Zukunft des internationalen Studentenwohnheims Collegium Gentium

Das Collegium Gentium ist ein internationales Studentenwohnheim, dessen Gründung auf die Initiative des "Office of Military Government for Hesse" im Jahre 1947 zurückgeht. Es ist ein Symbol für die Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland. Der Gedanke des Friedens und der Freundschaft mit den USA und mit den Menschen aus aller Welt ist in den nun fast 60 Jahren des Bestehens - auch in stürmischen studentischen Zeiten - gepflegt worden. Das Collegium Gentium vergibt mindestens die Hälfte aller Wohnheimplätze an ausländische Studierende mit dem Ziel, voneinander zu lernen und die jeweils anderen Kulturen zu verstehen. Das Collegium Gentium kann an seinem jetzigen Standort 40 Studentinnen und Studenten beherbergen. Die PhillipsUniversität plant nunmehr die Schließung dieser Einrichtung.

Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst:

Als im Jahre 1947 die damalige US-Militärregierung die ehemalige alte JägerKaserne in Marburg für Zwecke der Philipps-Universität frei gab, knüpfte sie daran den Wunsch, dass in dem Gebäude ein Studentenwohnheim eingerichtet werde. Nach entsprechenden Umbauarbeiten wurde dieses Studentenwohnheim in Betrieb genommen. Die rechtsfähige Stiftung "Deutsche Burse in Marburg", die in enger Verbindung mit der Universität stand, übernahm den Betrieb des Studentenwohnheims. Im Jahre 1950 gab sich die Stiftung eine Satzung, mit der sie den Namen "Collegium Gentium Marburg" annahm. Sie verfolgt den Zweck, in Marburg ein Studentenwohnheim für in- und ausländische Studierende der Philipps-Universität zu unterhalten. Hierzu hat ihr die Universität mehrere Räume ihres Institutsgebäudes in Marburg, Gutenbergstraße 18, überlassen. Heute genügen diese Räume nicht mehr den brandschutzrechtlichen Vorschriften und ein brandschutzgerechter Umbau, der eine Wohnnutzung weiterhin zulassen würde, übersteigt die verfügbaren Mittel.

Daher wurden seitens der Philipps-Universität im Jahre 2005 mit dem Collegium Gentium Gespräche über Ersatzwohnraum geführt und es wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt mehrere Objekte angeboten, die mit unterschiedlicher Begründung (Lage, Zuschnitt der Wohneinheiten, Mietkosten) abgelehnt wurden. Mit Schreiben vom 29. März 2005 kündigte die Universität das Mietverhältnis zum 1. April 2006.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung das gemeinsame Studieren und Leben von deutschen und ausländischen Studentinnen und Studenten auch über gemeinsame Veranstaltungen an der Universität hinaus?

Die Landesregierung unterstützt die weitere Internationalisierung der hessischen Hochschulen und begrüßt es, wenn weitere, über den gemeinsamen Lehrbetrieb hinausgehende, Aktivitäten von deutschen und ausländischen Studierenden stattfinden.

Frage 2. Sind der Landesregierung die Vereinbarungen zwischen der Hessischen Militärregierung und der Philipps-Universität resp. dem Land Hessen betreffend das Collegium Gentium bekannt?

Hierzu verweise ich auf meine Vorbemerkung in dieser Antwort.

Frage 3. Welche finanziellen Mittel stellte die Landesregierung der Philipps-Universität für die Sonderlast "Collegium Gentium" bisher zur Verfügung und was plant sie für die Zukunft?

Das Finanzierungssystem für die Hochschulen orientiert sich an Leistungsindikatoren. Im Rahmen dieser leistungsorientierten Mittelzuweisung (LOMZ) sind alle Einrichtungen, die der Lehre und Forschung dienen, abgegolten. Das gilt auch für Einrichtungen wie das "Collegium Gentium". Veränderungen sind hier nicht geplant.

Frage 4. Gab es Gespräche seitens der Landesregierung mit Vertretern der USamerikanischen Regierung betreffend die Schließung dieser Einrichtung?

Nein.