Korruption und Betrug im Gesundheitswesen

Nach § 197a SGB V sind die Krankenkassen und nach § 81a sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" einzurichten und erstmals zum 31. Dezember 2005 an die zuständige Aufsichtbehörde zu berichten.

Die Landesregierung wird ersucht, im Sozialpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welche Krankenkassen, Landesverbände, Spitzenverband der Krankenkassen haben in Hessen nach § 197a SGB V "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" eingerichtet, zu welchem Zeitpunkt, mit wie vielen Mitarbeitern bzw. Sachverständigen welcher Qualifikation?

Welche Kassen haben keine "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" eingerichtet, aus welchem Grund und wann wird dies geschehen?

2. Wann hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen nach § 81a die "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" eingerichtet, mit wie vielen Mitarbeitern bzw. Sachverständigen welcher Qualifikation?

3. Wie ist seitens des HSM als Aufsichtsbehörde das Verfahren der Berichterstattung in Hessen geregelt?

4. Wann sind die Berichte über die Arbeit und Ergebnisse von Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung bei der Aufsichtsbehörde eingegangen?

5. In wie vielen Fällen wurde seitens der "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" die Staatsanwaltschaft nach der Prüfung des Anfangsverdachts auf eine strafbare Handlung mit nicht nur geringfügiger Bedeutung informiert?

6. Wie viele Hinweise auf Korruption, Betrug, Unregelmäßigkeiten oder sonstiges Fehlverhalten sind eingegangen?

In wie vielen Fällen wurde eine Ermittlung eingeleitet?

In wie vielen Fällen wurde Strafanzeige gestellt (bitte aufschlüsseln nach Herkunft des Hinweises, bezogen auf welche Leistungserbringer und Sonstige)?

7. Wie ist in Hessen die Zusammenarbeit zwischen den "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" mit der Polizei und Staatsanwaltschaft organisiert?

Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um die Zusammenarbeit zu optimieren (z.B. Vorschaltgremien aus Kassen, KV und Staatsanwaltschaft)?

8. Wie viele Ermittlungen und Einleitungen von Strafverfahren wurden seitens Polizei und Staatsanwaltschaft in 2005 insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens angestellt bzw. vorgenommen?

9. Ist eine Arbeitsgemeinschaft Gesundheit bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen im Gesundheitswesen befasst, bzw. ist die Einrichtung einer solchen AG geplant?

10. Existieren zurzeit Ermittlungsgruppen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, die sich mit Vorfällen im Gesundheitswesen befassen?

11. In wie vielen Fällen ist es im Jahr 2005 zu Verfahren bzw. Verurteilungen aus dem Bereich des Gesundheitswesens gekommen?

12. In wie vielen Fällen wurde seitens Kassenärztlicher Vereinigung bzw. der Heilberufskammern die Zulassung bzw. die Approbation entzogen (bitte aufschlüsseln)?