Die Adressaten des Berichts haben die Vorschläge des Rechnungshofs aufgenommen und bereits Aktivitäten zur Umsetzung ergriffen
Bemerkungen des Rechnungshofs 1 Bericht nach § 88 Abs. 2 LHO vom 6. August 2004 über die IT-Organisation im Rahmen von E-Government in der Landesverwaltung;Teil I: IT-Sicherheit in der Hessischen Staatskanzlei und den Hessischen Ministerien
Der Rechnungshof hat mit einem Bericht die Hessische Staatskanzlei und die Hessischen Ministerien in Fragen der IT-Sicherheit beraten. Grundlage der Beratung war im Wesentlichen das IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie.
Die Adressaten des Berichts haben die Vorschläge des Rechnungshofs aufgenommen und bereits Aktivitäten zur Umsetzung ergriffen. So wurden IT-Sicherheitsbeauftragte ernannt sowie Konzepte für IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Beseitigung von baulichen Sicherheitsmängeln entwickelt.
Der Bevollmächtigte für E-Government und Informationstechnik hat sich im Rahmen der Inkraftsetzung der IT-Sicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung auf den Bericht des Rechnungshofs zur IT-Organisation bezogen.
2 Bericht nach § 88 Abs. 2 LHO vom 5. August 2004 über die IT-Organisation im Rahmen von E-Government in der Landesverwaltung; Teil II: Einführung von SAP R/3 in der Landesverwaltung
Der Rechnungshof hat sich aus Anlass einer Prüfungsbitte des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags mit der Einführung von SAP R/3 in der Hessischen Landesverwaltung befasst.
Schwerpunkte bildeten die im Rahmen der SAP-Einführung abgeschlossenen Verträge sowie weitere kostenrelevante Bereiche des Projektes, wie insbesondere die Mitarbeiterschulung, die Personalbeistellung, die Ablösung von Altverfahren und die Einbindung der Hochschulen.
Der Rechnungshof hat Anregungen zur Vertragsgestaltung und Verbesserung des Vertragsmanagements gegeben. Er hat auf die Bedeutung einer hinreichenden Personalbeistellung sowie von rechtzeitigen und bedarfsgerechten Mitarbeiterschulungen für den Projekterfolg hingewiesen. In einer konsequenten Umsetzung der Einsparmöglichkeiten durch die Ablösung oder Migration von Altverfahren hat der Rechnungshof einen wichtigen Beitrag zur Budgetentlastung gesehen. Des Weiteren hat er empfohlen, alsbald darüber zu entscheiden, in welcher Ausprägung die Hochschulen in eine ganzheitliche ressortübergreifende Weiterentwicklung der Verwaltungsreform einzubinden sind, den Umfang des Projektes HR22 zu überprüfen und die Kostentransparenz zu verbessern.
Der Rechnungshof hat das Budgetcontrolling als zwischenzeitlich angemessen eingestuft, gleichzeitig auf noch bestehende finanzielle Risiken hingewiesen und die Entwicklung eines adäquaten Risikomanagements empfohlen. Weiterhin hat der Rechnungshof deutlich gemacht, dass gesicherte Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes noch nicht vorliegen.
Das Ministerium hat dem Rechnungshof für die Hinweise gedankt. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme und Risiken seien erkannt und würden durch das Projektmanagement berücksichtigt.
Teil IV Berichte und Stellungnahmen des Rechnungshofs an Landtag und Landesregierung
Projekt HR: Modernisierung des Personalwesens auf der Basis des SAP-Moduls Human Resource
Bemerkungen des Rechnungshofs 3 Bericht nach § 88 Abs. 2 LHO über die vergleichende Prüfung der Fachgebiete Biologie an den hessischen Universitäten vom 17. Februar 2004
Der Rechnungshof hatte den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung über vergleichende Prüfungen der Fachgebiete Mathematik und Psychologie an den hessischen Universitäten unterrichtet. Nunmehr hat der Rechnungshof die Ergebnisse einer nachfolgenden vergleichenden Prüfung der Fachgebiete Biologie der hessischen Universitäten nach § 88 Abs. 2 LHO vorgelegt. Im Einzelnen enthält der Bericht die folgenden Anmerkungen:
Die Kosten je rechnerischen Studierenden und je rechnerischen Studierenden in der Regelstudienzeit lagen in Gießen unter dem Durchschnitt aller Fachgebiete Biologie, während die Fachbereiche in Darmstadt, Frankfurt und Kassel überdurchschnittliche Kosten aufwiesen.
