Baurechtsbeschaffung

Die Verwaltungskosten für Planung, Baurechtsbeschaffung und Bauüberwachung von Straßenbaumaßnahmen sind von vielen Faktoren abhängig.

Maßgeblich sind z. B. die Lage (Ballungsgebiet oder ländlicher Raum) sowie die örtlichen und technischen Gegebenheiten des Projekts (Anzahl der Ingenieurbauwerke, Baugrundverhältnisse), das Vorhandensein von Schutzgebieten (Grundwasser, FFH, Vogelschutz), die Eigentumsverhältnissen der benötigten Grundflächen, die Art der Baurechtsbeschaffung (Planfeststellung, Plangenehmigung, Bebauungsplanverfahren, Entfallen der Planfeststellung) und nicht zuletzt die Kooperation mit den betroffenen Kommunen.

Die für einzelne Projekte anfallenden Verwaltungskosten auf die Länge des Projekts zu beziehen, liefert deshalb keinen sehr aussagekräftigen statistischen Wert. Es hat sich herausgestellt, dass der Bezug auf die Baukosten eines Projekts eine deutlich höhere Aussagekraft hat.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in der Regel die Zeitspanne vom Beginn der Planung eines Projekts bis zu seiner Fertigstellung sich über einen oder mehrere Jahreswechsel erstreckt, die Bau- und Verwaltungskosten (Bauherrenkosten) aber jährlich erfasst werden. Somit sind in den jährlichen Bauherrenkosten nur Teilkosten dieser mehrjährigen Projekte enthalten. Ein Bezug auf die Länge der Projekte ist somit zumindest für diese Projekte auch aufgrund der jährlichen Erfassung der Bauherrenkosten nicht möglich.

Zur Dokumentation der Kosten der hessischen Straßenbauprojekte wurde erstmalig im Mai dieses Jahres ein Bauherrenkostenbericht erstellt. In diesem Bericht werden die Kosten für Planung und Bau der im vorangegangen Jahr 2006 bearbeiteten Projekte der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) dargestellt. Die Kostendaten werden im Buchungssystem SAP erfasst und ausgewertet. Das Programm enthält 2.487 Projekte, die derzeit in der HSVV bebucht werden.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie hoch sind die Verfahrenskosten (Personal- und Sachkosten) für 1 km Bundesfernstraße beziehungsweise 1 km Landesstraße?

Frage 2. Sofern eine Aufschlüsselung nach Bundesstraßen und Landesstraßen nicht möglich ist, wie hoch sind die durchschnittlichen Verfahrenskosten für 1 km Bundes-/Landesstraße?

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet:

Die Bauherrenkosten bestehen aus den Baukosten und den Verwaltungskosten. Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die reinen Bauleistungen und den Grunderwerb anfallen. Zu den Verwaltungskosten zählen die Verwaltungskosten der HSVV (Personal-, Sach- und Gemeinkosten), die Fremdleistungen (Leistungen, die außerhalb der hessischen Landesverwaltung erbracht werden) und die Verwaltungskosten der anderen hessischen Landesbehörden, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Straßenprojekten anfallen. In der Auswertung dieser Kosten wurde das Verhältnis zwischen Baukosten und Verwaltungskosten dargestellt.

Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen ist die Angabe längenbezogener Kostensätze nicht erfolgt.

Frage 3. Wie viele Mitarbeiter befassen sich in der Straßen- und Verkehrsverwaltung mit dem Neubau von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen?

Wie hoch ist der jeweilig Anteil an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen?

Derzeit sind 673 Stellen in der HSVV mit Mitarbeitern besetzt, die mit der Planung und dem Bau von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beschäftigt sind. 48 v.H. der Projekte sind Bundesmaßnahmen, 32 v.H. Landesmaßnahmen und 20 v.H. Kreismaßnahmen.

Frage 4. Wie hoch ist der jährliche Personalaufwand für die in Frage 3 genannten Maßnahmen?

Der Personalaufwand für die unter Frage 3 genannten Maßnahmen ist in den "Verwaltungskosten" gemäß Tabelle der Antwort auf die Fragen 1 und 2 enthalten.

Frage 5. Werden Personalkosten für die Planung von Straßen durch den Bund erstattet?

Wenn ja, in welchem Umfang jährlich?

Der Bund erstattet den Ländern für Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau seiner Projekte entstehen, 3 v.H. der im Vorjahr verausgabten Investitionen für Bundesstraßenbaumaßnahmen.

Frage 6. Wie hoch sind die den Gebietskörperschaften in Rechnung gestellten Verwaltungskosten für 1 km kommunale Straße?

Die HSVV ist nicht für kommunale Straßen zuständig. Dem entsprechend werden keine Leistungen für Planung und Bau solcher Straßen erbracht und in Rechnung gestellt.

Frage 7. Wie viel Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen befinden sich derzeit in Planung?

Zurzeit befinden sich 1.205 Projekte an Bundesstraßen in Planung und 773

Projekte an Landesstraßen. Für die Landkreise werden 509 Projekte bearbeitet. Die HSVV ist für Kommunalstraßen nicht zuständig Wiesbaden, 18.