Einheitliche Notfallnummer in Bayern

Das bayerische Innenministerium hat 2001 die Entscheidung getroffen, eine einheitliche Notrufnummer, die 112, einzuführen und 2002 in Betrieb zu nehmen.

Vorbemerkung der Sozialministerin:

In Hessen ist die europäische Notrufnummer 112 seit 1991/1992 für die Zentralen (Integrierten) Leitstellen landesweit geschaltet.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt:

Frage 1. Wie sind die Erfahrungen in Bayern seit der Einführung der einheitlichen Notrufnummer?

Auf Anfrage hat das Bayerische Staatsministerium des Innern folgendes mitgeteilt:

Mit dem Gesetz vom 11. Juli 2002 zur Einführung Integrierter Leitstellen wurde die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr sowie die flächendeckende Einführung Integrierter Leitstellen geregelt. Ausgangslage für dieses Gesetz waren unterschiedliche Strukturen bei der Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr. Lediglich für den Bereich des Rettungszweckverbandes München (Landeshauptstadt München und Landkreis München) bestand und besteht eine Integrierte Leitstelle, die unter der Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr zuständig ist. Während für den Rettungsdienst in den übrigen 25 Rettungszweckverbänden jeweils eine vom Bayerischen Roten Kreuz betriebene Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 19222 erreichbar war, wurde der Notruf 112 für die Feuerwehr in lokal sehr unterschiedlichen Strukturen von über 300 Alarmierungsstellen (Feuerwehreinsatzzentralen, Polizeidienststellen und nachalarmierenden Stellen) entgegengenommen bzw. die Feuerwehr alarmiert. Zur Einführung der einheitlichen Notrufnummer 112 soll für den Bereich der Zweckverbände, die über eine Umgestaltung zu Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auch die Aufgabe der Feuerwehralarmierung übernehmen, jeweils eine Integrierte Leitstelle errichtet und betrieben werden. Der Zweckverband kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder eines seiner Mitglieder oder einen Dritten damit beauftragen.

Die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung Integrierter Leitstellen ist landesweit in Gang gekommen und teilweise schon sehr weit fortgeschritten. 16

Zweckverbände haben einen Betreiber für die künftige Integrierte Leitstelle ausgewählt. Zehn Betreiber haben im Vorgriff auf die Einrichtung der Integrierten Leitstelle die bestehenden Rettungsleitstellen vom Bayerischen Roten Kreuz übernommen. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde eine landeseinheitliche Anwendersoftware für das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstellen in Auftrag gegeben. Es wurde zur optimalen Ausbildung der Disponenten der künftigen Integrierten Leitstellen bei der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried eine Integrierte Lehrleitstelle eingerichtet. Der erste Eingegangen am 2. April 2007 · Ausgegeben am 23. April 2007

7-wöchige Disponenten-Lehrgang läuft derzeit. Nach den örtlichen Planungen sollen zwei Integrierte Leitstellen ihren Betrieb im ersten Halbjahr 2007 aufnehmen.

Für zusätzliche Informationen wird auf die Homepage https://www.bayernils.de verwiesen. Insbesondere finden sich dort unter Downloads, Konzept Bayern zur Ausgangslage die Präsentationsunterlage "Integrierte Leitstellen Konzept Bayern - Grundlagen und Chancen" sowie zum derzeitigen Sachstand unter Downloads, Sonstiges ein aktueller Sachstand des Projektes sowie eine Bayernkarte mit den Leitstellenbereichen.

Frage 2. Worin liegen die Vorteile einer solchen einheitlichen Rufnummer?

Der Vorteil liegt im Wesentlichen auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger.

Sie müssen sich für jeden "nicht polizeilichen" Notfall nur eine Nummer merken, nämlich die 112 (ohne Ortsnetzvorwahl). Diese Notfallnummer ist inzwischen in den meisten Bundesländern auch für den Rettungsdienst eingerichtet, in den anderen Ländern laufen die Anrufe über die 112 bei den Feuerwehrleitstellen auf und müssen an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet werden, wodurch es zu erheblichen Zeitverzögerungen bzw. Informationsverlusten kommen kann. Oder es ist über eine eigene Nummer mit Ortsnetzvorwahl die zuständige Rettungsleitstelle anzurufen.

Im Übrigen wurde die 112 als europäische Notfallnummer eingeführt und gilt in vielen europäischen Ländern. Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 217/31 vom 6. August 1991 ist die Entscheidung des Rates vom 29. Juli 1991 zur Einführung einer einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 veröffentlicht. Danach ist die einheitliche europäische Notrufnummer 112 bis zum 31. Dezember 1992 einzuführen.

In der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8. November 1991 wurde u.a. beschlossen, dass der europaweite einheitliche Notruf 112 in den (alten) Bundesländern sofort einführbar ist. In Hessen wurde dieser Beschluss sofort umgesetzt und alle hessischen Bürger konnten über die Notrufnummer 112 in Notfällen Hilfe anfordern.

Unabhängig davon lässt die Entscheidung des Rates die Möglichkeit offen, weitere nationale Notrufnummern einzuführen. In Hessen steht seit dem Jahr 1973 den Bürgern auch die Notrufnummer 110 (Polizei) zur Verfügung.

Frage 3. Welche Kosten entstehen bei der Einführung der einheitlichen Notfallrufnummer?

Die einheitliche Notrufnummer 112 wird pro Fernmeldeortsnetz einmal geschaltet. Die einmaligen Einrichtungsgebühren betragen 51,68 Euro zzgl.

MwSt. und Arbeitsaufwand und die monatlichen Gebühren 44,01 Euro zzgl.

MwSt. In Hessen werden diese Kosten von den Kommunen getragen.

Frage 4. Bietet eine einheitliche Notfalltelefonnummer Einsparpotenzial gegenüber verschiedenen Notfallnummern?

Durch die einheitliche Notfallrufnummer ergeben sich mittelbare Einsparpotenziale durch den erzielbaren Zeitgewinn, da es bei Notfalleinsätzen im Bereich des Rettungs- und Feuerwehrwesens auf jede Minute ankommt. Je schneller die Rettungsdienste bzw. Feuerwehren von der Zentralen Leitstelle alarmiert und gezielt eingesetzt werden können, um so erfolgreicher kann die medizinische oder technische Hilfe erfolgen. Dies schlägt sich auf der volkswirtschaftlichen Seite positiv (durch kürzere Verweildauer im Krankenhaus und schnellere Wiedereingliederung in das Berufsleben) nieder.