Jugendsofortprogramm der beiden Arbeitsämter

Die Statistik der Arbeitsämter gibt keine Auskunft darüber, in wie weit ein junger Mensch nach der Teilnahme an einem Förderprogramm einen Ausbildungsplatz im dualen System oder einen festen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhalten hat, da erstens eine Einzelfallverfolgung nicht möglich ist und zweitens die Gruppe der jungen Menschen unter 25 Jahren in der Ausbildungsstatistik des Arbeitsamtes keine gesondert ausgewiesene Zielgruppe ist.

Betreffend den Verbleib junger Menschen nach der Teilnahme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme schätzen Experten des Bremer Arbeitsamtes den Übergang in eine Ausbildung im dualen System auf etwa 20 % der Teilnehmer/-innen pro Jahrgang. Das Arbeitsamt weist aber darauf hin, dass die Zahl derjenigen Jugendlichen, bei denen die Berufsvorbereitungsmaßnahme erfolgreich zur beruflichen Entscheidungsfindung und Ausbildungsfähigkeit beigetragen hat, sehr viel höher liegt. Viele der Jugendlichen gehen nach der Berufsvorbereitung in eine außerbetriebliche Ausbildung über, besuchen eine weiterführende Schule etc.

Auch der Magistrat Bremerhaven leistet einen Beitrag zur Vermeidung von Ausbildungslosigkeit und stellt aus kommunalen Mitteln Ausbildungsplätze für ausbildungslose junge Menschen zur Verfügung: Nimmt man alle von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen jungen Menschen zusammen, die in Bremen und Bremerhaven über die dargestellten Instanzen und Maßnahmen gefördert wurden, dann ergibt sich folgendes Bild (Doppelnennungen sind möglich):

10. Welches Datenmaterial über Fehlzeiten der Teilnehmer ab 2000 bis laufend in den einzelnen Programmen wird erhoben, und wer koordiniert die Möglichkeiten und Konzepte um die Fehlzeiten zu reduzieren?

Bezogen auf die arbeitsamtsgeförderten Maßnahmen für ausbildungs- und arbeitslose junge Menschen wird eine statistische Gesamtbilanz von Fehlzeiten nicht erstellt. Diese werden aber individuell und tagesgenau festgehalten, auf ihre Ursachen hin geprüft und dokumentiert. Die Informationen darüber werden regelmäßig zwischen den Bildungsträgern und den zuständigen Berufsberatern ausgetauscht. Bei einer Häufung unentschuldigter Fehlzeiten verfügt das Arbeitsamt die Beendigung der Teilnahme eines Jugendlichen an der Maßnahme. Um solche Abbrüche zu vermeiden, werden schon in der Maßnahmekonzeption beim Träger vor Ort sozialpädagogische Betreuungsleistungen für die Jugendlichen eingeplant. Außerdem steht für jede Maßnahme ein spezieller Ansprechpartner beim Arbeitsamt zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund werden in enger Abstimmung von Arbeitsamt und Maßnahmeträger einzelfallbezogene Handlungsstrategien entwickelt. Diese fließen in individuelle Lernpässe und Förderpläne ein, die Qualifizierungsdefizite und durch Fehlzeiten entstandenen Lücken festhalten, mit den jeweiligen Jugendlichen Handlungsstrategien der Aufarbeitung vereinbaren und die Ergebnisse der Aufarbeitung bilanzieren. Diese Vorgehensweise wird auch in den ausschließlich vom Land geförderten Projekten eingehalten.

11. Wer führt Rückkehrgespräche mit den häufiger abwesenden Teilnehmern, und wie werden hierfür die guten betrieblichen Erfahrungen der Personalabteilungen und der Betriebsräte in den Unternehmen genutzt?

Eine einfache Übertragung von Rückkehrgesprächen aus dem betrieblichen Umfeld auf Förderprogramme für ausbildungs- und arbeitslose junge Menschen ist nach Auskunft regionaler Berufsbildungsexperten und -praktikern nicht möglich, da die Zielgruppen sich erst in der Phase der Vorbereitung auf und Ausbildung für den Arbeitsprozess befinden. Der Devise Förden und fordern folgend, werden jedoch nach längeren oder häufigeren Fehlzeiten mit jungen Menschen Gespräche geführt, um den Ursachen für die Fehlzeiten auf den Grund zu gehen, Abhilfestrategien zu ermitteln und auf Basis von Lernpässen und Förderplänen gemeinsam mit dem Jugendlichen zu einer Vereinbarung über die Aufarbeitung des verpassten Lernstoffs zu kommen. Darüber hinaus wird zusammen mit dem Jugendlichen die Kontrolle der Umsetzung dieser Vereinbarung in realistischen Etappen festgelegt und es werden mögliche negative Konsequenzen fortgesetzten Fehlens bis hin zur Beendigung der Teilnahme an der Maßnahme transparent gemacht. So wird versucht, die Selbstverantwortung der Jugendlichen für ihr Handeln zu stärken.

