Umsetzung der Unterrichtsgarantie plus

In der Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2006 war zu lesen, dass das Hessische Kultusministerium das Angebot der Beratungsfirma Ellendt und Herold prüft, in Offenbach einen Pool für Vertretungslehrer aufzubauen.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie bewertet das Kultusministerium das Angebot der Firma Ellendt und Herold, einen Pool für Vertretungslehrer aufzubauen?

Dem Hessischen Kultusministerium liegt kein Angebot zum Aufbau eines Pools für Vertretungslehrkräfte vor.

Die Firma Ellendt und Herold hatte mit Schreiben vom Oktober 2005 angeboten, das Hessische Kultusministerium bei der Konzeptentwicklung und der Umsetzung zu unterstützen. Der Firma wurde mitgeteilt, dass dies in der Verantwortung der Schulen liege. Dem Kultusministerium wurden von einem Vertreter der Firma Ellendt und Herold im Februar 2006 das Grundgerüst einer Konzeption vorgestellt.

Frage 2. Welche Empfehlungen wurden dazu an das Staatliche Schulamt Offenbach gegeben?

Es wurden seitens des Hessischen Kultusministeriums keine Empfehlungen an das Staatliche Schulamt in Offenbach gegeben.

Frage 3. Welches Konzept liegt dem Angebot zugrunde?

Wie zu Frage 1 bereits beantwortet, liegt dem Kultusministerium kein Angebot vor. Das Konzept sieht vor, dass die Firma in Abstimmung mit den Schulleitungen einen Vertretungspool aufbauen, verwalten und bereitstellen will. Die Entscheidung über den konkreten Einsatz und die Vergütung soll in der Verantwortung der Schulleitung verbleiben.

Frage 4. Für wie viele Schulen, für welche Schulformen und Fächer gilt das Angebot der Firma Ellendt und Herold?

Eine konkrete Beschreibung liegt nicht vor.

Frage 5. Welche Bedingungen der Ausbildung stellt das Kultusministerium an die Vertretungskräfte

a) der Anbieterfirma in Offenbach,

b) allgemein?

Es gibt keine nach a und b differenzierten Bedingungen hinsichtlich der Einwerbung von Vertretungskräften. In erster Linie ist der Einsatz von Vertretungskräften mit pädagogischer Ausbildung wie Lehramtsstudenten, Elternzeit-Beurlaubten oder pensionierten Lehrkräften vorgesehen. Darüber hinaus können bei Bedarf aber auch andere geeignete Personen zum Einsatz kommen. Über die Eignung entscheidet im konkreten Einzelfall die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Das Nähere über den Einsatz der externen Vertretungskräfte wird durch Rechtsverordnung geregelt.

Frage 6. Gibt es weitere Angebote von Firmen zur Erfüllung der Unterrichtsgarantie plus in Hessen?

Es haben verschiedene Firmen ihre Dienste angeboten. Diese Anbieter erhalten entsprechend dem Textabschnitt der Handreichung "Hessen handelt wir schaffen die verlässliche Schule" auf S. 15 sinngemäß die Antwort, dass die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Dienstleistern, die geeignete Vertretungskräfte zur Verfügung stellen, sinnvoll sein kann. Eine Entscheidung darüber trifft in jedem Fall die jeweilige Schule.