Schule

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Ziele werden mit der Erhöhung des Leiterdeputats verfolgt?

Ein erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Selbstverantwortung der einzelnen Schulen zu stärken. Die Aufgabe des Schulleiters besteht darin, die Schule zu leiten und dafür die Verantwortung zu tragen. Um dieser Anforderung in bestmöglicher Weise genügen zu können, wird das Leiterdeputat erhöht, womit den Schulleitern die erforderliche Zeit zur Verfügung steht, um ihren Beitrag zur Erfüllung des Anspruchs Hessens als Bildungsland Nr. 1 zu leisten.

Frage 2. Welche Bedeutung hat bei der Zuweisung die Zahl der Schülerinnen und Schüler bzw. die Zahl der Planstellen einer Schule?

Nach § 2 (2) der Pflichtstundenverordnung errechnen sich die Stundendeputate des Leiter-, Leitungs- und Schuldeputats als Summe aus einem Sockeldeputat und einem Zusatzdeputat. Das Sockeldeputat ist nach Schulform festgelegt. Das Zusatzdeputat wird als Produkt eines nach Schulform bzw. Schulstufe festgelegten Faktors mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule gebildet: Stundendeputat = Sockel + (Faktor mal Schülerzahl)

Daraus folgt, dass bei größerer Schülerzahl das Stundendeputat auch höher ist.

Insofern hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler einen Einfluss auf die Stundendeputate, die Anzahl der Planstellen einer Schule jedoch nicht.

Frage 3. Wie wird bei der Zuweisung die Rolle der Abteilungsleitung berücksichtigt?

Durch die Gewährung von drei Deputatsbereichen wurde den Bedürfnissen der verschiedenen Mitarbeitergruppierungen innerhalb der Schule in optimaler Weise entsprochen. Das Leiterdeputat berücksichtigt nur die Schulleiterin oder den Schulleiter. Das Leitungsdeputat steht den weiteren Mitgliedern der Schulleitung zur Verfügung. Das Schuldeputat bedient die übrigen Lehrkräfte.

Die weiteren Mitglieder der Schulleitung setzen sich beispielsweise aus der stellvertretenden Schulleiterin oder dem stellvertretenden Schulleiter, der Studienleiterin oder dem Studienleiter, den Fachbereichsleiterinnen oder den Fachbereichsleitern oder den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern zusammen. Für diese steht das Leitungsdeputat zur Verfügung, dessen Verteilung in diesem Personenkreis sich sinnvollerweise an dem Aufgabenumfang der Einzelnen orientiert.

Eingegangen am 18. August 2006 · Ausgegeben am 29. August 2006

Frage 4. Wie könnten die unterschiedlichen Beanspruchungen an großen Schulen im Vergleich zu kleineren Schulen zukünftig besser berücksichtigt werden?

Den unterschiedlichen Beanspruchungen an großen Schulen im Vergleich zu kleineren Schulen wird bereits durch den Schülerfaktor (siehe Antwort auf Frage 2) Rechnung getragen.

Wiesbaden, 25. Juli 2006

In Vertretung: Joachim Jacobi