Der volkswirtschaftliche Schaden durch Bestechung Untreue und Betrug ist immens

In einer aktuellen Meldung des Hessischen Rundfunks vom 7. November 2006 wurde berichtet, dass die Bad Vilbeler Ingenieur- und Beratungsfirma Lahmeyer International GmbH Bad Vilbel durch die Weltbank auf eine schwarze Liste wegen Bestechungsvorwürfen gesetzt wurde. Das Unternehmen wurde im Jahr 2003 zu einer Geldstrafe von 1,6 Mio. verurteilt. Mit der Aufnahme in die schwarze Liste ist eine Vergabesperre von sieben Jahren verbunden. Zur Lahmeyer International GmbH gehören außerdem die Tochterunternehmen Lahmeyer Berlin GmbH (100 v.H.), Lahmeyer Rhein-Main GmbH (51 v.H.), Lahmeyer Ingenieurgesellschaft mbH München (51 v.H.).

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung das grundsätzliche Verfahren der Weltbank über Vergabesperren bei Korruption?

Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Bestechung, Untreue und Betrug ist immens. Nach Schätzungen des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG belief er sich allein in Deutschland im Jahr 2005 auf 4,2 Mrd..

Die Weltbank sieht in der Beseitigung von Korruption und Betrug einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Armut und zur Verbesserung von Lebensverhältnissen. Korruption steht nach ihrer Ansicht einer Demokratisierung und Entwicklung der Länder der Dritten Welt entgegen. Insofern hat sie der Korruption den Kampf angesagt und als wichtige Maßnahme ein SanktionsKomitee gegründet. Das Sanktions-Komitee soll korrupte und betrügerische Praktiken im Zusammenhang mit durch die Weltbank geförderten Projekten aufdecken, sie direkt dem Präsidenten der Weltbank melden, Sanktionen beraten und beschließen. Mögliche Sanktionen sind unter anderem die Aussprache einer Rüge und der Ausschluss von weiteren Projekten der Weltbank. Dieses Mittel des Ausschlusses, wie es auch im Fall der Lahmeyer International GmbH angewendet wurde, stellt die schärfste Waffe im Kampf gegen Korruption dar. Sie hat für die betroffenen Unternehmen weitreichende Folgen.

Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle Anstrengungen im Kampf gegen Korruption und betrügerische Praktiken.

In der hessischen Landesverwaltung gibt es ähnliche Instrumentarien. Der Gemeinsame Runderlass zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen fehlender Zuverlässigkeit in der Fassung vom 29. Juli 1997 gibt die Möglichkeit, unzuverlässige Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Hessen auszuschließen.

Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung den konkreten Fall?

Aufgrund der vorliegenden Pressemitteilungen wird der Sachverhalt derzeit insbesondere durch eine direkte Anfrage bei der Weltbank - weiter aufgeklärt. Eine Bewertung kann erst nach Vorliegen weitergehender Informationen erfolgen.

Frage 3. Welche Auswirkungen hat die Aufnahme auf Tochtergesellschaften?

Das auf der operativen Ebene für Vergabesperren im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständige Referat der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat zurzeit noch keine Informationen zu der Frage, ob die von der Weltbank gegenüber der Lahmeyer International GmbH ausgesprochene Auftragssperre auch Auswirkungen auf deren Tochterunternehmen hat.

Frage 4. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Weltbank für Vergaben der öffentlichen Hand (Bund, Land, Kommunen) für betroffene Firmen in Hessen?

Das für Vergabesperren zuständige Referat der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main prüft derzeit, ob die Zahlung von Bestechungsgeldern in Afrika eine schwerwiegende Verfehlung im Sinne des unter 1. genannten Gemeinsamen Runderlasses darstellt und die Einleitung eines Verfahrens gegen die Lahmeyer International GmbH rechtfertigt. Die hierfür notwendigen Informationen liegen noch nicht vor. Soweit ein Anhörungsverfahren eröffnet wird, wird dem betroffenen Unternehmen nach rechtstaatlichen Grundsätzen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Abschluss der Ermittlungen wird eine Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen - gegebenenfalls auch eine "Vergabesperre" - getroffen.

Frage 5. Sieht die Landesregierung in diesem Bereich weitergehenden Handlungsbedarf?

Für die Landesregierung hat die Korruptionsbekämpfung einen großen Stellenwert. Insofern wurden und werden weiterhin über den unter 1. genannten Gemeinsamen Runderlass hinaus zahlreiche Maßnahmen getroffen, um präventiv Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten im Verwaltungshandeln zu begegnen. Ergänzend werden zum Beispiel Schulungen durchgeführt und Erfahrungen aus negativen Fällen fließen über eine Arbeitsgruppe in die anzuwendenden Regelungen zurück.

Frage 6. Wie werden die betroffenen Firmen den Vergabestellen bekannt gemacht?

Das Verfahren zur Bekanntgabe von Vergabesperren ist in dem oben genannten Gemeinsamen Runderlass geregelt. Danach fragen die Vergabestellen des Landes Hessen und die Zuwendungsempfänger vor Vergaben bei der nach dem Erlass eingerichteten Melde- und Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main an, ob die für einen Auftrag in Aussicht genommene Firma vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Unternehmungen auf dem Gebiet der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor wurde empfohlen, dieses Abfrageverfahren entsprechend anzuwenden.

Frage 7. Welche Firmen sind in Hessen außer der oben genannten auf der schwarzen Liste der Weltbank?

Die Lahmeyer International GmbH ist bislang das einzige und erste deutsche bzw. hessische Unternehmen, das von der Weltbank gesperrt und auf die Ausschlussliste gesetzt wurde.