Die Verwaltung ist aufgefordert möglichst zeitnah entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen

10 Organisation und Personalbedarf der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (Kap. 07 20)

Die Außenstellen Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg sollten aufgelöst und die Zahl der Ämterstandorte von zwölf auf acht reduziert werden.

Nach einer empirischen Personalbedarfsschätzung des Rechnungshofs ließen sich durch diese Aufgabenbündelung mehr als 240 Stellen einsparen. Bei Umsetzung der aufgezeigten Reorganisationsempfehlungen könnten Personalkosten in einer geschätzten Größenordnung von rund 16 Mio. Euro pro Jahr eingespart werden.

Die Verwaltung ist aufgefordert, möglichst zeitnah entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen zu ziehen.

Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) ist im Wesentlichen zuständig für

­ Planung, Bau und Erhaltung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie von Radverkehrsanlagen,

­ Straßenausstattung sowie Unterhaltungs-, Betriebs- und Winterdienst.

Die HSVV ist dreistufig gegliedert. Oberste Landesbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Mittelinstanz ist das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. Untere Landesbehörden sind zwölf Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ÄSV) sowie drei Baustoff- und Bodenprüfstellen. Den ÄSV sind insgesamt 60 Straßen- und Autobahnmeistereien bzw. Mischmeistereien nachgeordnet.

Die HSVV wurde auf der Ämterebene zum 1. Juli 1997 aufbauorganisatorisch umstrukturiert. Dabei wurden die ÄSV Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg aufgelöst und den Ämtern Eschwege, Schotten und Dillenburg als Außenstellen zugeordnet. Die Außenstellen wurden als Übergangslösung angesehen. Sie sollten bis Mitte 2002 endgültig aufgelöst werden. DieAußenstellen bestanden zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen (1.August 2002) fort. Die Binnenorganisation der ÄSV wurde zum 1. Januar 2002 neu geordnet. Dabei wurde eine projektorientierte Organisationsstruktur für die Planungs- und Bauaufgaben sowie ein Netzmanagement eingerichtet; zusammenfassbare Aufgaben wurden in Kompetenzcentern gebündelt.

Den ÄSV waren zum 1.August 2002 insgesamt 1.498 Stellen zugeordnet. Die Stellenausstattung der einzelnen Ämter war sehr unterschiedlich. Sie lag zwischen 87 Stellen beim ASV Bensheim und 211 Stellen beim ASV Kassel. Die Länge des zu betreuenden Straßennetzes bewegte sich zwischen 758 Kilometern beim ASV Wiesbaden und 2.725 Kilometern beim ASV Kassel.

Der Rechnungshof hat in den Jahren 2002 und 2003 Organisation und Personalbedarf der ÄSV geprüft.

Der Rechnungshof hat die Reorganisation der vergangenen Jahre und die Ausrichtung der Organisation an der Leistungserstellung als richtigen Schritt zu einer modernen Straßen- und Verkehrsverwaltung gewürdigt. Gleichwohl hat er die Auffassung vertreten, dass die Reorganisation auf der Ämterebene noch nicht abgeschlossen ist. Die Kooperation zwischen den Ämtern und die Bündelung vonAufgaben und Kompetenzen sollte künftig stärker ausgebaut werden.

Zu Tz. 10 Organisation und Personalbedarf der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (Kap. 07 20)

Nach der aufbauorganisatorischen Umstrukturierung der Ämterebene der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) zum 01.07.1997 wurde im Jahre 2002 in einem weiteren Reformschritt eine projektorientierte Organisationsstruktur mit Kompetenzcentern eingerichtet. Diese neue Struktur erlaubt eine flexible Anpassung der Aufgabenerledigung an das beauftragte Planungs- und Bauvolumen.

Ein direkt messbarer Erfolg dieses Prozesses ist die mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 erfolgte Auflösung der seinerzeit noch erforderlichen Außenstellen Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege, Schotten und Dillenburg.

Damit ist eine Forderung des Rechnungshofs zur Ämterstruktur erfüllt.

Durch Beschluss der Landesregierung vom 22.12.2003 wurde festgelegt, dass die Aufgaben der HSVV künftig auf zwölf Ämterstandorte verteilt werden sollen.

Die weitere Vorgabe, im Rahmen der Operation „Sichere Zukunft" insgesamt 410 Stellen abbauen zu müssen, hat den derzeit stattfindenden innerorganisatorischen Veränderungsprozess auf der Ämterebene in der HSVV noch verstärkt. Er ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Das vorgegebene Abbauziel von 410 Stellen auf ein Beschäftigungsvolumen von 3.250 wird bei Fortschreiben der aktuellen Entwicklung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2006 erreicht sein. Es braucht dann aber noch Zeit, bis alle eingeleiteten Reformmaßnahmen greifen. Dies wird 2008 der Fall sein. Insoweit erscheint eine erneute Prüfung und Bewertung durch den Rechnungshof erst zu diesem Zeitpunkt zweckmäßig.

