Kinderbetreuung

Hierbei konnte die Anhebung verschiedener Planstellen in höhere Vergütungsgruppen mit einer entsprechenden Aufwertung des Tätigkeitsfeldes und - damit verbunden - auch eine höhere Arbeitsplatzzufriedenheit geschaffen werden.

Frauenpolitische Personalentwicklungsplanung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst wird als Teil der übergeordneten Personalentwicklung seit mehreren Jahren kontinuierlich betrieben. Dazu nennt das Ministerium beispielhaft folgende Maßnahmen:

· die offene und kooperative Beteiligung der - nach § 16 Abs. 1 Satz 5 HGlG so bezeichneten - besonderen Frauenbeauftragten bei Personalentscheidungen

· die regelmäßige Erörterung der frauenpolitischen Personalentwicklung in einer Evaluationsrunde der besonderen Frauenbeauftragten für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst mit dem Personalreferat

· Förderung der beruflichen Weiterentwicklung durch die besonderen Frauenbeauftragten in Form von allgemeinen Schwerpunktveranstaltungen an den hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften und individueller Beratung der Richterinnen und Staatsanwältinnen („Coaching")

· Erarbeitung von Anforderungsprofilen für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und die Finanzgerichtsbarkeit, die Transparenz bei Stellenausschreibungen schaffen und gezielte Fördermaßnahmen möglich machen sowie

· umfassende Weiterbildungsangebote.

Zweites Beispiel: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sowie Polizei:

Im Ressort des Hessischen Innenministeriums sind Frauen in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Um geeignete Führungsnachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, hat das Ministerium 2001 erstmals sechs junge Juristinnen und Juristen im Rahmen eines Trainee-Programms eingestellt. Hierbei stellt die Gleichstellung der Frau einen Schwerpunkt dar. In dem ersten und zweiten Einstellungstermin konnten über 80 v.H. Juristinnen gewonnen werden.

Wie das Hessische Landespolizeipräsidium berichtet, werden bei den Polizeidienststellen Qualifikationsmaßnahmen durchgeführt, um den Frauenanteil bei der Besetzung von Führungs-, Leitungs- und Spitzenfunktionen im Polizeibereich zu erhöhen. Als konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Fachkompetenz, Erfahrung und Verwendungsbreite der Frauen sind hier insbesondere Hospitationen, Praktika, ein gezielter Einsatz von Frauen in

Führungsfunktionen bei besonderen Lagen, Übertragung von Abwesenheitsvertretungen oder Beauftragung mit Sonderaufträgen, Führungsgruppen- und Befehlsstellenarbeit sowie die Leitung von Arbeitsgruppen oder Sonderkommissionen zu nennen.

Bei Anträgen nach § 10 Abs. 4 HGlG legen die Polizeidienststellen nachvollziehbar dar, dass alle in Frage kommenden Frauen von der Ausschreibung Kenntnis erlangt haben und welche Gründe für das Absehen von der Bewerbung bzw. für das Unterliegen im Auswahlverfahren vorlagen. Sofern Qualifikationsdefizite ursächlich für das Unterlassen der Bewerbung oder das Unterliegen im Auswahlverfahren waren, sind die Polizeidienststellen gehalten darzulegen, welche Qualifikationsmaßnahmen für die Beamtinnen veranlasst wurden geplant sind.

Die Ergebnisse der in den nachgeordneten Polizeidienststellen veranlassten Maßnahmen der Personalentwicklung werden dem Ministerium jeweils im Rahmen der Berichte gemäß § 6 Abs. 6 HGlG übermittelt.

Drittes Beispiel: Schulbereich im Hessischen Kultusministerium:

Für den Bereich der Schulen berichtet das Hessische Kultusministerium über den Einsatz folgender Instrumente zur Verbesserung der Zugangs-, Aufstiegs- und Arbeitsbedingungen für Frauen:

· Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen bestehen in der Abordnung von Lehrerinnen an die Staatlichen Schulämter, in der gezielten Berufung von Frauen in Arbeitsgruppen, in der Heranziehung von Frauen als Fortbilderinnen und in der individuellen Laufbahnberatung für Frauen.

· Bei Anforderungsprofilen für Beförderungsstellen werden die Kompetenzen von Frauen im Bereich der Schulentwicklung besonders beachtet.

· In dienstlichen Beurteilungen werden die von einer Teilzeitkraft übernommenen Zusatzaufgaben in Relation zu denen einer Vollzeitkraft gesehen, Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt und eine ggf. geringere Berufsdauer aufgrund von Kindererziehung und Pflegetätigkeiten nicht als Nachteil gewertet.

· Im Auswahlverfahren ist die Gleichberechtigung in den Themenkatalog des schulfachlichen Gesprächs aufgenommen worden.

· Die Frauenförderpläne sehen zahlreiche begünstigende Regelungen für Teilzeitkräfte vor wie zum Beispiel teilbare Dienstpflichten und Kinderbetreuungsangebote während der Konferenzzeiten.

Zur Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen im öffentlichen Dienst für Frauen gehört auch eine Personalpolitik, die den Beschäftigten Möglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbietet. Hier wurden im Landesdienst die Managementinstrumente Audit berufundfamilie (oberste Landesbehörden, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung) sowie Total E-Quality Deutschland e.V. (Hessischer Rundfunk) angewandt.

Drei der in diesem Zusammenhang umgesetzten Maßnahmen sind besonders zu erwähnen.

Erstes Beispiel: Kinderbetreuungsangebot:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird Frauen (und Männern) gerade durch ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot erleichtert.

Das Hessische Sozialministerium bietet seinen Beschäftigten deshalb ein kombiniertes Arbeits-/Kinderzimmer an. Dieses Angebot begegnet Notsituationen, die dadurch entstehen können, dass die regelmäßig organisierte Kinderbetreuung versagt, der Urlaub verbraucht ist oder der Kindergarten geschlossen bleiben muss. Tritt ein solcher Notfall ein, lässt sich spontan nur selten ein Betreuungsplatz finden. Sollte die Nutzung des kombinierten Arbeits/Kinderzimmers am gewünschten Tag nicht möglich sein, kann alternativ die eigens eingerichtete Spielkiste ausgeliehen werden.

Weiterhin gibt es im Landesdienst drei Kindertagesstätten, die durch das Land unterstützt werden:

· Elterngemeinschaft Kiddy e.V. (Bereitschaftspolizeipräsidium)

· KiTa Nesthäkchen e.V. (Hessische Zentrale für Datenverarbeitung) und

· LaKiTa Landeshaus Wiesbaden (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung).

Die Einrichtungen bieten auch Krippenplätze an. Gerade diese Möglichkeit unterstützt die schnelle Rückkehr von Frauen aus der Elternzeit. Sie erhalten damit ihre erworbenen Qualifikationen ebenso wie den Kontakt zu ihrem fachlichen Umfeld.