Unsachgemäße Abholzung im FFH- und Vogelschutzgebiet "Laubacher Wald"

Die lokale Presse (z.B. Gießener Allgemeine vom 9. März 2006 und vom 23. Mai 2006) berichtete über die Klage des NABU, im Laubacher Stadtwald werde, ungeachtet einer Kampagne des NABU gegen die Abholzung, weiter massiv Holz eingeschlagen. Dabei wurden, so der NABU, gegen die Belange der Natur auch wirtschaftlich wertlose Hohlbäume und Horstbäume unter anderem von Rotmilanen und Wespenbussarden abgeholzt.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Für die Landesregierung haben die hessischen Wälder eine sehr hohe Bedeutung. Der Waldbesitzer hat seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutzund Erholungswirkungen zu erhalten, wie das Hessische Forstgesetz in § 6 vorschreibt. Innerhalb dieser und anderer rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Forst- und Naturschutzrechtes, sind die Waldeigentümer in ihren Nutzungsmöglichkeiten frei. Im Falle des Stadtwaldes Laubach gelten darüber hinaus die Vereinbarungen des geschlossenen Vertrages zum Naturschutz im Wald. Im Rahmen der Waldnutzung sollen Horst- und Höhlenbäume geschont werden. In geringen Ausnahmefällen kann es jedoch bei der forstlichen Nutzung der Waldbestände versehentlich zu einem Einschlag eines solchen Baumes kommen. Die Bestandsentwicklung vieler Waldarten in den letzten Jahrzehnten zeigt jedoch, dass solche Einzelfälle keine nachteiligen Auswirkungen auf die entsprechenden Populationen haben. Die Entwicklung der Populationen ist durchweg positiv.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Hat die Landesregierung von diesen Vorfällen Kenntnis?

Die Landesregierung hat von den Presseartikeln Kenntnis.

Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Abholzung von Horst- und Hohlbäumen im Laubacher Stadtwald?

Der vom NABU geäußerte Vorwurf der Nutzung von Horst- und Höhlenbäumen im Laubacher Wald konnte bis dato nicht bestätigt werden.

Frage 3. Bedarf die so genannte Steuerung der Waldarten im besagten FFH- und Vogelschutzgebiet "Laubacher Wald" weiterer Abholzungen?

Wenn ja, sind diese noch in diesem Jahr geplant?

Die forstliche Nutzung der Waldbestände ist dem Waldeigentümer im Rahmen der forst- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des geschlossenen Vertrages zum Naturschutz im Wald grundsätzlich möglich. Der Nutzungszeitpunkt ist hierbei dem Eingegangen am 28. Juli 2006 · Ausgegeben am 11. August 2006

Waldeigentümer im Rahmen der vereinbarten Zielsetzungen freigestellt.

Unter der "Steuerung der Baumarten" ist der Auszug von nicht lebensraumtypischen Nadelholzarten zu verstehen.

Frage 4. Laut Zeitungsbericht (Gießener Allgemeine vom 23. Mai 2006) räumte ein Forstoberrat des hessischen Umweltministeriums Ungereimtheiten bei dem Kartenmaterial ein, auf dem diese Horst- und Hohlbäume verzeichnet sind. Wie bewertet die Landesregierung diese Situation vor dem Hintergrund des neuen FFH-Vertrags?

Das Kartenwerk als Bestandteil der Grunddatenerhebung für das FFH-Gebiet Laubacher Wald liegt als Entwurf vor. Dieser Entwurf wird derzeit überarbeitet, hierbei werden sich auch Änderungen im Kartenwerk ergeben. Es handelt sich somit nicht um Ungereimtheiten, sondern lediglich um derzeit noch unvollständiges Kartenmaterial. Die Grunddatenerhebung mit den aktuellen Karten wird bis Ende 2006 vorliegen.

Frage 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um diese Ungereimtheiten abzustellen?

Das zuständige Regierungspräsidium Gießen wird unverzüglich nach Vorliegen der Grunddatenerfassung mit dem endgültigen Kartenwerk allen Betroffenen die notwendigen Informationen zeitnah bereitstellen.

Das Kartenmaterial wird dann auch dem Vertrag zugrunde gelegt werden.

Vor geplanten Hiebsmaßnahmen im Bereich wichtiger NATURA-2000 Schutzgüter wird zukünftig eine naturschutzfachliche Beratung des Waldbesitzers vor Ort erfolgen.

Frage 6. Wie will die Landesregierung die Zusammenarbeit der Forstämter mit den lokalen Naturschutzgruppen in Zukunft verbessern?

Der Wald der Stadtwaldstiftung Laubach wird nicht von einem hessischen Forstamt, sondern von einem privaten Forstunternehmen betreut.

Die Zusammenarbeit der Forstämter als Teilbetriebe des Landesbetriebes Hessen-Forst mit den lokalen Naturschutzgruppen ist gut. Es gibt zahlreiche Beispiele eines guten Zusammenwirkens in allen Landesteilen. Wesentlich sind hier insbesondere intensive Kontakte und das Verständnis für die beiderseitigen Belange. Die Landesregierung sichert und entwickelt die entsprechenden Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit.