Unterrichtsgarantie Plus

Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 sind die hessischen Schulen verpflichtet, im Rahmen des Programms "Unterrichtsgarantie Plus" für ausfallende Unterrichtsstunden selbst eine Vertretung für bis zu fünf Wochen zu organisieren.

Die Landesregierung wird ersucht, im Kulturpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. In welcher Höhe wurden bis zum 31. Januar 2007 Mittel aus dem Programm Unterrichtsgarantie Plus beantragt?

2. In welcher Höhe wurden bis zum 31. Januar 2007 Mittel aus dem Programm Unterrichtsgarantie Plus ausgezahlt?

3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Entwicklung der Vertretungspools seit dem Beginn des Schuljahres?

4. Wie viele Vertretungskräfte sind zurzeit in den Vertretungspools registriert?

5. Wie viele Vertretungskräfte haben sich aus den Pools seit Beginn des Schuljahres abgemeldet?

6. a) Wie viele Vertretungskräfte wurden im Rahmen der Unterrichtsgarantie Plus im Jahre 2006 eingesetzt und wie viele Vertretungsstunden leisteten diese (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform und Schulamtsbezirk)?

b) Welche Hauptberufe übten diese aus (gegliedert nach Anzahl der Personen und Anzahl der gehaltenen Vertretungsstunden je Berufsgruppe und Schulform und Unterteilung der Nichterwerbspersonen nach Schüler, Studenten (darunter Lehramts- und Pädagogikstudenten gesondert ausweisen), Hausfrauen/Hausmänner, Rentner (darunter pensionierte und verrentete Lehrer gesondert ausweisen))?

c) Wie viele dieser Personen

- haben eine abgeschlossene Lehrerausbildung,

- befinden sich im Vorbereitungsdienst,

- haben eine andere pädagogische Ausbildung,

- haben keine pädagogische Ausbildung,

- sind Eltern an der betreffenden Schule?

7. Nach welchen Stundensätzen (Bruttovergütung je Schulstunde) wurden diese Stunden abgerechnet (prozentuale Verteilung der Stunde nsätze)?

8. a) Welche Mehrarbeit entsteht dabei bei der hessischen Bezügestelle (HBS), den staatlichen Schulämtern und den Schulen (in Prozent des Arbeitszeitvolumens der mit der Abrechnung von Lehrern betrauten Mitarbeiter)?

b) Welche Kosten sind damit verbunden (je nach Kostenträger)?

9. Sollte zu Frage 8 von Mehrarbeit berichtet werden:

a) Wie wird diese Mehrarbeit bewältigt?

b) Welche Zusatzkosten entstehen durch diese?

10. Wie werden die abgerechneten Vertretungsstunden steuerrechtlich und sozialversicherungstechnisch behandelt?

11. Welcher Anteil der gehaltenen Vertretungsstunden wurden im Rahmen

a) der Übungsleiterpauschale,

b) der 400-Euro-Mini-Jobs-Regelung,

c) kurzfristiger Beschäftigungen,

d) von Honorar- und Werksvertragsregelungen abgerechnet?

12. Wie hoch ist die gesamte Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen im Jahre bis zum 31. Januar 2007 durch die zu Frage 11 berichtete Abrechnungspraxis im Vergleich zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis:

a) für die Vertretungskräfte,

b) für das Land Hessen als Arbeitgeber?

13. Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis der Vertretungskräfte aufgrund der zu Frage 11 geschilderten Abrechnungspraxis im Vergleich zu einer Lehrkraft mit mittlerem persönlichem Einkommenssteuersatz?

14. Wie hoch ist die Differenz der Brutto-Arbeitskosten einer U-PlusVertretungskraft im Vergleich zu den durchschnittlichen Arbeitskosten eines Fachlehrers?

15. Erfolgt die zu Frage 11 berichtete Praxis in Abstimmung mit den Sozialversicherungsträgern?

16. Bei welchen Schulen, welchen Schulträgern werden die Angebote professioneller Vermittlungsfirmen für die Rekrutierung der Vertretungskräfte in Anspruch genommen?

17. Wie bewertet das Kultusministerium die Möglichkeit, Vertretungsverträge nicht für tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden, sondern für Bereitschaftszeiten abzuschließen?

18. Welche Überlegungen gibt es im Kultusministerium, den hohen bürokratischen Aufwand bei der Durchführung der Unterrichtsgarantie Plus zu reduzieren?

19. Welche Probleme werden von den Schulen bei der Umsetzung der Unterrichtsgarantie Plus berichtet?

20. In welchen Fällen gab es keine Zustimmung des Personalrats zur Beschäftigung von bestimmten Vertretungskräften?

21. Welche Mittel wurden anteilig bis zum 31. Januar 2007 aus dem Budget der staatlichen Schulämter für langfristige Vertretungsverträge in Anspruch genommen?

22. Liegen der Landesregierung, der Schulaufsicht oder den Schulen Kenntnisse über besondere Vorkommnisse (Eltern- oder Schülerbeschwerden gegenüber bestimmten U-Plus-Lehrkräften, Unterrichtsflucht von U-Plus-Lehrkräften, Unterrichtsverweigerung von Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern o.Ä.) vor und wenn ja, welche?

23. Ist bisher die Notwendigkeit des Einschreitens der Fach- oder Dienstaufsicht wegen der Unterrichtsgarantie Plus im Hinblick auf die Lehrkräfte oder die Lehrinhalte aufgetreten und wenn ja, in welcher Weise?

24. Wie viele Unterrichtsstunden sind im 1. Halbjahr des Schuljahres 2006/2007 in der gymnasialen Oberstufe ausgefallen und aus welchen Gründen?