Umsetzbarkeit des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die neuen Regelungen des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLBG) nach § 69 HLBG für Lehramtsstudierende, die ihr Studium im Wintersemester 2005/2006 aufnehmen, gelten müssen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wird die Landesregierung den in § 69 HLBG genannten Termin halten können?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die in der Umsetzungsverordnung vorzunehmenden Zuweisungen der Leistungspunktebudgets unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des HLBG durch die Hochschulen in Studienordnungen sind?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass neun Monate vor Beginn des Wintersemesters 2005/2006 den Hochschulen in letzter Konsequenz weder die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Studienbereiche der Lehramtsstudiengänge noch weitere für Studienordnungen relevante Parameter bekannt sind?

5. Wann wird die Verordnung in Kraft treten?

6. a) Wie viele Studienordnungen müssen aufgrund des Lehrerbildungsgesetzes an den Hochschulen neu erlassen werden (bitte nach Hochschulen und Studiengängen aufgliedern)?

b) Wie viele Studienordnungen davon müssen durch den Neuzuschnitt der Lehrämter inhaltlich neu diskutiert werden (bitte nach Hochschulen und Studiengängen aufgliedern)?

7. Wie sehen an den einzelnen Hochschulen erfahrungsgemäß der Ablauf und die zeitliche Dimension des Prozesses der Konzeption und des Erlasses einer neuen Lehramtsstudienordnung inklusive Beratung in den Gremien, Genehmigung des HMWK in Abstimmung mit dem HKM und Veröffentlichung im Staatsanzeiger aus (bitte nach Hochschulen differenzieren)?

8. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache im Hinblick auf § 69

HLBG, dass Prüfungsverfahren zu studienbegleitenden Prüfungen in der Regel zu Beginn des ersten Semesters mit der Anmeldung beginnen?

9. Wie ist der Stand der Vorbereitung auf die Administration von Modulprüfungen an den Hochschulen?

10. a) Wie viele Stellen mit welchen Aufgaben stehen an den einzelnen Hochschulen in den Lehrerbildungszentren der Umsetzung der Reform zur Verfügung (bitte nach Hochschulen und Studiengängen aufgliedern)?

b) Ist eine Verstärkung geplant?

c) Wie viele Stellen stehen im Geschäftsbereich des HKM für die Reform der Lehrerbildung zur Verfügung?

Wie viele Stellen entsprechen dem im Haushaltsplan des HKM ausgewiesenen "Mehrbedarf aufgrund der Reform der Lehrerbildung"?

11. a) Wie sehen Berechnungen zur Verteilung der Leistungspunkte und der hieraus rechnerisch resultierenden Semesterwochenstunden vonseiten der Landesregierung und vonseiten der Hochschulen zur Umsetzung der Parameter aus, die in der zum Stichtag 2. Januar 2005 den Hochschulen bekannten Version der Umsetzungsverordnung enthalten sind (bitte einzelnen darlegen)?

b) Wie bewertet die Landesregierung diese Berechnungen im Vergleich zur derzeit bestehenden SWS-Verteilung?

12. Warum hat es die Landesregierung versäumt, vor Verabschiedung des Lehrerbildungsgesetzes einen Inhaltekatalog für die Lehrerbildung zu erarbeiten und mit den Hochschulen abzustimmen?

13. In welcher Weise ist sichergestellt, dass die Lehrer bildenden Hochschulen ihr Lehrangebot inhaltlich abstimmen?

14. In welcher Weise könnte auf Grundlage der Antwort auf die Fragen 11 und 13 ein Studienwechsel zwischen hessischen Hochschulen künftig erschwert oder unmöglich sein?

15. In welche Bundesländer können Lehramtsstudierende nach Umsetzung des neuen Lehrerbildungsrechts während des Studiums künftig in der ersten Phase oder vor der zweiten Phase nicht mehr wechseln?

16. Wann werden nach Ansicht der Landesregierung die ersten Studierenden nach neuem Lehrerbildungsrecht an den hessischen Hochschulen aufgenommen werden können?