Ausbildung

Überfälliger und kurzfristiger Erhaltungsbedarf

Trotz des ansprechenden Zustands der Straßennetze hätten durchweg alle Gemeinden hohe Summen in ihre Straßen zu investieren. Die Gemeinden können den Investitionsstau mit vorhandenen Mitteln nicht abbauen.

Zweiundachtzigste Vergleichende Prüfung „Straßenunterhalt" Zwölfter Zusammenfassender Bericht 133

9.11 Straßenkataster

Ohne genaue Kenntnisse des Bestands des kommunalen Straßennetzes ist eine realistische Erhaltungsplanung undenkbar. Aus diesem Grund sollte eine moderne Gemeinde ein Straßenkataster anlegen. Es vermittelt einen Blick auf Länge und Fläche des Straßennetzes sowie auf die Höhe des Anlagevermögens. Zudem enthält es Aussagen über die Altersverteilung des Straßennetzes. Damit bildet das Straßenkataster die unverzichtbare Datengrundlage152 für die Aufstellung eines nach Nutzen-KostenKriterien optimierten Erhaltungsprogramms.

Ein Straßenkataster fehlte in 11 der 14 Gemeinden. Liederbach, Neukirchen (Knüllgebirge) und Weilmünster hatte einige Ansätze zur Dokumentation des Straßennetzes.

Die technischen Voraussetzungen zum Aufbau eines EDV-gestützten Straßenkatasters wären in allen Gemeinden vorhanden gewesen. Alle Gemeinden besaßen wegen der Dokumentation und Überwachung ihrer Abwasserkanäle ein solches System. Der Bestand des Straßennetzes könnte unproblematisch integriert werden. Das Straßenkataster wäre mit überschaubarem Aufwand aufzubauen.

9.12 Planung des Straßenunterhalts Erhaltungsmaßnahmen brauchen keine Entwurfsplanung, da der vorhandene Straßenbestand lediglich erneuert, aber nicht geändert wird. Um- oder Ausbaumaßnahmen, so die Umgestaltung eines Dorfplatzes, setzen dagegen eine umfassende Entwurfsplanung voraus, da sich der Bestand ändert.

Entwurfsplanungen waren in 131 Fällen notwendig. Alle geprüften Maßnahmen waren angemessen. In 22 der 131 Fälle waren die Planungen aus technischer Sicht zu beanstanden. Dies betraf 6 von 14 Gemeinden (Flieden, Großalmerode, Mücke, Neukirchen/Knüllgebirge, Neustadt (Hessen), Weilmünster). Dabei fiel auf, dass es sich überwiegend um Mängel in der Ausführungsplanung von Pflasterflächen handelte. Aus diesem Grund wurden die Gemeinden im Verlauf der Prüfung ausführlich auf die festgestellten Mängel sowie den Bezug zum aktuell geltenden Regelwerk hingewiesen. Die festgestellten Defizite in der Entwicklung des technischen Regelwerks von Pflasterbauweisen veranlassten die Überörtliche Prüfung, den Verantwortlichen vor Ort zu raten, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Beispiele für eine unzureichende Planung zeigen Ansicht 103 und Ansicht 104. Dort wurde versäumt, geeignete Anforderungen an die Ausführung der darunter befindlichen Schichten (Mücke) oder an die Entwässerung (Neustadt) festzuschreiben.

Ansicht 103: Ausbildung von Unebenheiten (Absackungen) und Ausbildung einer offenen Fuge an der Bordsteinkante. Gemeinde Mücke. Aufnahme aus dem Jahr 2002.

152 Bezüglich der konkreten Gestaltung wird auf die Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), insbesondere die „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement für Innerortsstraßen (EEM-I), Entwurf 2002" hingewiesen.

Bauvorbereitung 134 Zwölfter Zusammenfassender Bericht Ansicht 104: Pflasterschäden in der Ringsstraße in Neustadt (Hessen). Zur Entwässerungsrinne hin abgekipptes Pflaster. Aufnahme aus dem Jahr 2002.

9.13 Bauvorbereitung

Die Bauvorbereitung umfasst das Aufstellen der Vergabeunterlagen sowie die Ausschreibung und die Vergabe.

Ansicht 105: Beispiel für eine Straße der Zustandsklasse 2. Neukirchen (Knüllgebirge). Aufnahme aus dem Jahr 2002.

Aus technischer Sicht zeigten sich in den Vergabeunterlagen, unabhängig von der Art der Vergabe, in 161 von 238 Fällen Mängel gegenüber den Forderungen der Technischen Regelwerke. Davon waren alle Gemeinden betroffen.