundstücke. Die Übertragung der Quellen soll daher erst erfolgen, wenn die bereits erbetene Freigabe der Teilflächen aus Erbbaurechten und Vorkaufsrechten erfolgt ist und die Löschung dieser Rechte auf den Teilflächen im Grundbuch veranlasst ist. Diesbezüglich enthält der Vertrag daher eine Einigungserklärung von Stadt und Land, die Quellen mit den entsprechenden Grundstücken durch später abzuschließenden Vertrag auf die Stadt Bad Hersfeld zu übertragen.

Die Stadt soll ab 1. Januar 2006 auf der Grundlage einer kommunalen Satzung die Kurtaxe erheben. Die nach erfolgter Kommunalisierung aller übrigen Staatsbäder nur noch für das Erhebungsgebiet des Staatsbades Bad Hersfeld geltende, vom Land erlassene Kurbeitragssatzung für die Hessischen Staatsbäder wurde zum 1. Januar 2006 aufgehoben.

Das Land beteiligt sich zur Aufrechterhaltung des Kurbetriebes durch die Stadt mit 600.000 an den für die zur Instandsetzung des Kurparks erforderlichen Kosten. Des Weiteren beteiligt sich das Land an den für die Sanierung der Quellen und der Instandsetzung der Heilwasserabgabe erforderlichen und tatsächlich aufgewendeten Kosten mit 80 v.H., maximal aber bis zu einem Betrag von 400.000. Der Gesamtbetrag von maximal 1 Mio. soll in vier Teilbeträgen von 250.000 jeweils zum 1. März und 1. Oktober der Jahre 2006 und 2007 gezahlt werden soll. Die Zahlung des Zuschusses für die Quellen erfolgt aufschiebend bedingt durch die rechtswirksame unwiderrufliche Eigentumsübertragung der Quellen auf die Stadt.

Da der Haushaltsplan 2006 erst in 2006 vom Landtag beschlossen wird, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Hessischen Landtag.

Die Stadt verpflichtet sich, nach Beendigung der Sanierungsarbeiten, spätestens aber bis Ende 2007, eine Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten an das Land zu übersenden und einen eventuellen Minderbetrag gegenüber dem vom Land gezahlten Beträgen einen Monat nach Rechnungslegung an das Land zu erstatten.

Die Stadt übernimmt die bisher im Wege der Personalgestellung für die Kurverwaltung Bad Hersfeld GmbH & Co. Betriebs-KG tätigen drei Mitarbeiter des Landes zum 1. Januar 2006. Hierzu wird das Land zum 31. Dezember 2005 Aufhebungsverträge, die Stadt gleichzeitig neue Arbeitsverträge mit den drei Mitarbeitern schließen. Dabei wird im Vertrag vereinbart, dass den drei Mitarbeitern durch den Übergang der Arbeitsverhältnisse keine Nachteile entstehen, d.h. ihr Besitzstand gewahrt wird.

Zusätzlich verpflichtet sich die Stadt, vor Ablauf von fünf Jahren keine betriebsbedingte ordentliche Kündigung auszusprechen. Im Gegenzug erhält die Stadt nach dem Konzept zur Übernahme von Beschäftigten in der Landesverwaltung durch andere öffentliche Arbeitgeber die Personalkosten für die Dauer von 12 Monaten erstattet.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Durchführung des Vertrages tragen das Land und die Stadt je zur Hälfte.

Die Kosten der Vermessung der Quellgrundstücke und die im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke anfallende Grunderwerbsteuer trägt die Stadt.

3. Der im Jahr 2006 zu zahlende Betrag von 500.000 - zuzüglich der unter 2.2.5 und 2.2.6 genannten Kosten - wird nach Überführung des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder zum 1. Januar 2006 auf den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement aus laufenden Mitteln dieses Landesbetrieb finanziert werden. Die für die Raten 2007 benötigte Verpflichtungsermächtigung steht im Haushaltsplanentwurf 2006 zur Verfügung.

4. Der Einsatz von Haushaltsmitteln in nicht unerheblicher Höhe ist gerechtfertigt, weil damit die Fortführung des Kurbetriebes in Bad Hersfeld gesichert werden kann. Im Gegenzug wird das Land zukünftig von Personalkosten von ca. 120.000 jährlich entlastet.

Um Zustimmung wird gebeten.