Die kommunale Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

Änderungen von Vorschriften 170 Zwölfter Zusammenfassender Bericht

Änderungen von Vorschriften

Die Prüfung ergab keine Notwendigkeit, Rechtsvorschriften aufzugeben oder zu ändern.

Wirtschaftsförderung als Aufgabe in Mittelzentren Mittelzentren haben nach dem Landesentwicklungsplan Hessen 2000 mittelstädtischen Charakter und sollen möglichst 7.000 Einwohner im zentralen Ortsteil haben. Der Mittelbereich umfasst mindestens 40.000 Einwohner im Verdichtungsraum und 20.

Einwohner im ländlichen Raum. Mittelzentren sind Standorte für gehobene wirtschaftliche, kulturelle, soziale, politische und private Dienstleistungen. Sie werden in der Landesplanung benannt.

Die kommunale Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Die kommunalen Körperschaften nehmen sie auf Grund des allgemeinen Gebots der Daseinsvorsorge für die Einwohner (Art. 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Art 137

Hessische Verfassung, § 1 Absatz 1 Satz 2 HGO) wahr. Man kann Wirtschaftsförderung wie folgt unterteilen:

· Bestandspflege der vorhandenen Unternehmen

· Neuansiedlung von Unternehmen

· Hilfestellung bei Existenzgründungen

Auch wenn unmittelbare Vorschriften für die kommunale Wirtschaftsförderung nicht bestehen, erhält sie einen rechtlichen Rahmen im hessischen Planungsrecht. Nach § 8 Absatz 7 Satz 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes sind die Behörden des Landes, die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen öffentlichen Planungsträger verpflichtet, die im Regionalplan festgelegten Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten und zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Für Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen wurden Regionalpläne aufgestellt. Deren zentrales wirtschaftspolitisches Ziel ist Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Organisationsstruktur und Aufgabenwahrnehmung

In den geprüften Städten nahmen durchweg die Bürgermeister und die leitenden Verwaltungsmitarbeiter die Aufgabe der Wirtschaftsförderung wahr.

In Bad Wildungen war die Aufgabe der Wirtschaftsförderung vollständig aus der Verwaltung ausgegliedert. In den übrigen Mittelzentren galt dies allenfalls für Teilbereiche wie die Akquisition von Neuansiedlungen und verwandte Aufgaben wie Tourismus und Stadtmarketing (siehe Ansicht 137).

Die Mittelzentren sahen die operative Hauptaufgabe der Wirtschaftsförderung darin, das Gewerbe zu betreuen. In allen Städten des Vergleichsrings war Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ein zentrales Anliegen.

179 Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (festgestellt durch Rechtsverordnung vom 13. Dezember 2000, GVBl. 2001, Teil I, S. 2), S. 21 f.

180 Siehe Regionalplan Nordhessen 2000, Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. August 2001

(S. 2901 ­ 3009), S. 2901 und 2902; Regionalplan Mittelhessen 2001, Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 18. Juni 2001

(S. 2190 ­ 2284), S. 2190, 2268 und 2269; Regionalplan Südhessen 2000, Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 5. Februar 2001

(S. 614 ­ 643), S. 614 und 615

Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe Fünfundachtzigste Vergleichende Prüfung „Wirtschaftsförderung in Mittelzentren" Zwölfter Zusammenfassender Bericht 171

Die Prüfung ergab, dass Finanzkraft und personelle Ressourcen in den Mittelzentren im Allgemeinen nicht ausreichten, um Wirtschaftsförderung intensiv und nachhaltig betreiben zu können. Damit die Städte ihrem zentralen Anliegen dennoch gerecht werden können, empfiehlt es sich, zunächst ein Leitbild im Sinne einer idealhaften, richtungsweisenden Vorstellung, die ein Ziel für die Handlungsfelder beschreibt, zu definieren. Darauf aufbauend sollten konkrete Politikziele für die Wirtschaftsförderung beschrieben und von den Stadtverordnetenversammlungen beschlossen werden. In welchem Umfang die Ziele erreicht wurden, sollte dann in einer akzeptablen Zeit messbar sein.

Wirtschaftlich vertretbare Lösungen für diese Problematik bietet eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden (siehe Kapitel 11.18 „Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft").10 Bestandspflege 17 Mittelzentren181 besuchten in den letzten Jahren systematisch größere, ortsansässige Unternehmen und nahmen an Zusammenkünften der örtlichen Gewerbetreibenden teil, um ihre Probleme kennen zu lernen und Abhilfe zu schaffen.

Einen systematischen, vollständigen und auch dokumentierten Überblick darüber, welche Unternehmen wann besucht wurden, hatten die meisten Verwaltungen nicht.

Aus Vermerken ließen sich die Kontakte nur mit erheblichen Lücken ermitteln. Die in den Kontakten gesammelten Informationen wurden nicht systematisch ausgewertet.

Die Qualität der Dokumentation ließe sich verbessern, wenn die Informationstechnik intensiver genutzt würde. Damit könnten nicht nur Basisinformationen über die Unternehmen (Arbeitsplätze, Flächenverbrauch) und von Maklern (Leerstandsquoten, Kündigungen) gespeichert, sondern es könnte in Kürze auch ein umfassender Überblick über die Kontakte, Aktivitäten und die Entwicklung der Eckdaten gewonnen werden.

Der Mehraufwand in der Pflege ist gering.

Zudem verlangt eine zielgenaue Wirtschaftsförderung, dass die Städte wichtige Arbeitsmarktdaten der vergangenen zehn Jahre (Arbeitslosenquoten, Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, gewonnene Dauerarbeitsplätze, Mitarbeiter in den Unternehmen, Kaufkraftkennziffern) kennen und systematisch aufbereiten.

Die Prüfung zeigt, dass in den Verwaltungen Schwierigkeiten bestehen, diese Daten zu beschaffen und vorzuhalten.

Die Mängel beruhten insbesondere darauf, dass Daten überörtlicher Stellen nur bis auf die Ebene des Landkreises oder des Arbeitsamtsbezirks herunter gebrochen wurden.

Darüber hinaus wirkt sich nachteilig aus, wenn die Gebiete der Landkreise, der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsämter nicht deckungsgleich sind und Abgrenzungsprobleme eine Auswertung auf Gemeindeebene ausschließen.

Aus Sicht der Überörtlichen Prüfung empfiehlt sich, für das Datenmaterial landesweit Strukturen zu schaffen, die wichtige wirtschafts- und arbeitsmarktrelevante Daten und Kennzahlen den Gemeinden zeitnah und einheitlich aufbereitet mit Bezug auf das Gemeindegebiet zur Verfügung stellen.

181 Bebra, Büdingen, Eschborn, Flörsheim am Main, Heppenheim, Herborn, Heusenstamm, Hofgeismar, Hünfeld, Laubach, Lauterbach (Hessen), Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Stadtallendorf, Weiterstadt.