Zwischen der Größe der Fachgebiete Biologie (gemessen an der Zahl der rechnerischen Studierenden in der Regelstudienzeit) und den Kosten bestand ein inverser Zusammenhang. Dieser kann als Argument für die Zentralisierung bestimmter Angebote an einzelnen Studienorten, d. h. eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Universitäten dienen.
Bei den Forschungs- und Lehrleistungen, die anhand der Indikatoren Studiendauer, Absolventen, Promotionen, Habilitationen, Drittmittelvolumen, externe Berufungen, Gastwissenschaftler der Alexander von Humboldt-Stiftung und Veröffentlichungen in international anerkannten Fachzeitschriften gemessen wurden, schnitt die Universität Marburg überdurchschnittlich ab, während die Universität Kassel nur unterdurchschnittliche Ergebnisse erzielte. Die Forschungs- und Lehrprofile der Universitäten Darmstadt, Frankfurt und Gießen zeigten ein gemischtes Bild mit spezifischen Stärken und Schwächen.
Neben den in die Forschungs- und Lehrprofile einfließenden Leistungsindikatoren wurden die Betreuungsrelationen, die Bewerberzahlen, die Abschlussnoten und weitergehende Leistungen und Aktivitäten in Forschung und Lehre dargestellt und verglichen sowie die Maßnahmen der Fachbereiche zur Evaluation und Qualitätssicherung dargestellt.
Systematische Absolventenbefragungen, die wichtige Indizien dafür liefern könnten, in welchem Umfang die Fachbereiche für den tatsächlichen Bedarf ausbilden und die darüber hinaus wichtige Impulse für Aufbau und Entwicklung der Studiengänge und Lehrpläne liefern könnten, wurden nicht durchgeführt.
Kohortenstatistiken, die darüber Auskunft geben könnten, wann von wie vielen Studierenden eines Jahrganges Vor- und Zwischenprüfungen absolviert werden, wie viele Studierende in welchem Semester ihr Studium abbrechen oder den Studiengang wechseln, wurden an den Fachbereichen nicht geführt. Sie könnten wichtige Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen liefern.
4 Stellungnahme nach § 103 LHO zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen der Staatlichen Hochschulen in Hessen vom 19. November 2004
Der Rechnungshof hat eine Stellungnahme nach § 103 LHO zum Entwurf des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (Ministerium) einer Neufassung der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen der Staatlichen Hochschulen in Hessen (Hochschulfinanzordnung HFVO) abgegeben. Der Entwurf sah eine Anpassung der bisher geltenden Vorschriften an die zwischenzeitlich überarbeiteten 9
Bemerkungen des Rechnungshofs oder im Rahmen der Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung neu erstellten Regelungen vor. Der Rechnungshof hat empfohlen,
· eine Vereinheitlichung der Vorschriften des Entwurfs der HFVO mit denen der LHO, der vorläufigen Regelungen zur LHO und weiteren haushaltsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen,
· die Anzahl der Einzelregelungen des Verordnungsentwurfs entsprechend zu reduzieren,
· die Jahresabschlüsse der Hochschulen auch in Zukunft von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfen zu lassen und
· den nunmehr auch in der Landesverwaltung zur Anwendung kommenden bundeseinheitlichen Kontenrahmen auch für die Hochschulen zu übernehmen.
Das Ministerium hat die Empfehlungen des Rechnungshofs im Hinblick auf die Anpassung des Entwurfs der HFVO an die für die anderen Verwaltungseinheiten geltenden Regelungen übernommen. Dem Vorschlag, für die Hochschulen den bundeseinheitlichen Kontenrahmen einzuführen, ist das Ministerium nicht gefolgt. Die neu gefasste Verordnung wurde am 9. Dezember 2004 im GVBl. Nr. 20 (S. 397 f) veröffentlicht und trat am 1. Januar 2005 in Kraft.
5 Erfahrungsberichte an das Hessische Kultusministerium und an das Hessische Sozialministerium nach § 88 Abs. 2 LHO vom 19. August 2004 über die Prüfung der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse 2003
Die Erfahrungsberichte befassen sich mit den Feststellungen, die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2003 des jeweiligen Ministeriums getroffen wurden. Der Rechnungshof weist auf mögliche Fehlerquellen im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses hin, die unmittelbar im Verantwortungsbereich der geprüften Behörden lagen und spricht Empfehlungen zu deren Beseitigung aus.
