Entgeltgruppen gemäß TV-S

Die Änderung schränkt den Vergleich mit den Vorjahresdaten in den Zeilen 11 bis 27 teilweise ein.

Laut Bericht des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen waren im Berichtszeitraum folgende Themen für die Frauenförderung bedeutsam:

· Die betriebswirtschaftlich notwendigen Einsparmaßnahmen:

Der mit den Einsparmaßnahmen häufig einhergehende Personalabbau führte in aller Regel dazu, dass freie Stellen, die zwingend wieder besetzt werden mussten, durch interne Umbesetzungen ausgefüllt wurden. Bei externer Besetzung konnten Einstellungen von Frauen häufig mangels Bewerberinnen mit geeigneter Qualifikation nicht vorgenommen werden.

· Der Zuwachs von Teilzeitarbeitsplätzen:

Der Zuwachs belegt, dass den Beschäftigten zur Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Arbeitszeit auf ihre familiären bzw. persönlichen Erfordernisse auszurichten. Dabei werden den Teilzeitbeschäftigten die gleichen beruflichen Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten eingeräumt wie den Vollzeitbeschäftigten.

· Erfüllung der Zielvorgaben in den höheren Entgeltgruppen:

Nach wie vor ist ein starker Frauenanteil in den unteren bis mittleren Entgeltgruppen - bis Entgeltgruppe 9 - zu verzeichnen. Die Erreichung der Zielvorgaben der Frauenförderpläne in höheren Entgeltgruppen scheitert mitunter daran, dass sich Frauen trotz vorhandener Qualifikation nicht auf eine Führungsposition bewerben, weil für sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft nicht ausreichend gewährleistet ist.

Im Folgenden soll der Entwicklungsprozess seit dem Jahr 2000 am Beispiel einer mittelgroßen Sparkasse dargestellt werden.

Entwicklungsprozess am Beispiel einer mittelgroßen Sparkasse

Im Beurteilungszeitraum wurden alle verbindlichen Zielvorgaben durch Einstellungen und Qualifizierungen erfüllt bzw. übererfüllt. Im Bereich der Entgeltgruppe 11 (BAT III alt) erfolgte eine Besetzung von vier Stellen mit Frauen, obwohl im Frauenförderplan keine Zielvorgabe ausgewiesen war. Dies zeigt, dass eine frauenfördernde Personalentwicklung auf der Grundlage des Frauenförderplanes in dieser Sparkasse auch ohne Zielvorgabe stattfindet.

Im Rahmen des Frauenförderplans wurden die bereits im vorherigen Berichtszeitraum entwickelten Leitlinien für Chancengleichheit übernommen und fortgeschrieben, da sie sich bewährt hatten. Diese Leitlinien beinhalten die Verpflichtung der Sparkasse, sich für die Chancengleichheit von Männern und Frauen einzusetzen, aktiv für ein positives Beschäftigungsklima zu sorgen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der betrieblichen Belange zu garantieren.

Bei der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse wurden stets einvernehmliche Lösungen gesucht, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Familie und berufliche Tätigkeit vereinbaren können. Hierdurch konnte insbesondere das Beschäftigungsklima für Frauen kontinuierlich verbessert werden.

Diese generelle Leitlinie der Personalpolitik bildet sich ab in spezifischen Einzelmaßnahmen, beispielsweise in folgenden Bereichen:

· Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen:

Zusätzlich zu den langfristigen nebendienstlichen Lehrgängen wurden externe fachbezogene Wochen- und Tagesseminare angeboten, an denen weibliche Beschäftigte im gleichen Maß wie männliche Beschäftigte teilnahmen.

Darüber hinaus wurden Fortbildungsmaßnahmen nur für weibliche Beschäftigte, zum Beispiel zum Thema „Selbstmanagement", angeboten.

· Familiengerechte Arbeitszeit und Beurlaubung:

Durch die bestehenden Regelungen zur variablen Arbeitszeit und die im Frauenförderplan festgelegten Leitlinien zur Teilzeitbeschäftigung konnte den Bedürfnissen aller Beschäftigten Rechnung getragen werden, ihre Familienpflichten wahrzunehmen.

Das bestehende Come-Back/Return-Programm wurde fortgesetzt. Dieses Programm beinhaltet zum einen für die Beschäftigten die Chance, während einer Beurlaubung engen Kontakt zum Beruf zu halten und zum anderen für die Sparkasse die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Elternzeit zurück zu gewinnen, um die entsprechende Personalplanung vorzunehmen. Von der Möglichkeit der Beschäftigung während der Elternzeit und der vorzeitigen Rückkehr wird von betroffenen Frauen verstärkt Gebrauch gemacht.

· Teilzeitbeschäftigung:

Im Rahmen der Leitlinien für Chancengleichheit wird Teilzeitarbeit in dieser Sparkasse hauptsächlich als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstanden.