Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern

Die Zentrale Verwarnungs- und Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten stellte in den Jahren 2000 bis 2003 rund 20 v. H. der anhängigen Verfahren ein oder betrieb sie infolge Verjährung nicht weiter. Der Rechnungshof hat empfohlen, diese Quote nachhaltig zu reduzieren.

Die Quote der eingestellten oder nicht weiter betriebenen Verfahren konnte inzwischen auf 10 v. H. vermindert werden. Die Einnahmen aus den festgesetzten Verwarnungs- und Bußgeldern waren im Jahr 2005 um 7,6 Mio. Euro höher als im Jahr 2003.

15.1

Die Zentrale Verwarnungs- und Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel (ZBS) erledigte in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt 5,1 Mio. Verfahren. In 4,1 Mio. Fällen erließ sie Bescheide gegen Kraftfahrzeugführer oder -halter. Eine Million der Verfahren gegen die Fahrer stellte sie nach den Erhebungen des Rechnungshofs ein oder betrieb sie infolge Verjährung nicht weiter. Das waren 20 v. H. der Verfahren.

Der Rechnungshof gelangte aufgrund stichprobenweiser Überprüfungen von 4.300 Vorgängen aus den Monaten Januar bis Mai 2004 zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der eingestellten bzw. später verjährten Fälle mit guten Aussichten auf Erfolg hätte fortgeführt werden können. Wären diese Fälle weiter bearbeitet worden, hätten nach überschlägigen Berechnungen jährlich Mehreinnahmen von rund 7 Mio. Euro erzielt werden können.

15 Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern:

Im Laufe des Jahres 2004 wurde das Softwareprogramm „OWi21" für den Bußgeldbereich installiert, von dem sich die Verwaltung eine Arbeitsentlastung versprach.

Der Rechnungshof hat die Auffassung vertreten, dass die Quote der eingestellten und verjährten Fälle von 20 v. H. zu hoch ist, und aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen eine Einstellungsquote von 5 v. H. für realistisch erachtet. Er hat empfohlen, die Einnahmeausfälle nachhaltig zu reduzieren.

Das Ministerium hat vorgetragen, nach Einführung von „OWi21" habe sich herausgestellt, dass die vom Rechnungshof ermittelte Einstellungsquote zu hoch angesetzt gewesen sei.

Zugleich hat es bekundet, dass sich die Arbeitssituation in der ZBS im Vergleich zu den Bedingungen während der Prüfung des Rechnungshofs wesentlich zum Positiven verändert habe. Mit der Einführung von „OWi21" seien bereits erste Erfolge eingetreten. Die Einstellungsquote habe sich im Jahr 2005 auf 9,9 v. H. verringert und die Einnahmen seien wesentlich gestiegen. Sie hätten sich von 28,5 Mio. Euro im Jahr 2003 über 34,8 (2004) auf 36,1 Mio. Euro (2005) erhöht.

Die Entwicklung der Arbeitssituation in der ZBS bestätigt die Feststellungen des Rechnungshofs. So wurde die hohe Einstellungs- und Verjährungsquote inzwischen deutlich abgesenkt. Im Gegenzug stiegen die Einnahmen in den Jahren 2004 und 2005, entsprechend der Prognose des Rechnungshofs, um 6,3 und 7,6 Mio. Euro gegenüber denjenigen im Jahr 2003.

15 Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern Bemerkungen 2006 des Hessischen Rechnungshofs 183

Die vom Ministerium eingeleiteten Maßnahmen entsprechen den Vorstellungen des Rechnungshofs.