Siedlungsbeschränkungsbereich

Darüber hinaus erhöht sich in folgenden Ober- und Mittelzentren der Anteil der im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Zuwachsflächen gegenüber dem Prognosenullfall:

· Oberzentrum Darmstadt (Zunahme von 27,7% auf 46,8%)

· Oberzentrum Offenbach (Zunahme von 45,3% auf 46,1%)

· Mittelzentrum Griesheim (Zunahme von 77,3% auf 86,4%)

· Mittelzentrum Mörfelden-Walldorf (Zunahme von 80,0% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Mühlheim (Zunahme von 0,0% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Neu-Isenburg (Zunahme von 0% auf 71,4%).

Aufgrund der nicht unerheblichen Einschränkung der weiteren Siedlungsentwicklung können die Mittelzentren Griesheim und Neu-Isenburg die ihnen laut Regionalplan Südhessen 2000 zugewiesene Funktion als Standorte für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung nur noch begrenzt erfüllen. Für das Unterzentrum Erzhausen ergeben sich Einschränkungen, da etwa 65% der Zuwachsflächen innerhalb der 60 dB(A)-Isophone liegen. Mit einem Verlust der Funktion als Standort für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung ist aber nicht zu rechnen. Die Mittelzentren Flörsheim, Hochheim, Mörfelden-Walldorf und Mühlheim können diese Funktion ebenso wie die Unterzentren Bischofsheim und Büttelborn nicht mehr erfüllen. Das Oberzentrum Frankfurt wird bei Realisierung der Variante Nordost im Vergleich zum Prognosenullfall 2020 entlastet, da ca. 21 ha aus dem Siedlungsbeschränkungsbereich herausfallen. 392 ha Zuwachsfläche in 16 hessischen Städten und Gemeinden innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches. Dies sind ca. 125 ha mehr als im Prognosenullfall 2020. Im Unterschied zum Prognosenullfall 2020 sind bei der Variante Süd Zuwachsflächen in Dietzenbach (12 ha), Dreieich (25 ha), Ginsheim-Gustavsburg (7 ha), Neu-Isenburg (27 ha) und Roßdorf (3 ha) betroffen. Bei den bereits im Prognosenullfall betroffenen Gemeinden treten zusätzliche Einschränkungen in Darmstadt (+10 ha), Erzhausen (+12 ha), Frankfurt (+19 ha) und Offenbach (+26 ha) auf.

Bei 12 der insgesamt 16 bei Realisierung der Variante Süd betroffenen hessischen Städten und Gemeinden werden 50% oder mehr der Fläche der Siedlungsbereiche, Zuwachs durch den prognostizierten Siedlungsbeschränkungsbereich berührt (s. Tabelle 7). Dies könnte im Einzelfall dazu führen, dass die Eigenentwicklung nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden kann. Der Spielraum für Wohnbauflächenausweisungen außerhalb der Bestandsflächen ist im Einzelfall eingeschränkt.

Allerdings sind 6 dieser 12 Gemeinden im Prognosenullfall ebenso bzw. stärker betroffen als bei der Realisierung der Variante Süd.

Darüber hinaus erhöht sich in folgenden Ober- und Mittelzentren der Anteil der im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Zuwachsflächen gegenüber dem Prognosenullfall:

· Oberzentrum Darmstadt (Zunahmen von 27,7% auf 48,9%)

· Oberzentrum Frankfurt (Zunahme von 12,0% auf 15,9%)

· Oberzentrum Offenbach (Zunahme von 45,3% auf 65,6%)

· Mittelzentrum Dietzenbach (Zunahme von 0,0% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Dreieich (Zunahme von 0,0% auf 52,1%)

· Mittelzentrum Neu-Isenburg (Zunahme von 0% auf 96,4%). Infolge der nicht unerheblichen Einschränkungen der weiteren Siedlungsentwicklung können das Oberzentrum Offenbach, die Mittelzentren Dreieich, Griesheim und NeuIsenburg sowie die Unterzentren Büttelborn und Erzhausen die ihnen laut Regionalplan Südhessen zugewiesene Funktion als Standort für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung nur noch begrenzt erfüllen. Diese Funktion kann dagegen nicht mehr von den Mittelzentren Dietzenbach, Flörsheim und Hochheim sowie von den Unterzentren Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg erfüllt werden. Eine Entlastung erfolgt bei Realisierung der Variante Nordwest im Vergleich zum Prognosenullfall 2020 im Mittelzentrum Griesheim und dem Unterzentrum Büttelborn, da deren Zuwachsflächen teilweise aus dem Siedlungsbeschränkungsbereich herausfallen.

Die auf Grundlage der 60 dB(A)-Isophonen vorgenommene variantenvergleichende Bewertung ergibt, dass bei der Variante Nordwest insgesamt die Fläche der innerhalb der 60 dB(A)-Isophone liegenden Siedlungsbereiche, Zuwachs am geringsten ist. Bei der Variante Süd ist diese Fläche am umfangreichsten. Hinsichtlich der Zentralität sind bei der Variante Nordwest 2 Mittelzentren und 3 Unterzentren am stärksten betroffen. Diese Variante ist hinsichtlich der vom Siedlungsbeschränkungsbereich betroffenen Siedlungsbereichen, Zuwachs am günstigsten zu bewerten.

Die Variante Nordost wird günstiger bewertet als die Variante Süd. Bei der Variante Süd hat die Fläche des innerhalb der 60 dB(A)-Isophone liegenden Siedlungsbereichs, Zuwachs insgesamt den größten Umfang. Hinsichtlich der Zentralität sind bei den Varianten Nordost und Süd jeweils 4 Mittelzentren und 2 Unterzentren am stärksten betroffen.

Analog zu der für den Prognosezeitraum 2015 gewählten Vorgehensweise wurde ergänzend zu dem Siedlungsbeschränkungsbereich gemäß Regionalplan Südhessen 2000 ermittelt, welche Siedlungsbereiche, Zuwachs im Prognosezeitraum 2020 im Prognosenullfall und bei Realisierung der drei Varianten innerhalb der 62 dB(A)-Isophone (100%-Regelung, AzB 1984) liegen (vgl. Tabelle 8). Sie ist daher auch auf Grundlage der 62 dB(A)-Isophone als die ungünstigste Variante zu bewerten. Bei der Variante Nordost ist insgesamt die Fläche der innerhalb der 62 dB(A)-Isophone liegenden Siedlungsbereiche, Zuwachs etwas geringer als bei der Variante Nordwest.

Aus den ergänzenden Betrachtungen für den Prognosezeitraum 2020 zeichnet sich zusammenfassend keine Änderung der Variantenreihung ab. Die Varianten Nordwest und Nordost liegen in der Bewertung relativ eng bei einander.