Radweg Hungen-Nonnenroth nach Hungen
Die Stadt Hungen hat seit 2001 den Lückenschluss des Radweges von HungenNonnenroth nach Hungen in den Haushalt eingestellt. Die Kof inanzierung des Landes konnte bisher nicht sichergestellt werden.
Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:
Bei dem geplanten Radweg an der L 3007 zwischen Hungen und Nonnenroth handelt es sich um ein Vorhaben der Stadt Hungen, das vom Grundsatz her die Fördervoraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des § 33 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfüllt.
Für alle im Jahre 2007 zur Förderung angemeldeten Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus wird erstmals in diesem Jahr eine Dringlichkeitsreihung durchgeführt, wie sie bereits im ÖPNV angewandt wird.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. Wird die Landesregierung die Kofinanzierung des Lückenschlusses im Haushalt 2007 vorsehen?
Eine Förderung des Radweges in 2007 hängt von der Bewertung der Maßnahme in der Dringlichkeitsliste für Radwege ab. Aufschlüsse über einen möglichen Förderzeitpunkt liegen frühestens im Januar 2007 vor.
Frage 2. Wenn nein, wann ist die Kofinanzierung des Landes vorgesehen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3. Wenn keine Antwort auf Frage 2 möglich ist, ist überhaupt eine Kofinanzierung durch das Land geplant?
Ein Förderantrag der Stadt Hungen ist am 10. August 2006 beim zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Schotten erfolgt. Grundsätzlich gilt die Maßnahme als förderwürdig und wird somit in das Förderprogramm des Kommunalen Straßenbaus (Dringlichkeitsliste) aufgenommen.
Frage 4. Warum wurde die Kofinanzierung seit 2001 durch das Land abschlägig entschieden?
Die oben genannte Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2001 von der Stadt Hungen als Fördermaßnahme angemeldet worden. Wegen der knappen Landeshaushaltsmittel und Förderung anderer prioritärer Maßnahmen konnte der Radweg zu dieser Zeit nicht berücksichtigt werden.