Seine Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Erstellung und Erläuterung von Soll/Ist-Vergleichen, organisatorische Verbesserungen bei derAufstellung des Jahresabschlusses sowie auf Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des kaufmännischen Rechnungswesens.
6 Erfahrungsbericht an das Hessische Ministerium der Finanzen nach § 88 Abs. 2 LHO vom 13. Oktober 2004 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2003 des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Sozialministeriums
Der Erfahrungsbericht behandelt übergreifende grundsätzliche Feststellungen und Erkenntnisse aus den Prüfungen der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2003 des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Kultusministeriums. Er geht auf Problemfelder bei einer ordnungsgemäßen Erstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse ein, die sich dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der bilanzierenden Buchungskreise entziehen, da sie zentralen Regelungen unterliegen.
Der Rechnungshof wendet sich mit diesem Bericht insbesondere an die für die Erstellung der Regelwerke und Vorgaben zuständige Gesamtprojektleitung im Hessischen Ministerium der Finanzen und spricht Empfehlungen zur Klärung, Ergänzung und Konkretisierung noch nicht geregelter Bilanzierungs- und Bewertungsprobleme (z. B. bilanzielle Behandlung der Pensionsrückstellungen und der kameralen Geschäftsvorfälle) aus.
Bemerkungen des Rechnungshofs 7 Bericht über die Abstimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen im Rahmen der Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung vom 24. November 2004
Mit diesem Bericht informiert der Rechnungshof auf Wunsch des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung des Hessischen Landtags darüber, inwieweit die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zwischen ihm und dem Hessischen Ministerium der Finanzen (Ministerium) abgestimmt sind. Angesichts der ständigen Fortentwicklung und Ergänzung der Regelwerke vollzieht sich die Abstimmung mit dem Ministerium in einem intensiven fachlichen Dialogprozess, in den laufend neue Erkenntnisse und Erfahrungen einfließen.
Die Stellungnahmen des Rechnungshofs beziehen sich häufig auf Konzepte,die bilanzrechtliches Neuland betreten und in der Praxis noch nicht erprobt sind (z. B. die Konzepte zur Bewertung des Wald- und des Straßeninfrastrukturvermögens sowie die Vorläufigen Regelungen zu § 71 a LHO).
Deshalb behält sich der Rechnungshof vor, im Einzelfall nach einer Praxiserprobung und Evaluierung erneut Stellung zu nehmen.
Bei einigen Konzepten (z. B. zur Immobilienbewertung und zu den Pensionsrückstellungen) steht eine Abstimmung mit dem HMdF noch aus.
8 53. Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs vom 16. Dezember 2004 über die Prüfung der Verwaltung der Schulden im Haushaltsjahr 2003 nach § 6 Abs. 2 des Hessischen Schuldengesetzes
Der dem Landesschuldenausschuss vorzulegende Bericht bescheinigt die ordnungsgemäße Führung des Landesschuldbuches und die Einhaltung der Kreditermächtigungen. Er befasst sich eingehend mit der Entwicklung und der Struktur der Landesschulden im Haushaltsjahr 2003.
Des Weiteren geht er u. a. auf den Umfang der Haushaltsermächtigung zum Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente ein, wobei auf das Erfordernis der zeitlichen und inhaltlichen Konnexität zwischen Basisgeschäft und Derivat hingewiesen wird. Ferner enthält der Bericht Ausführungen zur Überschreitung der verfassungsmäßigen Schuldenobergrenze und eine Betrachtung des Schuldenstandes im Ländervergleich.
Darmstadt, den 24. Februar 2005
Prof. Dr. Eibelshäuser Freiherr von Gall Dr. Dwinger Dr. Marcus Dr. Göschel Hilpert Dr. Schäfer Wallis Anlage zu den Bemerkungen 2004
Der Präsident des Darmstadt, 6. September 2004
Hessischen Rechnungshofs Erklärung als Grundlage für die Entlastung der Landesregierung
Ich habe die gemäß Haushaltsvermerk meiner Prüfung unterliegende Rechnung der Staatshauptkasse Hessen zu Kapitel 02 01 Titel 529 02
Zur Verfügung des Ministerpräsidenten für Förderung des Informationswesens geprüft.
Das Prüfungsverfahren ist für das Haushaltsjahr 2003 ohne Beanstandungen abgeschlossen worden.