12. Wie hoch war der prozentuale Anteil der eingesetzten arbeitmarktpolitischen Mittel für junge Menschen ab 2000 bis laufend am Gesamtvolumen aller arbeitsmarktpolitischen Programme?

Eine Ermittlung des prozentualen Anteils der eingesetzten arbeitmarktpolitischen Mittel für junge Menschen am Gesamtvolumen aller arbeitsmarktpolitischen Programme ist schwierig, weil über verschiedene allgemeine Förderprogramme auch Jugendliche gefördert werden, ohne dass sie gesondert ausgewiesen würden.

Unter diesem Vorbehalt wird im Folgenden versucht, dort Anteile von speziell auf Jugendliche abgestellten Fördermitteln auszuweisen, wo das möglich und sinnvoll erscheint: Dargestellt wird der Anteil der Jugendprogramme der Arbeitsämter am Eingliederungstitel der Arbeitsämter sowie der Anteil der Fördermittel für Jugendmaßnahmen am Gesamtfördervolumen der Fonds I und VI im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP).

Seitens des Bremer Arbeitsamtes werden über den Eingliederungstitel (EGT) spezifische Förderprogramme zur Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration junger Menschen umgesetzt. Dafür wurden in den Jahren 2000 bis 2002 jeweils zwischen 5,4 % (2000) und 5,7 % (2002) der Mittel des Eingliederungstitels gebunden. Die Tabelle zeigt die absoluten Summen und Prozentanteile der spezifischen Jugendprogramme im Eingliederungstitel (EGT) auf:

Darüber hinaus setzt das Arbeitsamt Bremen zusätzliche Mittel als Freie Förderung sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Sonderform der Maßnahmen Arbeiten und Lernen ein, an denen Jugendliche partizipieren.

Hinzu kommen noch folgende Fördersummen aus dem Jugendsofortprogramm der Bundesregierung, die über das Arbeitsamt Bremen verwaltet werden:

Auch in Bremerhaven werden über den Eingliederungstitel (EGT) spezifische Förderprogramme zur Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration junger Menschen durchgeführt. Die dafür festgelegten Mittel bewegen sich in folgender Größenordnung:

Auch über das Arbeitsamt Bremerhaven stehen Mittel aus dem Jugendsofortprogramm der Bundesregierung zur Verfügung:

Über das Jugendsofortprogramm der beiden Arbeitsämter Bremen und Bremerhaven flossen damit in den Jahren 2000 bis 2002 folgende Fördersummen ins Land Bremen:

Im Qualifizierungsfonds (Fonds I) des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) konnte ein erheblicher Teil der Fördermittel speziell für junge Menschen mobilisiert werden. Die absoluten Zahlen und die Prozentanteile der Maßnahmen für Jugendliche am Gesamtvolumen der Fördermittel im Qualifizierungsfonds geht aus der nachstehenden Übersicht hervor:

Im Fonds V Beschäftigungsförderung nach SGB III des BAP wurden in den Jahren 2000 bis 2002 im Rahmen des ABM-Projektes Arbeiten und Lernen durchschnittlich jährlich 0,4 Mio.? an arbeitsmarktpolitischen Mitteln eingesetzt. Das entspricht einem Anteil am Gesamtvolumen aller arbeitsmarktpolitischen Programme des Fonds V i. H. v. durchschnittlich ca. 2 % jährlich.

Da über die Förderung weiterer junger Menschen bis 25 Jahre in den Programmen SAM, Integrationshilfen sowie in den sonstigen ABM keine Daten vorliegen (vergl. Antworten zu den Fragen 5 und 9), liegt der durchschnittliche jährliche Anteil am Gesamtvolumen aller arbeitsmarktpolitischen Programme real über 2 % jährlich.

Über den Fonds VI Kommunale Beschäftigungsförderung des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) wurden in den Jahren 2000 bis 2002 zwischen 9 % und 11 % der gesamten Fondmittel speziell für junge Menschen eingesetzt. Näheres ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: