Gesetz

Die Vectus-Verkehrsgesellschaft (eine Tochter der Hessischen Landesbahn und der Rheinland-Pfälzischen Westerwaldbahn) hat die Ausschreibung des "Westerwaldnetzes" gewonnen und mit Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 den Betrieb entsprechend dem Verkehrsvertrag für zehn Jahre aufgenommen. Das Westerwaldnetz besteht aus den Strecken Limburg-Au, Limburg-Koblenz, LimburgWiesbaden und Limburg-Siershahn mit rund 2,5 Mio. Zugkilometern pro Jahr.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, nach denen die Deutsche Bahn Netz AG sich von der Infrastruktur der Strecke Limburg-Au/Sieg trennen und diese Strecke zur Übernahme durch Dritte ausschreiben will?

Zu einer solchen Absicht liegen keine Erkenntnisse vor.

Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wann die DB Netz AG eine Ausschreibung der Schienenstrecke Limburg-Au/Sieg vornehmen will?

Die DB AG teilt dazu mit, dass eine Abgabe oder Stilllegung der Strecke seitens der DB Netz AG derzeit nicht vorgesehen ist.

Frage 3. Wurde oder wird die DB Netz AG ein Verfahren nach § 11 (Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bei der zuständigen Aufsichtbehörde einleiten?

Nein. Eine solche Absicht oder gar ein anhängiges Verfahren ist nicht bekannt.

Frage 4. Welche Behörde ist in diesem Falle die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 11

AEG? Zuständig wäre das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Frage 5. Was wird die Landesregierung im Falle einer Antragstellung auf Stilllegung durch die DB Netz AG unternehmen, um die Strecke aufrechtzuerhalten?

Es besteht zurzeit kein Handlungsbedarf, zumal für die Nutzung der Strecke ein Verkehrsvertrag für zehn Jahre besteht.

Frage 6. Wie stellt sich die Fahrgast-Auslastung der Strecke Limburg-Au in den Jahren 2000 bis 2004 dar und wie sehen die Fahrgastprognosen für die kommenden Jahre nach dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 aus?

Die DB AG teilt dazu mit, dass "die Frage der Fahrgastauslastung nicht mehr beantwortet werden kann, da die Strecke Limburg-Au seit 15. Dezember 2004 nicht mehr von DB Regio Hessen betrieben wird".

Auch die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) kann derzeit keine Angaben machen, da die Ergebnisse der Verbunderhebung 2004 noch nicht Eingegangen am 22. April 2005 · Ausgegeben am 17. Mai 2005 vorliegen. Die Verkehrsgesellschaft Vectus berichtet, dass seit der Betriebsaufnahme im Dezember 2004 noch keine Fahrgastzählungen durchgeführt wurden. Vectus weist darauf hin, dass durch die Auftraggeber SPNV Nord (Abschnitt in Rheinland-Pfalz) und RMV (Abschnitt in Hessen) eine Vollerhebung in Auftrag gegeben worden sei, die im Mai 2005 beginnt und mit verschiedenen Erhebungsperioden bis November 2005 läuft.

Frage 7. a) Wie hoch waren die Trassenentgelte, die die DB Regio jeweils in den Jahren 2000 bis 2004 an die DB Netz AG zu entrichten hatte?

b) Wie hoch liegen die Trassenentgelte pro Jahr nach dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004, die die Verkehrsgesellschaft Vectus an die DB Netz AG zu zahlen hat?

Das veröffentlichte Trassenpreissystem ist die Grundlage für die Berechnung streckenbezogener Trassenpreise. Die Trassenentgelte, die DB Regio an DB Netz in den Jahren 2000 bis 2004 zu zahlen hatte, sind aber laut DB AG interne Daten. Auch der RMV kann dazu keine Angaben machen, zumal in dem Entgelt, das der RMV gemäß Verkehrsvertrag an DB Regio leistet, verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt sind, die eine Aufschlüsselung der Trassenentgelte für einzelne Streckenabschnitte nicht ermöglichen.

Für den bestellten Regelbetrieb 2005 auf der Strecke Limburg-Au zahlt Vectus rund 3,513 Mio.. Von Vectus wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich durch die Einführung der Regionalfaktoren, die vor allem der Sicherung der Infrastruktur von Nebenstrecken dienen sollen, der Trassenpreis im Westerwald/Taunus-Netz um 30 v.H. erhöht hat.

Frage 8. Welche Auswirkungen hätte eine Trassenstilllegung durch die DB Netz AG als Eigentümerin der Schieneninfrastruktur Limburg-Au auf den bestehenden Verkehrsvertrag, der zwischen dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und dem rheinlandpfälzischen SPNV-Nord als Bestellerin und der Vectus GmbH als Erstellerin der Verkehrsleistungen auf zehn Jahre geschlossen wurde?

Eine unabdingbare Voraussetzung eines Verfahrens nach § 11 AEG, nämlich dass dem Infrastrukturunternehmen (hier DB Netz AG) der Betrieb der Infrastruktureinrichtung nicht mehr zugemutet werden kann, ist nach Lage der Dinge nicht gegeben.