Wahlrecht ab 16

Feststellung: Wir, der Ausschuss Jugendpolitik, haben festgestellt, dass aufgrund des Wahlalters ab 18 Jahren, Jugendliche von politischen Entscheidungen ausgeschlossen sind. Politiker, die über jugendrelevante Themen mitentscheiden, sehen oftmals keinen Rechtfertigungsgrund vor den Jugendlichen, die keine Stimme und somit keinen Einfluss auf den Wahlprozess haben.

Des Weiteren würden sich Jugendliche, die mit 16 Jahren bereits in politische Geschehen eingreifen können, früher über Parteien und politische Themen informieren.

Forderung: Deswegen fordern wir, die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunal- und Bürgerschaftswahlen ab 16 Jahren. Allerdings fordern wir nur das aktive Wahlrecht, da man für das passive Wahlrecht die Verfassung ändern müsste, um die Geschäftsfähigkeit mit 16 Jahren zu ermöglichen.

Umsetzung:

Diese Forderung ist recht einfach umzusetzen, da man nur den § 1 Abs. 1 des Bremischen Wahlgesetzes ändern müsste.

Wir fordern, dass der Senat in einem Bericht, Rechenschaft über all die von uns gestellten Forderungen ablegt.

Unterausschuss Jugendkriminalität Frühes Aufklären und Gewaltprävention

Wir haben festgestellt, dass die Jugendkriminalität hauptsächlich auf zwei Ursachen beruht: Einerseits durch die falsche Erziehung durch die Eltern und Lehrer, andererseits aufgrund mangelnder Freizeitbeschäftigung (Langeweile). Den Hauptanteil der kriminellen Taten nimmt die körperliche Gewalt ein. Aufgrund dessen stellen wir zur Prävention folgende Forderungen:

- Um die Kinder möglichst früh für Gewalt und Kriminalität zu sensibilisieren und ihnen angemessene Verhaltensmöglichkeiten aufzuzeigen, fordern wir ab der 1. Klasse eine fest im Lehrplan verankerte Stunde, in welcher der Klassenlehrer mit den Schülern über Konflikte und Kriminalität spricht und Möglichkeiten zur Lösung aufzeigt.

- Außerdem fordern wir, dass man Kinder ab der 5. Klasse über legale und illegale Drogen, ihre Wirkung, den Gebrauch von Waffen und die daraus resultierenden Folgen in einer sich z. B. vierteljährlich wiederholenden schulinternen Veranstaltung konkret aufklärt.

- Weiterhin fordern wir für Schüler ab der 9. Klasse berufsvorbereitende Wahlpflichtangebote, in denen die Jugendlichen auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und um ihnen eine Perspektive zu ermöglichen.

Zum aktiven Umgang mit jugendlicher Kriminalität fordern wir den vermehrten Einsatz von Streetworkern nicht nur in sozialen Brennpunkten.

Zudem fordern wir als Ausschuss Jugendpolitik, dass das Parlament einen Rechenschaftsbericht über die Umsetzung der vom beschlossenen Forderungen abgibt. Dieser ist an das jeweils folgende auszuhändigen.

Unterausschuss Drogen Resolution zur Legalisierung von Cannabis und der damit verbundenen modernen Suchtprävention: Wir, der Unterausschuss Drogen von fordern angesichts der Tatsache, dass die jetzige, auf Abschreckung statt Aufklärung basierende Drogenpolitik, wie vorliegende Studien zeigen, unzeitgemäß und realitätsfern ist, eine selbstverständliche Integration moderner suchtpräventiver Methoden in die alltägliche Bildung, Erziehung und Freizeitgestaltung der Jugendlichen und Kinder.

Unsere Forderung beinhaltet sowohl die Legalisierung, d. h. einen vom Staat kontrollierten und beaufsichtigten Verkauf von Cannabis, als auch äußerste Bemühungen, zunächst ein Bewusstsein für das tatsächliche Konsumverhalten der Jugendlichen zu schaffen und den gewonnenen Erkenntnissen eine moderne Suchtprävention folgen zu lassen.

Es ist statistisch bewiesen, dass jede dritte Person zwischen 14 und 18 schon mindestens einmal Cannabis geraucht hat. Schon ca. 15 Millionen Menschen in Deutschland haben es probiert.

Außerdem ist es medizinisch bewiesen, dass zwar eine psychische, aber keine physische Abhängigkeit entstehen kann, allerdings betrifft dies nur 8 % der regelmäßig Konsumierenden. Dazu ist zu sagen, dass bei langfristigem, exzessiven Gebrauch psychische Probleme wie Depressionen, Motivationsverlust und Schäden des Kurzzeitgedächtnisses hervorgerufen werden können. Allerdings muss mit dem Vorurteil, Cannabis sei eine Einstiegsdroge ausgeräumt werden. Selbst das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese Vermutung wissenschaftlich nicht tragbar ist!

Wenn man Cannabis legalisiert, muss man keines Falls davon ausgehen, dass die Zahl der Konsumenten steigt. Das Beispiel Holland zeigt, dass die Zahl beständig ist und der Konsum zusätzlich der staatlichen Kontrolle unterliegt. Die unpräzise Gesetzeslage, über die das Bundesverfassungsgericht selbst sagt, dass sie am Rande des verfassungsrechtlichen Rahmens besonderer Prüfung bedürfe, muss bundesweit einheitlich geregelt werden.

