Oberflächenbeschichtung

Der Unterschied zwischen einer Deckschicht aus Asphaltbeton und einer Oberflächenbeschichtung oder einem Dünnschichtbelag besteht hauptsächlich in der aufgetragenen Schichtdicke. Während die Asphaltbetondeckschicht 3,5 bis 4 cm Stärke aufweist, liegen die Oberflächenbeschichtungen oder Dünnschichtbeläge in der Größenordnung von wenigen Millimetern bis zu rund zwei Zentimetern Schichtdicke. In Ansicht 142 wird dieser Unterschied exemplarisch dargestellt. Die Dauerhaftigkeit der verschiedenen Schichten hängt in hohem Maße mit der aufgebrachten Dicke zusammen.

Ansicht 142: Prinzipieller Vergleich zwischen Dünnschichtbelag und Deckschicht aus Asphaltbeton. Links: Dünnschichtbelag (rund 1 cm) auf alter Asphaltbetondeckschicht aufgetragen und teilweise wieder abgelöst. Rechts: Asphaltbetondeckschicht (rund 4 cm), seitlich aufgenommen vom Fahrbahnrand.

Wenn der Anteil der mit Oberflächenbeschichtungen oder Dünnschichtbelägen versehenen Kreisstraßen überhand nimmt, kann in gedrängter zeitlicher Folge erheblicher Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken"

Erhaltungsbedarf bei einem Großteil des Kreisstraßennetzes entstehen. Ansicht 143 zeigt die Deckschichtarten der begutachteten Streckenabschnitte. Die restlichen 40 Prozent der Kreisstraßen hatten Oberflächenbeschichtungen oder Dünnschichtbeläge.

Die Verteilung zeigt erhebliche Unterschiede innerhalb der Landkreise: Sie reichen von 100 Prozent dauerhafter Deckschichten aus Asphaltbeton im Main-Taunus-Kreis bis zu rund 85 Prozent der Strecken mit weniger dauerhaften Oberflächenbeschichtungen oder Dünnschichtbelägen im Vogelsbergkreis. Letzteres ist als kritisch einzustufen.

9.11 Von der Zustandskontrolle zur Zustandserfassung

Die Kenntnis über den aktuellen Zustand der Straße ist von zentraler Bedeutung für eine effiziente Straßenerhaltung. Dabei kommt der Aktualität der Daten ein hoher Stellenwert zu.

Bei der Aufnahme des Straßenzustands ist zu unterscheiden zwischen der weitgehend formlosen Zustandskontrolle und der formalisierten, periodischen Zustandserfassung in visueller oder messtechnischer Form.

Die routinemäßige Zustandskontrolle durch das Straßenunterhaltungspersonal dient der Festlegung unmittelbarer Wartungsarbeiten sowie der betrieblichen und baulichen Unterhaltungsarbeiten. Sie umfassen kleinere Sofortmaßnahmen, die bei Schäden wie in Ansicht 144 dargestellt - notwendig werden. In diesem Beispiel weist eine sich überwiegend in gebrauchstauglichem Zustand befindliche Fahrbahn vereinzelte Ausbrüche auf. Sie müssen zeitnah geschlossen werden, um Folgeschäden für die Straße oder die Verkehrsteilnehmer zu verhindern.