Dieseltriebwagen

Die ergänzt auf den nicht elektrifizierten Nebenstrecken das SPNV-Angebot in der Region Bremen. Hier sollen zukünftig moderne Dieseltriebwagen im Takt verkehren:

- RB 4 Bremen ­ Langwedel ­ Soltau ­ Uelzen. Auf dieser Linie soll die Schieneninfrastruktur auf dem Abschnitt Langwedel ­ Uelzen saniert und ausgebaut werden. Nach Realisierung dieser Maßnahme durch die DB Netz AG ist der Einsatz moderner Dieseltriebwagen und eine Vertaktung des Angebotes vorgesehen.

- RB 6 Bremen ­ Delmenhorst ­ Vechta ­ Osnabrück

- RB 10 Bremerhaven ­ Bremervörde ­ Hamburg-Neugraben (EVB).

- RB 11 Bremerhaven ­ Cuxhaven. Diese Linie werden voraussichtlich ab Dezember 2003 die DB Regio AG und die Eisenbahn und Verkehrsbetriebe (EVB) gemeinsam unter dem Namen Nordseebahn betreiben. Gegenüber heute sollen rund 25 Prozent mehr Zugleistungen angeboten werden.

Für den Betrieb werden moderne Dieseltriebwagen eingesetzt, die die EVB vom Fahrzeugpool der landeseigenen Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) geleast hat.

Weiterentwicklung des VBN- Tarifs

Der VBN-Tarif ist unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten, seiner monetären Ergiebigkeit sowie der Entwicklung der von den Gebietskörperschaften zu leistenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste in seiner Ausgestaltung und der Anwendbarkeit durch den Kunden weiter zu vereinfachen. Insbesondere tarifbedingte Zugangshemmnisse sollen abgebaut werden.

Im Hinblick auf zukünftige Wettbewerbsverfahren ist die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen so zu ordnen und transparent zu machen, dass den Aufgabenträgern hinreichende kalkulatorische Angaben für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von Verkehrsleistungen zur Verfügung stehen. Weiterhin soll das Einnahmeaufteilungsverfahren im Hinblick auf die Zuschneidung von Mehreinnahmen optimiert werden.

Wettbewerb

Im Zuge der Regionalisierung des ÖPNV sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass sich Wettbewerb zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV entwickeln kann. Bedingt durch die geographische Lage des Landes Bremen als Zwei-Städte-Staat, bei dem alle SPNV-Linien die Landesgrenzen überschreiten, kann die Durchführung des Wettbewerbs nur gemeinsam mit dem niedersächsischen Aufgabenträger LNVG erfolgen.

Die Länder Bremen und Niedersachsen verfolgen mit der Einführung von Wettbewerb das gemeinsame Ziel, den Zuschussbedarf bei gleicher oder verbesserter Qualität zu verringern. Dabei soll der Wettbewerb nicht nur auf Kostenkriterien reduziert werden, sondern es sollen auch Leistungs- und Qualitätsfaktoren berücksichtigt werden.

Aus Sicht des Landes Bremen sollen bei zukünftigen Wettbewerbsverfahren folgende Eckwerte gelten: Liniennetze

- An den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet. Berücksichtigung der vorhandenen und der potenziellen Verkehrsnachfrage;

- Wirtschaftlicher Einsatz von Fahrzeugen und Personal;

- Attraktivität für Wettbewerber.

Tarif

- Integration in den VBN-Tarif.

Fahrzeuge

- Einsatz von modernen, komfortablen und umweltfreundlichen Fahrzeugen.

Regio-S-Bahn mit Elektrotriebzügen, mit lokbespannten Doppelstockzügen, übrige Regionalstrecken mit Dieseltriebwagen;

- Fahrzeugbeschaffung entweder durch Verkehrsunternehmen oder durch Aufgabenträger;

- Behindertengerechtigkeit.

Verkehrsvertrag

- Verbindung von unternehmerischem Handeln und Kundeninteressen,

- Anreize für zusätzliche Fahrgäste und für Qualitätsverbesserungen, z. B. im Bereich Personal und Kundenservice,

- Qualitätskontrolle über Kundenmonitor,

- Informations- und Kooperationspflichten Mitgliedschaft im VBN bzw. Kooperationsvertrag,

- Regelungen zu Marketing und Service.

4 Maßnahmenkatalog

Finanzierung des SPNV

Nach § 8 (2) BremÖPNVG bildet der Nahverkehrsplan den Rahmen für die Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV. Er soll planerische Maßnahmen vorsehen und eine Übersicht über wichtige kurz-, mittel- und langfristige Vorhaben im Gesamtzusammenhang enthalten. Deren Festlegungen können, dem Charakter einer Rahmenplanung entsprechend, nicht abschließend sein im Hinblick auf die

- Nennung und Ausprägung der Maßnahmen,

- Kosten, Priorität sowie

- Finanzierung.

