Liquiditätsengpässe

Der Wirtschaftsplan, das zugehörige Produktblatt und der kamerale Haushalt sind entsprechend anzupassen.

Begründung des Änderungsantrags:

Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) war bisher in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Das Finanzamt München hat der MPG diese Berechtigung für die vergangenen Jahre und für die Zukunft entzogen. Der Mehrbedarf ergibt sich aus einer Nachzahlung in Höhe von 136,7 Mio. an das Finanzamt zur Erstattung von Vorsteuerabzügen in den vergangenen drei Jahren und einem Zusatzbedarf für 2008 aus dem gleichen Grund in Höhe von 74,0 Mio.. Die Hälfte hiervon finanziert der Bund, die andere Hälfte wird nach der Ausführungsvereinbarung zur Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft wiederum zu 50% nach dem Königsteiner Schlüssel (Anteil Hessen derzeit 7,21068%) und zu 50% nach dem Anteil des Finanzierungsbedarfs der Einrichtungen in dem jeweiligen Land (Sitzlandquote derzeit 4,9464%) umgelegt. Die Rückzahlung wird voraussichtlich Anfang 2008 nach Eingang des Steuerbescheides fällig, sodass der MPG, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, dieser Betrag auch zu diesem Zeitpunkt durch die Zuwendungsgeber zugewiesen werden muss.