Stiftung Hessischer Naturschutz

Des Weiteren werde die Stiftung alle Verwendungsnachweise der in Frage kommenden Projektförderungen unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist auf Rückforderungen prüfen.

Der Rechnungshof hält die eingeleiteten Maßnahmen für sachgerecht und erwartet die Umsetzung seiner Empfehlungen sowie die zukünftige Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen.

24 Systemprüfung des IT-Verfahrens „SEStERZ" Bemerkungen 2006 des Hessischen Rechnungshofs 215

24 Systemprüfung des IT-Verfahrens „SEStERZ" (Kap. 09 01)

Für das IT-Verfahren „SEStERZ" zur Abwicklung landwirtschaftlicher Fördermaßnahmen war die Programm- und Systemdokumentation zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vollständig. Das notwendige Sicherheitskonzept war noch nicht umfassend erstellt. Eine laufende Kostenkontrolle bestand erst ansatzweise. Für die geplante Optimierung der Förderung und des IT-Verfahrens fehlte eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Der Rechnungshof hat empfohlen, eine vollständige Programm- und Systemdokumentation für eine wirkungsvolle Kostenkontrolle zu erstellen.

Das Ministerium hat zugesagt, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen.

Die Europäische Gemeinschaft fördert im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrarpolitik mit dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds u. a. die Entwicklung des ländlichen Raums, Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie Informations- und Evaluierungsprojekte. In Hessen werden dafür jährlich rund 300 Mio. Euro Fördermittel ausgezahlt. Die Mittel verwaltende nationale Stelle ist verpflichtet, Förderbeiträge zurückzuerstatten, falls sie nicht vorschriftenkonform gewährt wurden. Die Rückforderung kann die Höhe der ausgezahlten Förderbeträge erreichen (Anlastungsrisiko).

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Verringerung des Anlastungsrisikos wurde das IT-Verfahren SEStERZ entwickelt und eingesetzt. Für die Entwicklung und die zwischenzeitlichen Anpassungen wurden bis Ende 2003 rund 11 Mio. Euro aufgewandt. Im Jahr 2004 beliefen sich die Kosten für den laufenden Betrieb auf rund 850.000 Euro.

24 Systemprüfung des IT-Verfahrens „SEStERZ" 216 Bemerkungen 2006 des Hessischen Rechnungshofs 24.2

Der Rechnungshof untersuchte die Entwicklung, die Einführung und den Einsatz des IT-Verfahrens SEStERZ im Ministerium sowie bei der EGZahlstelle des Ministeriums in Wetzlar, den Ämtern für ländlichen Raum Limburg, Lauterbach, Alsfeld, Marburg und Gelnhausen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Er stellte fest, dass das Verfahren eingesetzt wurde, noch bevor ein Betriebskonzept und eine Betreuungsstruktur aufgebaut waren.

Das Ministerium nahm für das Verfahren operative Aufgaben wie z. B. Einholen von Angeboten und Zahlung von Rechnungen für das laufende Betriebsgeschäft wahr. Ein auf einer Risikoanalyse basierendes Sicherheitskonzept und ein umfassendes Betriebshandbuch lagen nicht vor. Der Zugriff des Landes auf den Quellcode des Programms, d. h. auf die Anweisungen zur Ausführung des Programms, war rechtlich nicht abgesichert. Test- und Freigabeverfahren bestanden erst ansatzweise. Es fehlte eine wirkungsvolle Kostenkontrolle, die auch die Investitionskosten sowie die Betriebskosten (einschließlich Personalkosten) beinhaltet. Eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Projekt zur zukünftigen Optimierung der Förderung und des IT-Verfahrens lag noch nicht vor.

Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass ein Betriebskonzept und eine Betreuungsstruktur schon beim Übergang in den laufenden Betrieb eines Verfahrens eingerichtet sein sollten. Zur Straffung der Verwaltungsabläufe sollte das Ministerium daher die operativen Aufgaben abgeben und sich auf planerische und strategische Aufgaben beschränken.

Der Rechnungshof hat empfohlen, auf der Grundlage von Risikoanalysen in einem verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzept alle relevanten Kriterien darzustellen. Er hat weiterhin angeregt, Maßnahmen zu ergreifen, damit z. B. im Falle einer Insolvenz der Entwicklungsfirma der Quellcode des Programms noch zur Verfügung steht.