Hierbei wäre dann auch die weitergehende Forderung des Rechnungshofs nach einer Reduzierung der Ämterstandorte auf nur noch acht und dadurch zu erzielende weitergehende Einsparungen insbesondere im Personalbereich (insgesamt nochmals 243

Stellen) im Zusammenhang mit der dann bestehenden Standortstruktur und den durchzuführenden Aufgaben zu bewerten.

Mit der Umsetzung der Standortreorganisationsvorgabe der Hessischen Landesregierung wird die HSVV in ihrem Aufbau so strukturiert sein, dass sie auch künftig die an sie gestellten Aufgaben erfüllen kann. Besondere Herausforderungen, denen sich die HSVV zu stellen hat, sind:

· der Bau wesentlicher Autobahnprojekte wie der A 44 von Kassel nach Eisenach, der A 49 von der AS Neuental bis zur A 5 und von Teilstücken der A 66

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (EPl. 07) 1

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

Der Rechnungshof hat einige Amtsbezirke hinsichtlich Aufgabenumfang und Personalausstattung für zu klein erachtet, um wirtschaftlich arbeiten zu können. In Anlehnung an verwaltungseigene Überlegungen zum Aufgabenbereich Netzmanagement (Straßenunterhaltung, Verkehr) und im Hinblick auf bereits bestehende große Amtsbezirke mit angemessener Ortsnähe hat der Rechnungshof empfohlen, die Ämterstandorte von zwölf auf acht zu reduzieren, um damit verbundene Synergieeffekte nutzen und Stellen einsparen zu können. Mit dem gleichen Ziel hat er vorgeschlagen, die drei Außenstellen in Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg aufzulösen.

Der Rechnungshof ist der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang sich der Personalbedarf der ÄSV durch eine Konzentration der Aufgabenwahrnehmung an weniger Standorten reduzieren lässt. Ziel des gewählten Prüfungsansatzes war, die ÄSV auf der Grundlage von Kennzahlen zu vergleichen. Hierzu wurde für die Aufgabenbereiche Planung, Bau, Netzmanagement und Zentrale Dienste die Wirtschaftlichkeit als eine Verhältnisgröße von Kosten und Leistungen ermittelt. Im Ergebnis waren deutliche Wirtschaftlichkeitsunterschiede zwischen den einzelnen Ämtern festzustellen, deren Ursachen im Einzelnen untersucht wurden.

Der Personalbedarf der einzelnen Aufgabenbereiche wurde mit Hilfe einer anerkannt statistischen Methode (Regressionsanalyse) ermittelt. Dabei wurden die Zusammenhänge zwischen Personalbedarf und Leistungs- und Strukturparametern (Planungsfortschritt,Baufortschritt,Netzlänge,Siedlungsstruktur usw.) untersucht und auf dieser Grundlage die Mindesteinsparpotenziale bei Reorganisation der Ämterebene bestimmt. Nach dieser empirischen Personalbedarfsschätzung ließen sich durchAuflösung der dreiAußenstellen und durch Reduzierung der Zahl der Ämterstandorte von zwölf auf acht 243 Stellen einsparen.

Diese Einsparpotenziale verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufgabenbereiche:

Die ÄSV könnten bei Konzentration der Aufgaben an weniger Standorten ­ auf Grundlage der Personalkostensätze 2003 des Bundesministeriums der Finanzen ­ Personalkosten (inklusive Arbeitsplatzkosten) in einer geschätzten Größenordnung von jährlich rund 16 Mio. Euro einsparen. Nach Ansicht des Rechnungshofs sind diese Einsparungen ohne Einschränkung des Aufgabenvolumens möglich.

Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, bereits bestehende Konzepte zur Reorganisation weiter zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei sollten seine Personalbedarfsschätzungen angemessen berücksichtigt werden und die errechneten Einsparmöglichkeiten als Orientierungsrahmen dienen.

· die Steigerung des Bauvolumens auf mehr als 500 Mio. euro

· die Realisierung des Projekts „Staufreies Hessen 2015"

· die unveränderte Ausbildung von mehr als 200 jungen Menschen

· die weitere Modernisierung der HSVV zu einem betriebswirtschaftlich gesteuerten Dienstleistungsunternehmen.

Die Frage,ob nach erfolgreicher Umsetzung derVorgaben noch weitergehende strukturelle Einschnitte ­ wie dies der Rechnungshof jetzt fordert ­ möglich sein werden, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Hierzu bedarf es genauerAuswertungen weiterer Erfahrungen nach Abschluss der Maßnahme ebenso wie die Betrachtung zukünftiger Aufgaben.

An dieser Stelle muss der Vollständigkeit halber zur Organisation der HSVV noch darauf hingewiesen werden, dass derzeit die drei Baustoff- und Bodenprüfstellen zu einem Amt für Baustoff- und Bodenprüfung zusammengelegt werden.

Aufgabenbereich Einsparpotenziale in Stellen Planung 87

Bau 65

Netzmanagement 50

Zentrale Dienste 41

Insgesamt 243

Tabelle 10-1: Einsparpotenziale

Bemerkungen des Rechnungshofs 10.3

Das Ministerium hat in seiner Stellungnahme u. a. ausgeführt, dass sich die HSVV in einem mehrjährigen tief greifenden Umstrukturierungsprozess befindet. Ein direkt messbarer Erfolg der projektorientierten Organisationsstruktur sei die nunmehr mögliche Auflösung der Außenstellen in Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg.

Hinsichtlich der vom Rechnungshof empfohlenen Reduzierung der Ämterstandorte hat das Ministerium auf das von der Hessischen Landesregierung am 22. Dezember 2003 beschlossene Standortkonzept verwiesen. Danach sollten die zwölf Ämterstandorte beibehalten werden.

Die vom Rechnungshof angewandte Methodik hat das Ministerium für nur bedingt tragfähig erachtet. Mit Hilfe der Regressionsanalyse sei zwar grundsätzlich eine vergleichende Bewertung möglich. Die verwendeten Parameter seien jedoch nicht die von der Straßen- und Verkehrsverwaltung angestrebten Zielzahlen. Die benutzten Leistungsdaten bildeten nicht das gesamte zu bewertende Leistungsspektrum ab.

Weiterhin führt das Ministerium an, dass die HSVV im Rahmen der Operation „Sichere Zukunft" insgesamt 410 Stellen abbauen müsse.

Der Rechnungshof begrüßt die beabsichtigte Auflösung der drei Außenstellen in Bad Hersfeld, Gießen und Weilburg. Er geht davon aus, dass diese realisiert wird und die personalwirtschaftlichen Konsequenzen zeitnah gezogen werden.

Der Rechnungshof hält an seinerAuffassung fest,dass durch Aufgabenbündelung an weniger Standorten Rationalisierungspotenziale erschlossen und Stellen eingespart werden können. Im Gegensatz zum Standortkonzept der Landesregierung bekräftigt er daher seinen Vorschlag, die Zahl der Ämter von zwölf auf acht zu reduzieren.

Die Kritik des Ministeriums an der vom Rechnungshof angewandten Methodik ist nicht nachvollziehbar. Die Regressionsanalyse ist ein geeignetes Instrument, den Personalbedarf empirisch zu schätzen,dieAuswirkungen möglicher Reorganisationsansätze darzustellen und das Spektrum des möglichen Einsparvolumens aufzuzeigen.

Die Einwände des Ministeriums gegen die herangezogenen Parameter und Leistungsdaten sind ebenfalls nicht stichhaltig: Eine empirische Schätzung des Personalbedarfs kann nur aufgrund von Ist-Zahlen ­ und nicht wie vom Ministerium argumentiert „auf der Basis von angestrebten Zielzahlen" ­ erfolgen. Die bei der Analyse herangezogenen Leistungsdaten decken zudem das gesamte Leistungsspektrum ab.

Die bei der Personalbedarfsschätzung angewandte Methodik, die ausgewählten Kennziffern und die Zuverlässigkeit der erzielten Ergebnisse werden im Übrigen durch ein Gutachten von Professor Dr. Hujer (Johann Wolfgang GoetheUniversität Frankfurt am Main) bestätigt. Dieses Gutachten liegt dem Ministerium vor.

Der Rechnungshof verkennt nicht, dass die HSVV im Rahmen der Operation „Sichere Zukunft" 410 Stellen (von insgesamt rund 3.700 Stellen) abbauen muss. Ein Zusammenhang zwischen den auf allen Ebenen der HSVV zu erbringenden Einsparungen und dem vom Rechnungshof allein für die Ämterebene aufgezeigten Einsparpotenzial von 243

Stellen (bei insgesamt 1.498 Stellen) besteht nicht.

Die vom Ministerium bezifferten Stelleneinsparungen sind im Wesentlichen durch wegfallende oder zu verlagernde