Bericht

Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken" Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 187

Bei den rechnerisch ermittelten Zuständen wurden sechs Noten unterschieden, die Ansicht 147 erläutert.

Zustandsnoten der Brücken Note Beschreibung 1,0- 1,4 sehr guter Bauwerkszustand Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben. Laufende Unterhaltung erforderlich.

1,5- 1,9 guter Bauwerkszustand

Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes kann auf längere Sicht geringfügig beeinträchtigt sein. Laufende Unterhaltung erforderlich.

2,0- 2,4 befriedigender Bauwerkszustand Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes kann auf längere Sicht beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich. Laufende Unterhaltung und mittelfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein.

2,5- 2,9 noch ausreichender Bauwerkszustand

Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben. Die Verkehrssicherheit kann beeinträchtigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann erheblich beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheitsund/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist zu erwarten. Laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein.

3,0- 3,4 kritischer Bauwerkszustand Standsicherheit des Bauwerks und/oder Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist u. U. nicht mehr gegeben. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltung und umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrecherhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen können umgehend erforderlich sein.

3,5- 4,0 ungenügender Bauwerkszustand Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist u. U. nicht mehr gegeben. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung und umgehende Instandsetzung Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen können sofort erforderlich sein.

Anmerkung: Zustandsnoten nach der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, Ausgabe 2004

Ansicht 147: Zustandsnoten der Brücken Zustand der Brücken 188 Sechzehnter Zusammenfassender Bericht Ansicht 148 zeigt Bildbeispiele für die Zustandsnoten der Brücken. Dabei entspricht die Farbgebung der Säulen den sechs Noten von 1,0 bis 4,0, vom „sehr guten Bauwerkszustand" am Fuß der Säule bis zum „ungenügenden Bauwerkszustand" am Kopf der Säule. Hinter dem Namen der Landkreise ist in Klammern der Bestand an Brücken angegeben.