Biber in Spessart

Der Biber, die Leittierart der Auewälder in Mitteleuropa, war bis zum Ausklang des Mittelalters an den hessischen Gewässern heimisch. Orts- und Flurnamen weisen - zum Teil direkt - noch heute auf seine weite Verbreitung hin. Die Verfolgung durch den Menschen und die Zerstörung der Lebensräume bewirkten ausgangs des Mittelalters einen rapiden Bestandsrückgang. In Hessen wurde der letzte Biber 1596 an der Gersprenz in Stockstadt beobachtet, die einzige überlebende Population in Deutschland befindet sich in den ausgedehnten Elbauen. Aus dieser Population wurden auch die Tiere beschafft, die im Spessart angesiedelt wurden.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Seit wann wurden im Spessart wieder Biber eingesetzt?

Im Jahr 1987 wurden drei Biberpaare, im Jahr 1988 drei Biberfamilien ausgesetzt. Insgesamt handelt es sich um 18 Tiere.

Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis dieses Projekts?

Die Landesregierung bewertet die Wiederansiedlung des in Hessen ursprünglich heimischen, zuvor seit mehreren Hundert Jahren ausgestorbenen Bibers als Erfolg.

Neben der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des § 21 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes, in dem es heißt, dass "der Artenschutz auch in die Ansiedlung verdrängter oder in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten an geeigneten Lebensstädten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einschließt", sah es die Landesregierung als ökologische Aufwertung an, die alten Zustände wieder herzustellen.

Bei der Aussetzung von Bibern handelte es sich um eine Wiedereinbürgerung von Tieren, und zwar wie es der Gesetzgeber vorschreibt: innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. In einem Zeitraum von zehn Jahren vor Ansiedlung der Tiere wurde der Lebensraum vorbereitet und das Projekt durch zwei der renommiertesten deutschen Biberexperten wissenschaftlich geplant.

Der erfolgreiche Verlauf des Projektes wird durch die zahlenmäßige und flächenmäßige Ausbreitung der Population deutlich.

Frage 3. Wer haftet für Schäden (Dämme, "Fällen von Obstbäumen"), die durch Biber verursacht werden?

Die durch die Biber in und außerhalb des FFH-Gebietes "Biberlebensraum" verursachten Schäden wie eine Überstauung von Flächen, das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstüc ken, das Verbeißen von Hecken und Obstbäumen, die Beeinträchtigung einer Fischzucht oder die Behinderung des Abflusses an Regenüberlaufbecken führen immer wieder zu Unmut bei Betroffenen (Eigentümern, Nutzern). Biber sind eine geschützte Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie und unterliegen nicht dem Jagdrecht. Schäden, die durch wildlebende Arten verursacht werden, sind als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums in geringem Umfang entschädigungslos hinzunehmen.

Im Rahmen eines Flächenmanagements hat das Land die für das Auenrenaturierungsprojekt und den Biber geeigneten Flächen erworben und so zur Konfliktminimierung beigetragen.

In der Vergangenheit wurden die durch Biber verursachten Schäden von geringerem Umfang aus Gründen der öffentlichen Akzeptanz des Wiedereinbürgerungsprojektes durch freiwillige Zahlungen des Landes ausgeglichen, ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistungen aus Naturschutzrecht ableitbar gewesen wäre.

Der Main-Kinzig-Kreis entwickelt derzeit ein Artenschutzkonzept zum Bibermanagement, das auch eine Konfliktminimierung in der Zukunft sicherstellen wird.

Frage 4. Welche Möglichkeiten gibt es, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz "streng geschützte Art" Biber an der Verursachung dieser Schäden zu hindern?

Vom Verbotskatalog des § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können in Einzelfällen gemäß § 62 BNatSchG Befreiungen gewährt werden, wenn dieses erforderlich ist.

Zur prophylaktischen Schadensabwehr gibt es ein breites Spektrum von Maßnahmen, die sich jedoch immer am speziellen Fall orientieren müssen.

Neben dem Flächenmanagement können der Einsatz von Biberdrainagen, mobile Elektrozäune, Einbau von Gittern als Dammschutz, Drahthosen an wertvollen Bäumen oder die Umsiedlung von Bibern infrage kommen.