Sicherung der Qualität beruflicher Bildung in Hessen

Der Landtag wolle beschließen:

Im Prozess von Lissabon hat der Europäische Rat die Zielsetzung vereinbart, Europa zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Die EU-Kommission hat dazu einen europäischen Bildungsrahmen vorgelegt, der auch in Hessen umzusetzen ist. Der Landtag unterstützt diese Lissabon-Strategie nachhaltig.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Qualität der beruflichen Bildung in Hessen gemäß der europäischen Vorgabe zu verbessern. Dazu gehören insbesondere:

1. Die Verbesserung vollschulischer Berufsausbildung in den Berufsfachschulen (BFS).

2. Die Verbesserung vollschulischer Berufsvorbereitung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

- durch verbesserte Lehrerzuweisung, um differenzierte Förderungen an den Schulen zu ermöglichen,

- durch ein Programm zur Förderung der Schulsozialarbeit, um die intendierte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch mithilfe von Förderplänen umsetzen zu können,

- durch verbindliche Absprachen mit den Kammern, damit auch von Schulen entwickelte Qualifizierungsbausteine anerkannt werden und einen Wert erhalten,

- durch die Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel für die spezielle Lehrerfortbildung im Rahmen der Zielsetzungen der neuen BVJ-Verordnung, da die von den beruflichen Schulen zu bewältigenden Förderaufgaben einen Fortbildungsbedarf erfordern, der durch die Zuweisung von 40 pro Planstelle pro Jahr auch nicht ansatzweise finanziert werden kann.

3. Die Verbesserung vollschulischer Berufsgrundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ).

4. Die Verbesserung der vollschulischen Berufsausbildung in den höheren Berufsfachschulen (Assistentenausbildung) durch Aktualisierung der Curricula, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die vorgeschriebenen Betriebspraktika und zusätzliche Lehrerzuweisung zur Realisierung des bildungsgangbegleitenden Erwerbs der Fachhochschulreife.

5. Die Weiterentwicklung vollschulischer Berufsbildungsgänge zu Kammerprüfungen nach § 43 Abs. 2 des BBiG, um den Voraussetzungen für diese Prüfungen zu genügen und mit der Verpflichtung, mit den Kammern entsprechende Absprachen zu erreichen.

6. Die Weiterentwicklung des dualen Systems auf der Basis des Berufsprinzips und in Richtung einer Prozessorientierung, wie das bei den neu geschaffenen IT-Berufen erfolgreich gelungen ist.

7. Die Sicherung von Berufsschulstandorten auch in der Fläche durch

- die Anerkennung von Standortvorschlägen durch das HKM, die im regionalen Berufsbildungsdialog bei Beteiligung aller Akteure der Schulträger erarbeitet wurden,

- eine Veränderung der Vorgaben des HKM zu den Klassenrichtwerten und Verzicht auf Schließungsüberlegungen für Ausbildungsberufsstandorte in der Fläche, damit auch in der Fläche Berufsschulstandorte für kleinere Ausbildungsberufe gesichert werden, da weitere Fahrwege für Auszubildende dazu führen, dass die regionale Bereitschaft zur Berufsausbildung sinkt.

8. Stärkung der Berufsschulen auch unter dem Gesichtspunkt ihres hohen Stellenwertes im Zusammenhang mit den Überlegungen zur "Lernenden Region" und zur Entwicklung wirksamer Berufsbildungsnetzwerke, indem das Land einen Landesplan zur Modernisierung der beruflichen Schulen auflegt.

9. Entwicklung von Initiativen des Landes zur Gewinnung von jungen Menschen für das Berufsschullehrerstudium, da absehbar ist, dass in einigen Berufsfeldern qualifiziertes Lehrerpersonal in Zukunft wegen der zurückgehenden Studienzahlen nur schwer zu gewinnen sein wird. Hier sollten die Beruflichen Gymnasien und die Fachoberschulen konzeptionell einbezogen werden.

10. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die fachliche Lehrerfortbildung, indem die Landesarbeitsgemeinschaften der Berufsfelder mit ihren Kompetenzen erhalten bleiben und einbezogen werden in das Lehrerfortbildungskonzept, da das derzeitige Konzept durch die Aufteilung der Fortbildungsmaßnahmen in die Zuständigkeitsbereiche des IQ und des AfL nicht in der Lage ist, gerade für kleine Berufsfelder die erforderliche zentrale inhaltliche Abstimmung und Weiterentwicklung der Qualifikationen der Lehrkräfte sicherzustellen.