Man muss allerdings feststellen, dass momentan in der Gruppe der 18 bis 20-jährigen kaum eine psychische Krankheit so häufig diagnostiziert wird wie Cannabis-Missbrauch oder Abhängigkeit. Diesem kann man nach Meinung des Unterausschusses Drogen nur mit einer modernen und realitätsnahen Suchtprävention vorbeugen.

Der aktuelle Umgang mit dem Thema Drogen an Schulen ist unserer Meinung nach stark unzureichend und nicht dem jetzigen Wissensstand auf diesem Gebiet entsprechend.

Wissenschaftliche Studien beweisen, dass die aktuelle Politik, die mit abschreckenden Methoden versucht, den Drogenkonsum einzudämmen, gescheitert ist.

Die Gesellschaft muss auf transparente Suchtprävention setzten, um das Drogenproblem effektiv in Angriff zu nehmen. Als Grundbausteine der neuen Methodik müssen Aufklärung und neutraler wissenschaftlicher Umgang gelten.

Diese Ansätze müssen bereits in der Orientierungsstufe greifen, da in diesem Alter die Suchtprävention am adäquatesten ist.

Es muss von Experten (ausgebildete Lehrer) ausgehende, fächerübergreifende Unterrichtseinheiten geben, die auf wissenschaftlichem Grund basieren und keine Vorurteile beinhalten (z. B. Biologie: körperliche Wirkung, Gemeinschaftskunde: gesellschaftliche Aspekte, Deutsch: themenbezogene Literatur usw.).

Zur Umsetzung schlagen wir vor, in Anlehnung an das holländische Modell, Cannabis ab 18 Jahren zum Verkauf freizugeben. Dies soll in speziell dafür eingerichteten Coffee-shops oder Apotheken, die einer staatlichen Kontrolle unterliegen, angeboten werden. Hierbei sollen Abgabegrenzen von z. B. 5 g pro Tag pro Person gelten.

Unabhängig davon, welches Modell man vorzieht, eine grundsätzliche Ausweiskontrolle muss Pflicht sein, auch um die Konsumgrenze einzuhalten!

Höchste Wichtigkeit muss ein kontrollierter Anbau und ein staatlich geregelter Verkauf sein, um das Dealen zu erschweren und Schmuggeln zu unterbinden. Ein positiver Nebeneffekt dieser Politik wäre auch die Entziehung finanzieller Mittel der organisierten Kriminalität --> Internationaler Terrorismus. Die Steuereinnahmen und eine mögliche Cannabissteuer würden dem Staat zufallen und somit die Staatsbudgets aufbessern. Auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze würde die konjunkturelle Situation aufbessern.

Abschließend sind wir der Meinung, dass Gesetze sensibel auf die Gesellschaft angepasst sein sollten und so eine mit moderner Suchtprävention einhergehende Legalisierung von Cannabis lediglich eine gesetzliche Anpassung darstellen würde.

Es darf keine (kommerzielle) Werbung für Cannabis gemacht werden.

4. Ausschuss Umwelt Revitalisierung bereits vorhandener Industriebrachen/naturbelassene Flächen erhalten Feststellung:

Bei der Neuansiedlung von Gewerbe und Technologie werden im Land Bremen expansiv bislang naturbelassene Gebiete zubetoniert. Dabei werden internationale Konventionen, wie die FFH-Richtlinien und die Agenda 21, außer Acht gelassen. Dies geschieht anstelle der Revitalisierung bereits vorhandener brachliegender industrieller Nutzflächen. Als Bremenspezifische Beispiele sind hierfür u. a. die Erweiterung des Technologieparks in das Hollerland, sowie die Errichtung des Gewerbeparks in der Wesermarsch anzuführen.

Forderung:

- Revitalisierung bereits vorhandener Industriebrachen als Industrieflächen unter Berücksichtigung ihrer infrastrukturellen und städtebaulichen Vorteilen.

Dies schließt Altlastensanierungen mit ein.

- Daraus erwächst die Forderung naturbelassene Flächen als Umweltschutz bzw. Naherholungsgebiete zu erhalten.

Keine Bebauung des Oeversberg Feststellung:

Die IUB fordert, dass ihr Science-Park auf den nahe liegenden Oeversberg ausgeweitet wird. Es wurde beschlossen, dass die Sportvereine, die den Sportplatz Oeversberg nutzen auf Ersatzflächen ausweichen müssen. Diese Ersatzflächen liegen jedoch nicht im Einzugsbereich der Sportvereine. Sollte dieser Umzug wirklich realisiert werden, hätten die Sportvereine mit starkem Mitgliederschwund zu kämpfen.

Forderung:

Das Land Bremen muss die IUB auffordern, sich andere Flächen für ihren zu suchen.

Es gibt genügend Flächen im Bereich Bremen-Grohn, auf denen sich der niederlassen kann.

Kein Atomstrom in öffentlichen Bremer Gebäuden Feststellung:

In öffentlichen Gebäuden wird trotz des kommenden Aus- bzw. Umstiegs weiterhin Atomstrom genutzt.

Forderung:

- Dass die öffentlichen Gebäude von Atomstrom auf Strom aus regenerativen Energien umgestellt werden. Dies soll direkt aus Profiten der Stromeinsparung finanziert werden.