Epochaler Unterricht in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele Stunden Physikunterricht sind laut Stundentafel für die Klassen 6 und 7 an Haupt-, Real-, bzw. Gesamtschulen sowie Gymnasien vorgesehen? Dezember 2006 in Kraft getretene Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I ermöglicht den Schulen eine größere Flexibilität. Dort heißt es in § 2 (1): "Nach Anhörung des Schulelternbeirates kann von den Vorgaben der Wochenstundentafel in Bezug auf die Fächeranteile abgewichen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Richtwerte der Jahresstundentafel eingehalten werden. Die Schule dokumentiert die Abweichungen von der Stundentafel und den Ausgleich. Über alle Entscheidungen sind die Eltern zu informieren." Demzufolge hat jede Schule die Möglichkeit, die Stundentafeln gemäß ihrem pädagogischen Konzept, den Gegebenheiten vor Ort und der aktuellen Ressourcenlage abzuwandeln. Eine Änderung in diesem Sinne ist nicht zu beanstanden.

Frage 3. Welche Fächer oder Kurse können generell epochal unterrichtet werden und welche Fächer bzw. Kurse sind davon am häufigsten betroffen und aus welchen Gründen?

§ 2 (2) aus der Vorgängerverordnung, der Regelungen zum Epochalunterricht enthielt, wurde ersatzlos gestrichen. Durch die Jahresstundentafeln stehen den Schulen weit umfangreichere Möglichkeiten der Flexibilisierung zur Verfügung.

Frage 4. Ab welcher Schulklasse bzw. Stufe wird epochal unterrichtet und wie viel Prozent des Unterrichts betrifft dies?

Diesbezüglich wurden und werden keine Daten erhoben.

Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung, dass auch in versetzungsrelevanten Fächern, wie Physik, die zudem im Rahmen des Zentralabiturs geprüft werden, epochaler Unterricht bzw. der Unterricht nur in einem Halbjahr statt in beiden in der vorgesehenen Stundenzahl gegeben wird?

Alle Fächer im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind versetzungsrelevant und finden in Überlegungen zur Stundentafelgestaltung gleichermaßen Berücksichtigung. Falls an einer Schule für einzelne Fächer Epochalunterricht eingerichtet wird, bedeutet dies, dass der Unterricht in der Epoche in der entsprechend verstärkten Stundenzahl unterrichtet wird. Eine Verminderung des Unterrichtsangebotes ist damit nicht verbunden.

Frage 6. Was wird die Landesregierung sicherstellen, dass diese Form der Unterrichtserteilung nicht zu Nachteilen bei der Abiturprüfung führt?

Epochal erteilter Unterricht bedeutet, dass sich die Schule für eine bestimmte Organisationsform entscheidet. Eine Kürzung des Unterrichts ist damit nicht verbunden. Nachteile für die Schule sind daher nicht zu befürchten.