Insoweit sind die folgenden Maßnahmen-Tabellen nicht abschließend für die gesamte Laufzeit des NVP von 2003 bis 2007. Dies bedeutet, dass z. B. jeweils die tatsächlichen finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, Vorhaben mit Prüfauftrag bei negativem Ergebnis oder nicht ausreichendem Nutzen-/ Kosten-Verhältnis nicht weiter zu verfolgen sind, oder die weitere Planung ruht, wenn z. B. politische Beschlüsse oder rechtliche Hindernisse dem Fortgang entgegenstehen; andererseits ist die ÖPNV-Planung auch für neue Vorhaben offen, die in der Laufzeit des NVP 2 initiiert werden.

Die Ausprägung ist bei vielen Maßnahmen von der weiteren Planung abhängig.

Dies gilt für kleinere Maßnahmen, z. B. Umbau von aber vor allem für die größeren Vorhaben, z. B. und SPNV-Infrastrukturausbau, bei denen über die Planungsstufen Machbarkeitsstudie, Variantenuntersuchung, Vorentwurf, (Standardisierte) Bewertung, Ausbauplan und Planänderungen nach gesetzlichen Verfahren eine steigende Konkretisierung erreicht wird. Hierbei können Rückkopplungen zwischen den Planungsstufen zu einer ­ auch grundlegenden ­ Modifizierung der Planung und z. B. auch der Kosten führen.

Bei größeren Vorhaben setzt die weitere Planung bis hin zur Realisierung jeweils eine Beschlussfassung der entsprechenden Gremien voraus. Die Landesgrenze überschreitende Vorhaben sind mit den niedersächsischen Gebietskörperschaften bzw. den Aufgabenträgern abzustimmen.

Soweit Kosten im Rahmen von Planungen in jeweiliger Konkretisierung bereits geschätzt oder ermittelt wurden, sind diese zur Übersicht über die Kosten und zum Vergleich der Maßnahmen untereinander angegeben. Es werden Gesamtkosten (Planung plus Realisierung) angegeben. Da die größeren Infrastrukturvorhaben lange Planungs- und Verfahrenslaufzeiten haben, ist mit dem Beginn der baulichen Umsetzung und entsprechenden Kosten erst zum Ende der Laufzeit des NVP zu rechnen.

Im Hinblick auf die Priorität werden zwei Stufen unterschieden. Dabei besitzen Maßnahmen mit Priorität I eine besondere politische Wertigkeit als zu verfolgendes Ziel. Diese Maßnahmen haben bei dem zurzeit vorliegenden Wissensstand eine hohe verkehrliche Bedeutung in Relation zum Aufwand (Ausnahme Prüfaufträge) und sollen in der Laufzeit des NVP 2003 bis 2007 planerisch angegangen und z. T. realisiert werden. Maßnahmen zur Optimierung des Nahverkehrsangebotes, deren Realisierung ab 2008 angestrebt werden sollte, erhalten Priorität II.

Bei den größeren Maßnahmen des ÖPNV wird zur Orientierung der Planungsbzw. Verfahrensstand angegeben.

Im Hinblick auf die Art der Finanzierung ist darauf hinzuweisen, dass sich die Angabe grundsätzlich nur auf die mögliche Finanzierung bezieht und die Maßnahmen insgesamt grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Ressourcen stehen. Die oberste Grenze einer Finanzierung durch Drittmittel bilden die der Freien Hansestadt Bremen zugebilligten jährlichen Kontingente der Bundesfinanzhilfen nach und GVFG.

In der nachfolgenden Übersicht sind die nach den derzeitig gültigen Bundesgesetzen der Freien Hansestadt Bremen für Finanzhilfen zur Verfügung stehenden Mittel enthalten. Die in der Übersicht aufgeführten Finanzhilfen stehen nicht im vollen Umfang für die in den Maßnahme-Tabellen aufgeführten Planerischen Maßnahmen zur Verfügung, da aus diesen Mitteln auch die bereits angelaufenen Maßnahmen und neue Ersatz- und Ausbaumaßnahmen des ÖPNV zu finanzieren sind.

Konsumtive Maßnahmen Finanzhilfen zu den Betriebskosten im Schienenpersonennahverkehr werden nach § 11 Abs. 1 und 2 BremÖPNVG gewährt. Die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Angebotsverbesserungen im SPNV stehen sämtlich noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Abstimmung mit dem Land Niedersachsen, da ihre Auswirkungen grenzüberschreitend sind, bzw. bedürfen noch vertiefter wirtschaftlicher oder technischer Untersuchungen, bevor sie umgesetzt werden können.